Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Im Ergebnis beschließt der Ausschuss bei einer Enthaltung:


Zur Deckung der außerplanmäßigen Winterdienstkosten sowie dringenden Sanierung von vorhandenen Fahrbahnschäden mittels Splitt- und Profilierungsarbeiten wird der Ansatz für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen im Jahr 2010 auf 690.000 € erhöht.


Im Budget des Fachdienstes Straßenverkehr ggf. hieraus resultierende überplanmäßige Ausgaben werden genehmigt; die Deckung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.


Die Haushaltsplanung 2010, die bekanntlich im Herbst des Vorjahres vorgenommen wurde, beinhaltete eine Reduzierung der Mittel für Unterhaltung und Instandsetzung (UI/) von 738.000 € (Ansatz 2009) auf 538.350 € (unter Berücksichtigung der ebenfalls vorgenommenen 3%-Kürzung sämtlicher Ausgabeansätze). Diese Planung war der schlechten Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen für den Landkreis geschuldet und wurde somit vor dem Hintergrund des Verzichts auf größere Sanierungsmaßnahmen für 2010 aufgestellt. Mit den vorhandenen U/I-Mitteln kann es somit nur Ziel sein, die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten; darüber hinaus vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen (Deckensanierungen) müssen zwangsläufig in kommende Jahre geschoben werden.


Um jedoch den vorhandenen “Unterhaltungsstau” nicht weiter zu vergrößern, war es bisher Konsens, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zumindest eine Fahrbahnsanierung vorgenommen wird, und zwar für 2010 ein Teilstück der Kreisstraße 89 (L 808 bis Middoge), um in diesem Bereich eine Substanzvermehrung zu erreichen und nicht nur ausschließlich optische Sanierungen vorzunehmen. Darüber hinaus sollte neben den laufenden in jedem Jahr anfallenden Unterhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit möglichst noch versucht werden, an diversen Kreisstraßen Spurrinnen zu beseitigen im Rahmen von Profilierungsmaßnahmen.


Diese Planung wird durch den strengen Winter unmöglich gemacht bei einer Beibehaltung der vorhandenen (reduzierten) Mittel: Mit Stand 01.04.2010 wurden bisher ca. 171.000 € für Unterhaltung und Instandsetzung Kreisstraßen verausgabt, wovon alleine 138.000 € auf den Winterdienst entfallen (Einkauf Salz und Fuhrleistungen Dritter –hierbei unberücksichtigt sind noch die mit Bund und Land anzustellenden Abrechnungen für die Inanspruchnahme des dort vorhandenen Fuhrparks)! Berücksichtigt man die Aufwendungen für den Winterdienst anderer Jahre, z.B. in 2009, ist annähernd eine Verdoppelung festzustellen (01.04.2009: Gesamt-Aufwendungen 101.000 €, davon Winterdienst ca. 75.000 €).


Daneben sind am Kreisstraßennetz nicht unerhebliche Schäden vorhanden, so sind an mehr als 30 km Fahrbahn Splittarbeiten mit eigenem Personal erforderlich sowie an mehr als 40 km Fahrbahn Profilierungsarbeiten durch Dritte grundsätzlich geboten.


Splittarbeiten:


Die Splittarbeiten sollen –siehe oben- mit eigenem Personal im Regiebetrieb durchgeführt werden. Als Materialpreis für Bitumenemulsion und Splitt wurden 1,51 €/m² (brutto)ermittelt. Auf Grund der ausgemargerten und rissigen Oberflächen wurde ein Flächenanteil von 30 % der vorhandenen Fahrbahnflächen für die Durchführung der Splittarbeiten ermittelt.

Bei einer mittleren Fahrbahnbreite von 5,50 m ergibt sich eine zu sanierende Fläche von 1650 m²/km.

Die Auswertung der Zusammenstellung der erforderlichen Splittarbeiten hat eine Länge von 30,9 km ergeben, die zu sanieren ist.


30,9 km * 1650 m²/km * 1,51 €/m² = 76.987,35 €



Profilierung:


Die Profilierungsarbeiten sollen durch Firmen ausgeführt werden, da hierfür auf der Straßenmeisterei nicht das erforderliche Personal und Gerät zur Verfügung steht.

Für die Durchführung von Profilierungsarbeiten, einschließlich der erforderlichen Fräsarbeiten und der Verkehrssicherung ist ein Preis von 25,00 €/m² (brutto) ermittelt worden. Die Auswertung der oben angeführten Grundlagen hat einen Flächenanteil für die Profilierungsarbeiten in Höhe von 10 % der Fahrbahnfläche ergeben.

Bei einer zu sanierenden Fahrbahnlänge von 41,7 km gemäß der Zusammenstellung ergibt sich folgender Mittelbedarf:


41,7 km * 5,50 m (Fb) * 10 % * 25,00 €/m² = 573.375,00 €


Als Summe für die erforderlichen Splitt- und Profilierungsarbeiten ergibt sich somit ein Betrag in Höhe von insgesamt 650.362,35 €.

Diese Summe beinhaltet nicht nur die Mehrkosten für die Beseitigung der Frostschäden, sondern auch die Beseitigung der vorhandenen Fahrbahnschäden, die sich durch den vorhandenen “Unterhaltungsstau” eingestellt haben; es liegt auf der Hand, dass die o.g. Arbeiten allenfalls über mehrere Jahre verteilt durchgeführt werden können.


In den letzten fünf Jahren konnten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für Unterhaltung nur über die o.g. “kosmetischen” Arbeiten wie Splitten und Profilierung folgende Sanierungsmaßnahmen mit einhergehender Substanzverbesserung durchgeführt werden:


K93/ K87 0,400 km + 0,342 km

K 97 0,570 km

K 105 0,705 km

K 110 2,300 km

K 111 1,265 km


Gesamt 5,582 km


Soll eine weiter zunehmende Aufzehrung der Substanz der Fahrbahnaufbauten vermieden werden, sind in den folgenden Jahren desweiteren erhöhte Ausbaumaßnahmen erforderlich, wobei der hierfür erhöhte Finanzbedarf in 2010 mit den einhergehenden Frostschäden nicht umzusetzen ist. Dennoch soll aus den aufgezeigten Gründen nicht auf die ursprünglich eingeplante Maßnahme an der K 89 verzichtet werden.


In 2010 kann es nur Ziel sein, unter Beachtung größtmöglicher Einsparungen (es kann nur um Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gehen!) die o.g. erhöhten Winterdienstkosten aufzufangen und in möglichst großen Fahrbahnbereichen vorhandene Schäden (hierin enthalten Frostschäden) zu sanieren.


Der Ansatz für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen sollte somit von z.Z. 538.350 € auf 690.000 € erhöht werden, wohlwissend, dass hiermit nur dringendst erforderliche Arbeiten durchgeführt werden können.



Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und betont nochmals, dass die erforderlichen Maßnahmen (siehe Zustandsbericht) natürlich nur über mehrere Jahre durchgeführt werden können; gleichwohl sei es aus Sicht der Verwaltung wichtig, in jedem Jahr zumindest ein Teilstück einer Kreisstraße grundlegend zu sanieren, um nicht einen nicht mehr zu bewältigenden „Unterhaltungsstau“ aufzubauen.


Auf Nachfrage von KTA Burgenger erklärt Herr Hinrichs, dass die im Rahmen der Bereisung u.a. in Augenschein genommene Sanierung der Teilstrecke der K 89 von der L 808 bis zur Kreisgrenze Wittmund insgesamt ca. 340.000 € kosten würde, wobei bereits bei Aufstellung des Programms im Herbst 2009 nicht die Sanierung der gesamten Strecke mangels zur Verfügung stehender ausreichender Mittel eingeplant wurde, sondern nur ein Teilbetrag von ca. 120.000 €.


KTA Burgenger betont, dass er die erforderlichen Arbeiten wie Splitten und Profilierung nicht in Frage stelle, dennoch sehe er angesichts der angespannten Haushaltslage z.Z. keinen Raum für Sanierungen wie an der K 89 und hält es für sinnvoll, diese Maßnahme zeitlich zu verschieben.


KTA Brunken, Onnen-Lübben, Harms und Lahl halten hingegen eine Sanierung von Fahrbahnabschnitten für geboten, um nicht einen weiteren Unterhaltungsstau zu bekommen. Die Sanierung des Teilstückes der K 89 sollte möglichst in maximal zwei Abschnitten erfolgen, um nicht die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme durch zu kleine Sanierungsbereiche zu beeinträchtigen.


Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung