Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der von Herrn Kreistagsabgeordneten Chmielewski eingereichte Antrag vom 30. Dezember 2009 auf Änderung der Verbandsordnung des Ems-Weser-Elbe-Versorgungsverbandes wird abgelehnt.



Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.2 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 13. Januar 2010 zur Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski erklärte, sein Antrag ziele auf eine Änderung der Verbandsordnung ab. Aufwandsentschädigungen sollten demnach nicht mehr den AR-Mitgliedern ausgezahlt, sondern zu 100 % an die Verbandsversammlung abgeführt werden. Über die Mitglieder des Landkreises Friesland in der Verbandsversammlung sollte darauf Einfluss genommen werden, um eine entsprechende Änderung herbei zu führen.


Es sei nicht nachvollziehbar, dass ein politisches Amt mit einer derart hohen Aufwandsentschädigung vergütet werde. Es gebe zwar eine Empfehlung des Kreistages, Entschädigungen über 5.500 Euro jährlich abzuführen. Allerdings sei erkennbar, dass dieser Beschluss wohl nicht zum Tragen gekommen sei.


Der Kreistag entsende Vertreter auch in Verbandsgremien, in denen keine zusätzlichen Aufwandsentschädigungen ausgezahlt würden. Hieran zeige sich, dass viel ehrenamtliches Engagement der Kreistagsabgeordneten auch ohne spezielle weitere Vergütung geleistet werde.


Leider habe man als Kreistag keinen direkten Zugriff auf die Aufsichtsratsposten. Daher müsse man sich damit begnügen, dieses Ansinnen über die in die Verbandsversammlung entsandten Mitglieder einzubringen. - Herr Chmielewski stellte klar, sein Antrag sei – entgegen der Ausführungen im KA-Protokoll – sehr wohl plausibel. Für ihn stelle es kein Problem dar, dass evtl. abgeführte Beträge der Verbandsversammlung und nicht dem Landkreis zugute kämen. Die Verbandsversammlung verwende Gelder ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, so dass letztlich der Bürger davon profitiere. Sollte doch eine Weiterleitung an den Landkreis gewollt sein, so müsse der Beschluss entsprechend erweitert werden.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen verwies darauf, bundesweit gebe es die Diskussion über die Zahlung zu hoher Aufwandsentschädigungen. Er verwies auf den aktuellen Fall des Regionalrates der Ruhrkohle AG, der nach Bekanntwerden hoher Zahlungen und erheblichem öffentlichen Druck zukünftig auf die Zahlung hoher Entschädigungen verzichte.


Die Zahlung hoher Aufsichtsratsentschädigungen an entsandte Mitglieder sei der Darstellung der kommunalen Selbstverwaltung abträglich und für den Bürger unverständlich, zumal es vielen Menschen wirtschaftlich immer schlechter gehe.

Die Zahlung von Sitzungsgeldern in Höhe von beispielsweise 200 Euro müsse ausreichen.


Bei einer freiwilligen Abführung von Aufwandsentschädigungen bleibe man stets im Ungewissen, wieviel Geld gespendet werde. Möglicherweise entfalle durch Spendenbescheinigungen ggf. auch die Besteuerung der Beträge.



Kreistagsabgeordner Just führte aus, es diskreditiere die gesamte ehrenamtliche Politik, wenn hohe Aufsichtsratsvergütungen von bis zu 20.000 Euro jährlich gezahlt und anteilige Beträge nicht wie beschlossen abgeführt würden. Der auf diese freiwillige Abführung abzielende Kreistagsbeschluss greife nicht; Appelle hätten nicht gefruchtet.


Daher sollten klare Regeln geschaffen werden, die eine Abführung an den EWE-Verband vorsähen. Dabei müsse letztlich egal sein, wem diese Gelder zuflössen, denn im Mittelpunkt stehe das Image des Ehrenamtes.


Kreistagsabgeordneter Burgenger erklärte, dem Kreisausschuss sei die Intention des von Herrn Chmielewski gestellten Antrages ohne nähere Erläuterung nicht deutlich geworden. - Den Vorwurf der persönlichen Bereicherung ehrenamtlicher Aufsichtsratsmitglieder gelte es zu relativieren. In den meisten Fällen dienten diese AR-Vergütungen der Bewerkstelligung einer indirekten Parteien- oder Organisationsfinanzierung. Daher werde der gewollte Vorstoß wohl nicht geschehen.


Kreistagsabgeordnete Schlieper ergänzte, zurzeit verfüge der Landkreis Friesland über kein Aufsichtsratsmitglied der EWE. Im Übrigen verwahre sie sich dagegen, dass sich in der Vergangenheit jemand persönlich an dem Ehrenamt bereichert habe. Sie erinnere daran, dass Frau Evers-Meyer die vom Kreistag empfohlene Abführung geleistet habe. Es gebe keine klaren Erkenntnisse, ob diese Betragsabführung in jüngerer Vergangenheit erfolgt seien; möglicherweise seien Beträge an Dritte gespendet worden - Auch der SPD/FDP liege sehr daran, das Ansehen des Ehrenamtes in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen.


Kreistagsabgeordneter Kammer bat um eine Versachlichung der Diskussion und um Vermeidung einer Missstimmung. In der Vergangenheit hätten sich die Vertreter des Landkreises korrekt verhalten; Verallgemeinerungen gelte es zu vermeiden. Er verwahre sich gegen den Vorwurf der Parteibereicherung aus Abführung von Aufsichtsratsentschädigungen. Die Parteien seien bestrebt, über ihre ehrenamtlichen Vertreter ihre Aufgaben für den Landkreis Friesland zu erfüllen.


Kreistagsabgeordneter Tischer verwies darauf, der Antrag von Herrn Chmielewski ziele auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung ab; nur im Rahmen der Verbandsgremien lasse sich die Abführungspflicht durch entsprechenden Beschluss herbei führen.


Kreistagsabgeordneter Gabbey verdeutlichte, die von Herrn Chmielewski gewollte Abführungspflicht führe dazu, dass vom Kreistag entsandte AR-Mitglieder mit einem relativ bescheidenen Betrag für diese Verantwortung vergütet würden. Es gelte zu bedenken, dass es bei der EWE um ein Unternehmen mit Milliarden-Umsätzen gehe. Im Aufsichtsrat seien neben kommunalen auch zu etwa einem Drittel Vertreter aus der Wirtschaft und der Mitarbeiterschaft zugegen.


Im Vergleich zu anderen Unternehmen seien die AR-Vergütungen der EWE angesichts der damit verbundenen besonderen Verantwortung und der privaten Haftung angemessen. Herr Gabby verwies auf die Diskrepanz von Vergütungszahlungen in Wirtschaft und Politik/Verwaltung.


Wer bereit sei, Verantwortung in einer solchen Funktion zu übernehmen, sollte als kommunal entsandtes Aufsichtsratsmitglied eine Aufwandsentschädigung wie Vertreter der Wirtschaft erhalten dürfen. Hier sei mehr Selbstbewusstsein und Wertschätzung der eigenen Verantwortung angemessen. Mit einer Beschränkung auf 200 Euro Sitzungsgeld für kommunale Vertreter schmälere man ihre Bedeutung gegenüber anderen AR-Mitgliedern. Die Zahlungsregelungen in der privaten Wirtschaft seien vorgegeben; im Einzelfall nun für diese Sondersituation davon abzuweichen, sei nicht gerechtfertigt. Der Vorwurf, dass diese Zahlungen im Interesse der großen Parteien lägen, greife nicht.


Herr Chmielewski erklärte, es gehe um die Wahrung des kommunalen Wohls durch entsandte Vertreter. Sie seien der Gemeinschaft verpflichtet. Der Ersatz von Fahrt- und sonstigen anfallenden Nebenkosten stehe außer Frage. Offensichtlich stehe aber die Zahlung einer hohen Aufsichtsratsentschädigung durch EWE in krassem Missverhältnis zu Funktionen in anderen kommunalen Vertretungen. Hier bestehe eine erhebliche Ungleichheit bei der Vergütung kommunaler Ämter, denn die Funktionen in anderen Gremien seien häufig mit erheblichem Vorbereitungs- und Arbeitsaufwand verbunden.


Herr Chmielewski bat darum, seinen Vorschlag in die EWE-Gremien einzubringen und das Meinungsbild der übrigen Verbandsglieder einzuholen.


Kreistagsabgeordneter Just widersprach den Ausführungen von Herrn Gabbey. Es gelte sich nicht an den Ansprüchen aus Managergehältern zu orientieren; Basis sei das Einkunftsgefüge der Bevölkerung. Zwischen Managergehältern und durchschnittlichem Gehalt der Arbeitnehmer bestehe ein großes Missverhältnis. Ebenso verhalte es sich mit immer weiter steigenden Aufsichtsratsvergütungen.


Da weitere Wortmeldungen nicht vorlagen, ließ Kreistagsvorsitzender Pauluschke über den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses – Ablehnung des Antrages von KTA Chmielewski – abstimmen. Der Kreistag beschloss wie folgt:











Abstimmungsergebnis:

36 Ja-Stimmen für den Beschlussvorschlag

8 Gegenstimmen gegen den Beschlussvorschlag

3 Enthaltungen


= mehrheitliche Ablehnung des Antrages von KTA Chmielewski