Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Lübben vom Fachbereich Zentrale Aufgaben, Wirtschaft, Finanzen, Personal des Landkreises Friesland stellte anhand der anliegenden Präsentation (Anlage zu TOP 3.2.1.) den Sachstand im Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie / Einheitlicher Ansprechpartner vor.


Im Rahmen der Präsentation demonstrierte Frau Lübben die Bedienung des Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) sowie des Dienstleisterportals Niedersachsen.



Kreistagsabgeordneter Chmielewski erkundigte sich, ob die Möglichkeit zur Verlängerung der in der EU-DLR vorgegebenen „Genehmigungsfiktion“ besteht und wer den Aufwand für den Einheitlichen Ansprechpartner trägt.

Herr Graalfs erklärte, dass die Frist von drei Monaten erst zu laufen anfängt, wenn auch wirklich alle erforderlichen Unterlagen durch den Kunden eingereicht wurden. Eine Verlängerung über die drei Monate hinaus, sei jedoch nicht möglich. Weiter teilte er mit, dass für den Kunden, der die Dienste des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nimmt eine Kostenpflicht vorhanden sei. Es gebe allerdings noch keine genauen Kostenregelungen. Es wurde bisher vom Land mitgeteilt, dass sich die Kosten anhand der Kosten der entsprechenden Genehmigungen richten sollen, aber ein Bemessungskatalog oder eine Gebührenordnung seien noch nicht rausgegeben worden.


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Sachstandsbericht zur Kenntnis.