Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss beschloss einstimmig die vorgeschlagene Änderung der Abfallgebührensatzung.

Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.



Die Abfallgebühr setzt sich entsprechend kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften aus einer Grundgebühr und einer Volumengebühr zusammen.

Die Grundgebühr in Friesland knüpft – wie in vielen anderen Kommunen – an den Grundstücksbegriff an. Der Grundstücksbegriff ist entsprechend der vom Nds. Landkreistag (NLT) und Umweltministerium (MU) abgestimmten Mustersatzung in § 3 (6) der Abfallentsorgungssatzung definiert.

In der Praxis führt die Bezeichnung der Grundgebühr als „Grundstücksgebühr“ in Abgabenbescheiden teilweise zu Irritationen, da er mit Grundsteuer oder anderen Bescheidinhalten verwechselt bzw. verknüpft wird. Dies führt zu entsprechenden Nachfragen und somit erhöhtem Arbeitsaufwand bei den Steuerämtern der Städte und Gemeinden.

Es liegt somit auf der Hand, dem Wunsch vieler Bürger nachzukommen und die Grundstücksgebühr als das zu bezeichnen, was sie tatsächlich ist – eine Grundgebühr für Leistungen der Abfallwirtschaft.
Vorgeschlagen wird eine Änderung der Bezeichnung von „Grundstücksgebühr“ in „Grundgebühr Abfall“.

Zur Klarstellung und besseren Lesbarkeit der Abfallgebührensatzung soll die Definition „Grundstück“ aus § 3 Abs. 6 der Abfallentsorgungssatzung übernommen werden.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umbenennung und Ergänzung im Sinne der Bürgernähe zukünftig zu einer besseren Lesbarkeit der Abfallgebührensatzung und vor allem der Abgabenbescheide führt. Vermeidbarer Mehraufwand für Bürger und die Steuerämter der Städte und Gemeinden kann so minimiert werden.

Anlagen:


3. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung


Fragen aus dem Ausschuss wurden ergänzend beantwortet.



Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -