Sitzung: 27.05.2010 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 698/2010
Beschluss:
Der
Ausschuss beschloss einstimmig die vorgeschlagene Änderung der
Abfallgebührensatzung.
Kreisausschuss und Kreistag
werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.
Die Abfallgebühr setzt sich
entsprechend kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften aus einer
Grundgebühr und einer Volumengebühr zusammen.
Die
Grundgebühr in Friesland knüpft – wie in vielen
anderen Kommunen – an den Grundstücksbegriff an. Der
Grundstücksbegriff ist entsprechend der vom Nds. Landkreistag
(NLT) und Umweltministerium (MU) abgestimmten Mustersatzung in §
3 (6) der Abfallentsorgungssatzung definiert.
In der Praxis
führt die Bezeichnung der Grundgebühr als
„Grundstücksgebühr“ in Abgabenbescheiden
teilweise zu Irritationen, da er mit Grundsteuer oder anderen
Bescheidinhalten verwechselt bzw. verknüpft wird. Dies führt
zu entsprechenden Nachfragen und somit erhöhtem Arbeitsaufwand
bei den Steuerämtern der Städte und Gemeinden.
Es
liegt somit auf der Hand, dem Wunsch vieler Bürger nachzukommen
und die Grundstücksgebühr als das zu bezeichnen, was sie
tatsächlich ist – eine Grundgebühr für
Leistungen der Abfallwirtschaft.
Vorgeschlagen wird eine Änderung
der Bezeichnung von „Grundstücksgebühr“ in
„Grundgebühr Abfall“.
Zur Klarstellung und
besseren Lesbarkeit der Abfallgebührensatzung soll die
Definition „Grundstück“ aus § 3 Abs. 6 der
Abfallentsorgungssatzung übernommen werden.
Die
Verwaltung geht davon aus, dass die Umbenennung und Ergänzung im
Sinne der Bürgernähe zukünftig zu einer besseren
Lesbarkeit der Abfallgebührensatzung und vor allem der
Abgabenbescheide führt. Vermeidbarer Mehraufwand für Bürger
und die Steuerämter der Städte und Gemeinden kann so
minimiert werden.
Anlagen:
3. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung
Fragen aus dem Ausschuss wurden ergänzend beantwortet.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -