Beschluss: Verweisung an den zuständigen Fachausschuss

Auf den beigefügten bzw. im Kreistagsinformationssystem abrufbaren Antrag wird verwiesen. Der Landrat bat um ein Votum zum weiteren Verfahren. Die Verwaltung vertraue in Vergabeverfahren darauf, dass das von Anbietern vorgelegte Gütesiegel tatsächlich den Anforderungen gerecht werde. Naturgemäß lasse sich dies von Deutschland aus nicht bis ins Letzte klären. Man sei insofern auf die Angaben von Herstellern und Verbraucherschutzorganisationen angewiesen.


Sofern der Kreistag bereit sei, sich weiter mit dem Antrag zu befassen, so müsse dieser wie alle Anträge zunächst über Fachausschuss und Kreisausschuss vorberaten und eine Beschlussempfehlung für Kreisausschuss oder Kreistag erarbeitet werden.


Der Kreistag beschloss einstimmig, den Antrag dem zuständigen Bauausschuss zuzuleiten.