Auf Wunsch von Mitgliedern des Ausschusses wurde zum Verfahren „Verlegung der Nordender Leke durch die Kartonfabrik Varel“ die Niederschrift um nachstehende Ausführung zu diesem Thema ergänzt.


Die Papier- und Kartonfabrik Varel benötigt umgehend weitere Lagerkapazitäten, um Papierrollen auf Vorrat lagern zu können. Der Bedarf nach erweiterter Vorratshaltung ergibt sich Ende 2010 aus der rund 9-wöchentlichen Umbauzeit, der sog. Papiermaschine 4, die künftig größere Mengen „weiße Papiere“ (sämtliche aus Altpapier) erzeugen soll. Um in diesem Zeitraum den internationalen Kundenstamm beliefern zu können, müssen entsprechende Papiermengen als Vorrat aufgebaut werden. Die wirtschaftliche Basis des Betriebes soll gewährleistet bleiben, um damit nicht nur die bestehenden 415 Arbeitsplätze zu sichern, sondern auch weitere 15 – 25 schaffen zu können.

Für den Bereich der Betriebserweiterung existiert bisher kein Bebauungsplan. Es soll der Bebauungsplan Nr. 195 der Stadt Varel aufgestellt werden. Dieser durchläuft im Moment das Verfahren.

Im Zuge der Planung wird die „Nordender Leke“, ein Gewässer II. Ordnung des Entwässerungsverbandes Varel, umgelegt. Für die Beseitigung des vorhandenen ( rd. 380 m) und die Herstellung des neuen Gewässerabschnitts (rd. 350 m) wurde zwischenzeitlich ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Antragsteller ist die Papier- und Kartonfabrik Varel GmbH & Co. KG.

Der Plan für die Verlegung des Gewässers II. Ordnung wurde mit Bescheid vom 21.04.2010 festgestellt. Er ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.

Die Nordender Leke wird vom Durchlass an der B 437 bis zum Durchlass in der Hellmut-Barthel-Straße auf rd. 350 m Länge neu hergestellt. Sie verläuft mit einem Abstand von 7,0 m (Gewässeroberkante) zum Fahrbahnrand überwiegend parallel zur Hellmut-Barthel-Straße. Die neu zu befestigenden Flächen werden über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt eingeleitet.

Das Gewässer wird mit dem gleichen Profil wie im Bestand hergestellt: Böschungsneigung 1 : 1,5, Sohlbreite mindestens 2,25 m. Zum Schutz vor Auskolkungen und zur Böschungssicherheit wird der Auslaufbereich des Durchlasses unter der B 437 auf einer Länge von rd. 5,0 m mit verklammerten Sohl- und Böschungspflaster in Betonbettung befestigt.

In der Nord-West-Zeitung war am Donnerstag, den 2. Mai 2010, ein Artikel erschienen, dass die Sportfischer mit der Art der Verlegung nicht einverstanden sind.

Bereits während des Verfahrens hatte der Sportfischerverein Varel sich an die Papier- und Kartonfabrik und auch an die Stadt Varel gewandt bezüglich der Verlegung.

Daraufhin hat der Landkreis Friesland vor Feststellung des Planes nach Rücksprache mit dem Entwässerungsverband Varel dem Verein mitgeteilt, dass das Gewässer II. Ordnung den Hauptbestandteil des Entwässerungssystems des Entwässerungsverbandes Varel bildet. Um den Hochwasserschutz im Einzugsgebiet dieses Gewässers jederzeit sicherzustellen, ist eine regelmäßige Unterhaltung des Gewässers erforderlich. Neben landwirtschaftlichen Flächen bildet das Gewässer die Vorflut für Einzugsgebiete im Bereich der Stadt Varel. Eine naturschutzfachliche Ausgestaltung des Gewässers in diesem Bereich ist auf Grund der beengten Verhältnisse nicht möglich. Der auf Seiten der Gemeindestraße verlaufende Räumuferstreifen wird stark eingegrenzt, unter anderem durch den Abstand zwischen dem Gewässer und der Straße und der Anlegung eines Radweges sowie Anpflanzung von Bäumen. Eine flachere Ausgestaltung der Grabenböschung in diesem Bereich sowie die Anpflanzung von Bäumen sind im Hinblick auf eine regelmäßige Gewässerunterhaltung hier auszuschließen. Eine weitere Ausdehnung des Gewässers ist allein aus Gründen der Planung der Kartonfarik in diesem Bereich nicht möglich.

Ziele der EU-Wasserrahmenrichlinie können nur da verwirklicht werden, wo es möglich ist. Bei der jetzigen Maßnahme ist es nicht möglich.“