Sitzung: 27.05.2010 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Auf Wunsch von Mitgliedern des Ausschusses wurde zum Verfahren „Verlegung der Nordender Leke durch die Kartonfabrik Varel“ die Niederschrift um nachstehende Ausführung zu diesem Thema ergänzt.
„Die
Papier- und Kartonfabrik Varel benötigt umgehend weitere
Lagerkapazitäten, um Papierrollen auf Vorrat lagern zu können.
Der Bedarf nach erweiterter Vorratshaltung ergibt sich Ende 2010 aus
der rund 9-wöchentlichen Umbauzeit, der sog. Papiermaschine 4,
die künftig größere Mengen „weiße
Papiere“ (sämtliche aus Altpapier) erzeugen soll. Um in
diesem Zeitraum den internationalen Kundenstamm beliefern zu können,
müssen entsprechende Papiermengen als Vorrat aufgebaut werden.
Die wirtschaftliche Basis des Betriebes soll gewährleistet
bleiben, um damit nicht nur die bestehenden 415 Arbeitsplätze zu
sichern, sondern auch weitere 15 – 25 schaffen zu können.
Für den Bereich der Betriebserweiterung existiert bisher
kein Bebauungsplan. Es soll der Bebauungsplan Nr. 195 der Stadt Varel
aufgestellt werden. Dieser durchläuft im Moment das Verfahren.
Im Zuge der Planung wird die „Nordender Leke“,
ein Gewässer II. Ordnung des Entwässerungsverbandes Varel,
umgelegt. Für die Beseitigung des vorhandenen ( rd. 380 m) und
die Herstellung des neuen Gewässerabschnitts (rd. 350 m) wurde
zwischenzeitlich ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Antragsteller ist die Papier- und Kartonfabrik Varel GmbH & Co.
KG.
Der Plan für die Verlegung des Gewässers II.
Ordnung wurde mit Bescheid vom 21.04.2010 festgestellt. Er ist
zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.
Die Nordender
Leke wird vom Durchlass an der B 437 bis zum Durchlass in der
Hellmut-Barthel-Straße auf rd. 350 m Länge neu
hergestellt. Sie verläuft mit einem Abstand von 7,0 m
(Gewässeroberkante) zum Fahrbahnrand überwiegend parallel
zur Hellmut-Barthel-Straße. Die neu zu befestigenden Flächen
werden über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt
eingeleitet.
Das Gewässer wird mit dem gleichen Profil
wie im Bestand hergestellt: Böschungsneigung 1 : 1,5, Sohlbreite
mindestens 2,25 m. Zum Schutz vor Auskolkungen und zur
Böschungssicherheit wird der Auslaufbereich des Durchlasses
unter der B 437 auf einer Länge von rd. 5,0 m mit verklammerten
Sohl- und Böschungspflaster in Betonbettung befestigt.
In
der Nord-West-Zeitung war am Donnerstag, den 2. Mai 2010, ein Artikel
erschienen, dass die Sportfischer mit der Art der Verlegung nicht
einverstanden sind.
Bereits während des Verfahrens hatte
der Sportfischerverein Varel sich an die Papier- und Kartonfabrik und
auch an die Stadt Varel gewandt bezüglich der Verlegung.
Daraufhin hat der Landkreis Friesland vor Feststellung des
Planes nach Rücksprache mit dem Entwässerungsverband Varel
dem Verein mitgeteilt, dass das Gewässer II. Ordnung den
Hauptbestandteil des Entwässerungssystems des
Entwässerungsverbandes Varel bildet. Um den Hochwasserschutz im
Einzugsgebiet dieses Gewässers jederzeit sicherzustellen, ist
eine regelmäßige Unterhaltung des Gewässers
erforderlich. Neben landwirtschaftlichen Flächen bildet das
Gewässer die Vorflut für Einzugsgebiete im Bereich der
Stadt Varel. Eine naturschutzfachliche Ausgestaltung des Gewässers
in diesem Bereich ist auf Grund der beengten Verhältnisse nicht
möglich. Der auf Seiten der Gemeindestraße verlaufende
Räumuferstreifen wird stark eingegrenzt, unter anderem durch den
Abstand zwischen dem Gewässer und der Straße und der
Anlegung eines Radweges sowie Anpflanzung von Bäumen. Eine
flachere Ausgestaltung der Grabenböschung in diesem Bereich
sowie die Anpflanzung von Bäumen sind im Hinblick auf eine
regelmäßige Gewässerunterhaltung hier auszuschließen.
Eine weitere Ausdehnung des Gewässers ist allein aus Gründen
der Planung der Kartonfarik in diesem Bereich nicht möglich.
Ziele der EU-Wasserrahmenrichlinie können nur da
verwirklicht werden, wo es möglich ist. Bei der jetzigen
Maßnahme ist es nicht möglich.“