Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach § 48 Absatz 1 Nr. 5 der Nds. Bauordnung müssen Schulen von Behinderten, insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, ohne fremde Hilfe zweckentsprechend besucht und benutzt werden können.


Barrierefreiheit ist nach der entsprechenden Änderung der Nds. Bauordnung im Jahre 2006 nur für neu zu errichtende Schulen verpflichtend.


Bei Umbauten, Erweiterungen oder Sanierungen ist zumindest eine teilweise barrierefreie Umgestaltung anzustreben. Über den Umfang der Maßnahmen ist im Einzelfall zu entscheiden.


Vor diesem rechtlichen Hintergrund werden die gestellten Fragen bezogen auf die in der Trägerschaft des Landkreises Friesland stehenden Schulen wie folgt beantwortet:



zu 1:

An folgenden Schulen besteht kein barrierefreier Eingang:


Mariengymnasium Jever (barrierefreier Eingang zur Mensa und zum E-Gebäude)

Lothar-Meyer-Gymnasium Varel (Technikum)

Haupt- und Realschule Obenstrohe


Vorschlag zur Behebung:


Im Rahmen von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen gilt es, in den nächsten Jahren sukzessive auch an diesen Schulen barrierefreie Eingänge zu schaffen.



Aufzüge fehlen bei folgenden Schulstandorten:


Haupt- und Realschule Jever

Haupt- und Realschule Hohenkirchen

Hauptschule Schortens/Realschule Schortens/Integrierte Gesamtschule Friesland

Haupt- und Realschule Sande

Haupt- und Realschule Bockhorn (Altbau – Aufzug befindet sich im Neubau)

Mariengymnasium Jever (Aufzüge befinden sich im Gebäude C und im naturwiss. Trakt)

Mariengymnasium Außenstelle Schortens

Inselschule Wangerooge

Schule am Schlosserplatz (Standortaufgabe in 2011 – Schule dann am Dannhalm mit Fahrstuhl)

Heinz-Neukäter-Schule Schortens

Berufsbildende Schulen Varel (Fahrstuhl im Neubau)

Haupt- und Realschule Obenstrohe

Pestalozzi-Schule Varel

Lothar-Meyer-Gymnasium Varel

Haupt- und Realschule Zetel


Vorschlag zur Behebung:


Im Rahmen von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen gilt es, in den nächsten Jahren sukzessive auch an diesen Schulen die Voraussetzungen zu verbessern.



zu 2.:

An den folgenden Schulen fehlen behindertengerechte Toiletten:


Haupt- und Realschule Jever

Haupt- und Realschule Sande

Realschule Schortens (zukünftig IGS Friesland, dann vorhanden)

Mariengymnasium Außenstelle Schortens

Haupt- und Realschule Zetel (WC geplant)


Vorschlag zur Behebung:


Auch hier sind in den nächsten Jahren die entsprechenden Toiletten herzustellen.



zu 3.:


Sollten Mittel aus dem Konjunkturpaket nicht in Gänze für die beschlossenen Maßnahmen benötigt werden, stünden sie grundsätzlich für die Herstellung von Barrierefreiheit an Schulen zur Verfügung. Dieses ist jedoch zur Zeit nicht erkennbar.



zu 4.:


Bisher ist es an den Friesländer Schulen bei den Schülerinnen und Schülern überwiegend nur zu zeitweiligen körperlichen Einschränkungen auf Grund von Knochenbrüchen etc. gekommen. Oft erfährt die Verwaltung des Landkreises Friesland von auftretenden Problemen meistens gar nichts, weil in diesen Fällen an den Schulen vor Ort nach pragmatischen Lösungen gesucht und diese auch gefunden werden.



zu 5.:


Für die Auswahl, Einstellung und der anschließenden Personalverteilung neu einzustellender Lehrkräfte für den Schuldienst sind die Landesschulbehörden zuständig. Aus diesem Grunde ist eine Beantwortung dieser Frage seitens des Landkreises nicht möglich. Dem Landkreis Friesland ist jedoch in dieser Hinsicht kein Problem bekannt.



Herr Thöle verwies auf die Vorlage. Er ging in diesem Zusammenhang nochmals kurz auf die geplante Baumaßnahme BBS Varel ein, bei der es nicht vorgesehen sei, weitere Aufzüge zu installieren. Im Vorfeld sei mit dem Bauordnungsamt abgestimmt worden, ob es etwaige weitere Forderungen bzgl. der Behindertengerechtigkeit geben würde. Da es in den BBS einen Fahrstuhl gibt und dieser ausreichend ist, würde hier der Bestandsschutz greifen. Weitere Fahrstühle würden so sehr in den Gebäudebestand eingreifen, so dass das vorgelegte Planungskonzept nicht umgesetzt werden könnte. Allgemein kann zu diesem Thema noch berichtet werden, dass der Schulträger bei kurzfristigen Fällen von Behinderungen oftmals gar nicht unterrichtet wird, da solche Situationen in den Schulen meist alleinverantwortlich geregelt werden.

Es gab keine weiteren Nachfragen, die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.