Beschluss: zur Kenntnis genommen


Der Landkreis Friesland ist als untere Deichbehörde Schaubehörde für die Hauptdeichlinie von Harlesiel bis Hooksiel und von Mariensiel bis zum Jadewapelersiel.

Träger der Deicherhaltung für die rd. 36,5 km lange Deichlinie zwischen Harlesiel und Hooksiel sowie zwischen Mariensiel und Dangast ist der III. Oldenburgische Deichband und für die rd. 10,2 km lange Hauptdeichlinie zwischen Dangast und dem Jadewapelersiel der II. Oldenburgischen Deichband.

Im Zuständigkeitsbereich beider Deichbände sind Deichstrecken vorhanden, die mehr als 25 cm von ihrer vorgeschriebenen Höhe verloren haben und erhöht und verstärkt werden müssen.


Für den Elisabethgrodendeich führt der III. Oldenburgische Deichband bereits seit einigen Jahren abschnittsweise Erhöhungs- und Verstärkungsmaßnahmen durch.


Für den Deichabschnitt zwischen Dangast und dem Jadewapelersiel hat der
II. Oldenburgische Deichband die notwendigen Planungen zur Erhöhung und Verstärkung zwischenzeitlich aufgenommen.

Der Vorsteher des III. Oldenburgischen Deichbandes, Herr Früsmer Ortgies berichtete dem Ausschuss, dass im Verbandsgebiet über 150.000 Einwohner leben und dass von den 54.000 beitragspflichtigen Mitgliedern jährlich Beiträge in Höhe von rd. 1,5 Mio. Euro aufgebracht werden, die für die Deichunterhaltung Verwendung finden. Für die Deicherhöhungs- und Verstärkungsmaßnahmen werden den Deichbänden die Mittel vom Land aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GA-Mittel) zugewiesen.

Die Deiche werden im Gegensatz zu früher, als sie noch vollständig aus Klei bestanden, heute alle mit einem Sandkern hergestellt, der mit einer Kleischicht überdeckt wird, die außendeichs zwischen 1,50 m und 2,00 m und binnendeichs 1,00 m bis 1,50 m stark ist.

Bei den derzeitigen Deichbauplanungen wird bei der Berechnung der neuen Deichhöhen die Entwicklung des Meeresspiegelanstiegs und die damit einhergehenden höheren Sturmflutwasserstände und höheren Wellenaufläufe für die nächsten 100 Jahre berücksichtigt.

Zur Deichpflege führte er aus, dass aus Sicht der Verbände die Schafbeweidung sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Qualität einer Mähpflege immer vorzuziehen sei.

Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Ortgies erläuterte Baurat Wienken vom Nds. Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Brake, als der für den Küstenschutz zuständigen technischen Behörde der Deichbände, in einem Lichtbildervortrag die Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die zukünftigen Küstenschutzplanungen. Der Vortrag ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Fragen aus dem Ausschuss zur Standfestigkeit der Deiche, zur Überströmbarkeit und zum Kleisuchprogramm wurden ergänzend beantwortet.

Hinsichtlich des sich erheblich im Abbruch befindlichen Vorlandes im Bereich des Hafens und des Strandbereiches von Hooksiel wurde im Ausschuss auf die seit Jahren bestehende Forderung der Gemeinde Wangerland und des Landkreises zur Errichtung einer Mole zwischen dem Ende des Standstrandes und dem Hafenbereich hingewiesen.
Baurat Wienken führte dazu aus, dass zunächst beabsichtigt sei, zu den beiden bereits vorhandenen Buhnen im Strandbereich zwei weitere Buhnen zu errichten, um hier die Anlandungstendenzen zu erhöhen.

Abschließend wurde seitens des III. Deichbandes von Herrn Ortgies vorgeschlagen, dass sich der Umweltausschuss im Sommer vor Ort ein Bild von den Erhöhungs- und Verstärkungsmaßnahmen im Bereich des Elisabethgrodendeiches machen sollte.

Weitere Fragen aus dem Ausschuss wurden ergänzend beantwortet.

Beschluss:


Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.