Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Kreiskasse mindestens einmal jährlich unvermutnach § 119 Abs. 1 Nr. 3 NGO in Verbindung mit § 65 NLO. Der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts ist dem Kreistag bekanntzugeben.


Die Prüfung fand am 8. Dezember 2009 statt.

Der Prüfungsbericht vom 8.12.2009 endet mit folgender


"... Schlussbetrachtung:


Die örtliche und unvermutete Kassenprüfung nach § 119 Abs. 1 Nr. 3 NGO beim Landkreis Friesland hat ergeben, dass


  • der buchmäßige Bestand an Zahlungsmitteln mit denen der Bankkonten übereinstimmt,

  • die Kassengeschäfte ordnungsgemäß abgewickelt werden,

das Kassenwesen zuverlässig eingerichtet ist,

eine Dienstanweisung nach § 41 GemHKVO noch nicht vorliegt.



Anmerkung der Verwaltung:


Wortlaut § 41 (1) GemHKVO:

„Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Zahlungsanweisung, der Buchführung und der Zahlungabwicklung, insbesondere dem Umgang mit Zahlungsmitteln, erlässt die Gemeinde eine Dienstanweisung.“


Damit müssen die bisherigen Dienstanweisungen, die diese Punkte geregelt haben (für die Kreiskasse, für die Zahlstellen und für das Anordnungswesen) zu einer neuen Dienstanweisung „zusammengeschrieben“ werden. Das ist bislang aus Zeitmangel unterblieben. Die bisherigen Dienstanweisungen werden in der Übergangszeit weiterhin angewendet. Die neue Dienstanweisung ist in Arbeit, mit ihrem Erlass wird Ende Februar/Anfang März gerechnet.


Der Prüfungsbericht steht den Kreistagsabgeordneten zur Einsichtnahme zur Verfügung.



Die Ausschussmitglieder nahmen Kenntnis von dem Prüfungsbericht.