Beschluss: zur Kenntnis genommen


Bis zum 12.12.2010 ist die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dies beabsichtigt der Bund, in dem er das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in einem Artikelgesetz in ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) überführt. Ein erster, nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmter Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums ist Mitte März veröffentlicht worden.

Der Entwurf enthält zahlreiche zentralistische Vorgaben wie die Verpflichtung zur flächendeckenden getrennten Erfassung von Bioabfall ab 2015 und führt für die sogenannten gewerblichen Sammlungen, die den Landkreisen in den letzten Jahren beim sogenannten „Kampf um das Altpapier“ erhebliche Probleme bereitet haben, neue Regelungen ein, die die Position der kommunalen Abfallwirtschaft erheblich schwächen würden. Der Ausschuss für Umweltschutz und Raumplanung des Nds. Landkreistages (NLT) hat sich in seiner Sitzung am 13.04.2010 mit dem Gesetzentwurf des Bundes befasst:

„Der Gesetzentwurf des Bundes ist kommunalfeindlich. Er versucht, das klare Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009 zu gewerblichen Sammlungen auszuhebeln. Nach den Vorstellungen des Bundes soll immer dann, wenn Abfälle aus privaten Haushaltungen keine Erlöse bringen, die Kommune zuständig sein, wenn es lukrativ wird, darf ein gewerblicher Sammler wieder die Rosinen abgreifen. Dabei wird mit unscharfen rechtlichen Begriffen die Verantwortung der Landkreise für die Daseinsvorsorge in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise ausgehebelt. Steigende Abfallgebühren in Niedersachsen wären die zwangsläufige Folge, wenn nicht der gesamte Abfall aus privaten Haushaltungen in kommunaler Verantwortung gesteuert wird“, fasste NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer die Beratungen des Ausschusses zusammen.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) hat in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Bundesumweltministerium die einhellige kommunale Ablehnung des Gesetzentwurfs verdeutlicht.

Insbesondere beim Thema „Altpapier“ kann die Argumentation von Teilen der privaten Entsorgungswirtschaft nicht nachvollzogen werden. Teilweise wird die Zuständigkeit der Landkreise im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Altpapierentsorgung der privaten Haushalte so dargestellt, als ob das Altpapier durch die Kommunen komplett dem allgemeinen Verwertungsmarkt entzogen würde. Dies ist definitiv nicht so. Z.B. der Landkreis Friesland hat, wie viele andere Kommunen auch, die Sammlung des Altpapiers an ein beauftragtes privates Entsorgungsunternehmen vergeben. Das Altpapier wird z. B. in Friesland zur Kartonfabrik Varel gebracht und dort verwertet. Die Sammlung und Verwertung wird überwiegend über von Kommunen beauftrage private Firmen übernommen. Der Unterschied und somit Vorteil für die Kommunen ist, dass Erlöse aus der Altpapiervermarktung dem Abfallgebührenhaushalt zugute kommen und sich insofern gebührenmindernd auswirken. Die beauftragten Entsorgungsbetriebe haben auskömmliche Entsorgungsverträge mit den Kommunen, wodurch auch hier Arbeitsplätze gesichert werden.


Fragen aus dem Ausschuss wurden ergänzend beantwortet.

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Kreisausschuss und Kreistag werden ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.