Sitzung: 27.05.2010 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 689/2010
Bis
zum 12.12.2010 ist die europäische Abfallrahmenrichtlinie in
nationales Recht umzusetzen. Dies beabsichtigt der Bund, in dem er
das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in einem
Artikelgesetz in ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
überführt. Ein erster, nicht innerhalb der Bundesregierung
abgestimmter Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums ist Mitte
März veröffentlicht worden.
Der Entwurf enthält
zahlreiche zentralistische Vorgaben wie die Verpflichtung zur
flächendeckenden getrennten Erfassung von Bioabfall ab 2015 und
führt für die sogenannten gewerblichen Sammlungen, die den
Landkreisen in den letzten Jahren beim sogenannten „Kampf um
das Altpapier“ erhebliche Probleme bereitet haben, neue
Regelungen ein, die die Position der kommunalen Abfallwirtschaft
erheblich schwächen würden. Der Ausschuss für
Umweltschutz und Raumplanung des Nds. Landkreistages (NLT) hat sich
in seiner Sitzung am 13.04.2010 mit dem Gesetzentwurf des Bundes
befasst:
„Der Gesetzentwurf des Bundes ist
kommunalfeindlich. Er versucht, das klare Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009 zu gewerblichen Sammlungen
auszuhebeln. Nach den Vorstellungen des Bundes soll immer dann, wenn
Abfälle aus privaten Haushaltungen keine Erlöse bringen,
die Kommune zuständig sein, wenn es lukrativ wird, darf ein
gewerblicher Sammler wieder die Rosinen abgreifen. Dabei wird mit
unscharfen rechtlichen Begriffen die Verantwortung der Landkreise für
die Daseinsvorsorge in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise
ausgehebelt. Steigende Abfallgebühren in Niedersachsen wären
die zwangsläufige Folge, wenn nicht der gesamte Abfall aus
privaten Haushaltungen in kommunaler Verantwortung gesteuert wird“,
fasste NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer die Beratungen
des Ausschusses zusammen.
Die Bundesvereinigung der
kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher
Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) hat in einer
ersten Stellungnahme gegenüber dem Bundesumweltministerium die
einhellige kommunale Ablehnung des Gesetzentwurfs verdeutlicht.
Insbesondere beim Thema „Altpapier“ kann die
Argumentation von Teilen der privaten Entsorgungswirtschaft nicht
nachvollzogen werden. Teilweise wird die Zuständigkeit der
Landkreise im Rahmen der Daseinsvorsorge für die
Altpapierentsorgung der privaten Haushalte so dargestellt, als ob das
Altpapier durch die Kommunen komplett dem allgemeinen
Verwertungsmarkt entzogen würde. Dies ist definitiv nicht so.
Z.B. der Landkreis Friesland hat, wie viele andere Kommunen auch, die
Sammlung des Altpapiers an ein beauftragtes privates
Entsorgungsunternehmen vergeben. Das Altpapier wird z. B. in
Friesland zur Kartonfabrik Varel gebracht und dort verwertet. Die
Sammlung und Verwertung wird überwiegend über von Kommunen
beauftrage private Firmen übernommen. Der Unterschied und somit
Vorteil für die Kommunen ist, dass Erlöse aus der
Altpapiervermarktung dem Abfallgebührenhaushalt zugute kommen
und sich insofern gebührenmindernd auswirken. Die beauftragten
Entsorgungsbetriebe haben auskömmliche Entsorgungsverträge
mit den Kommunen, wodurch auch hier Arbeitsplätze gesichert
werden.
Fragen aus dem Ausschuss wurden
ergänzend beantwortet.
Der Ausschuss nahm die
Ausführungen zur Kenntnis.
Kreisausschuss und Kreistag
werden ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.