Die nachfolgenden Mitteilungen wurden dem Jugendhilfeausschuss vorab zur Kenntnis übersandt. Die Verwaltung trug die Themen kurz vor.



5.1 Verbleib von Frau Lorentzen als Vertreterin der Freien Wohlfahrtsverbände im Jugendhilfeausschuss


Frau Lorentzen wurde auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Friesland zur Vertreterin der Freien Wohlfahrtsverbände als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt. Da Frau Lorentzen allerdings ihre Tätigkeit beim DRK aufgab, war seitens der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Friesland zu entscheiden, ob ein neues Mitglied seitens der Freien Wohlfahrtsverbände vorgeschlagen wird. Mit einem Schreiben bestätigte die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Friesland, dass Frau Lorentzen weiterhin als Vertreterin der Freien Wohlfahrtsverbände im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Friesland tätig sein soll.




5.2 Sachstandsbericht zur Teilnahme des Landkreises Friesland am Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt „Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz“


Wie bereits in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vom 29.10.2009 und 10.03.2010 mitgeteilt worden ist, nimmt der Landkreis Friesland mit seiner Bildungs-, Betreuungs- und Präventionsoffensive „HAnd in HaND im Landkreis Friesland“ als eine von zwölf Modellkommunen am Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt „Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz“ teil. Als Partnerkommune hat sich der Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) dem 'Kinderschutz-Cluster Friesland' angeschlossen.


Mitttlerweile sind die fünf Qualitätsentwicklungswerkstätten, die den Schwerpunkt des Projektes bilden, unter der Leitung von zwei Qualitätsentwicklerinnen der Alice Salomon Hochschule und des Kronberger Kreises für Qualitätsentwicklung e.V. durchgeführt worden.



Die erste Qualitätsentwicklungswerkstatt unter dem Thema „Kennenlernen, Analyse und theoretische Einführung“ hat am 07./08. Dezember 2009 stattgefunden. Ziel war ein erstes Kennenlernen der Teilnehmer, die gemeinsame Erforschung des Standes der Kinderschutzarbeit sowie ein allgemeiner Wissensaustausch.



Am 21./22. Januar 2010 ist die zweite Qualitätsentwicklungswerkstatt zum Thema „Zusammenarbeit im Kinderschutz“ durchgeführt worden. Besonderer Wert wurde hierbei auf die Berücksichtigung der unterschiedlichen am Kinderschutz beteiligten Professionen sowie auf die Einbeziehung der Eltern in den Hilfeprozess gelegt.



Zum Thema „Demokratie im Kinderschutz“ haben die Teilnehmer am 02./03. März 2010 zusammengefunden und haben sich am 18./19. Mai 2010 dem Thema „Das Unerwartete managen – Risiken und Fehler im Kinderschutz“ gewidmet.



Mit dem Thema „Weiterentwicklung der Ergebnisse und Abschluss der QE-Werkstatt“ wurde am 07./06. Juli 2010 die Zusammenarbeit im Rahmen der Qualitätsentwicklungswerkstätten beendet.



Die Abschlussveranstaltung zum Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt „Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz“ findet am 12. November 2010 in Berlin statt.




5.3 Qualitätsstandards in den kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland


Als Reaktion auf die Kampagne „Kinder sind mehr wert“ hat sich der Landkreis Friesland mit den Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf die Bildung des Arbeitskreises „Qualitätsstandards in den kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland“ verständigt.


Ziel ist die Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland.



Um in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme über die verschiedenen Standards der Tageseinrichtungen machen zu können, ist im Rahmen einer kleinen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Städte und Gemeinden, der Tageseinrichtungen für Kinder und des Landkreises Friesland, ein entsprechender Fragebogen (sh. Anlage 1 zu TOP 5.3) entwickelt worden.



Der Fragebogen ist im Rahmen der heutigen Sitzung des Arbeitskreises „Qualitätsstandards in den kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland“ besprochen und ergänzt worden.



Der Jugendhilfeausschuss wird zu gegebener Zeit erneut über den Sachstand informiert.




5.4 Verbesserter Kinderschutz durch das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG


Mit in Kraft treten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes ist das BZRG ab dem 1. Mai 2010 u.a. um den § 30a (Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis) ergänzt worden.


Durch das erweiterte Führungszeugnis soll -umfassender als bisher- verhindert werden, dass einschlägig vorbestrafte Bewerber in Tätigkeitsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. als Erzieher, Mitarbeiter im Jugendamt) beschäftigt werden.



Bereits vor der Änderung des BZRG sind ungeachtet des Strafmaßes alle Verurteilungen wegen schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB in Führungszeugnissen aufgenommen worden. Andere Delikte sind nur bei Verurteilungen zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten in ein Führungszeugnis berücksichtigt worden. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun zusätzlich weitere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB im niedrigen Strafbereich aufgeführt.



Das erweiterte Führungszeugnis wird nur auf Antrag ausgestellt. Für die Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde wird eine schriftliche Aufforderung des Trägers, in der dieser das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 BZRG bestätigt, benötigt.



Der Fachbereich Jugend und Familie erkennt seit dem 01. Mai 2010 ausschließlich das erweiterte Führungszeugnis an. Die Vereinbarungen nach §§ 8a und 72a SGB VIII mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe werden derzeit entsprechend verändert.




Herr Wehnemann wies darauf hin, dass seitens des Landkreises alle Gemeinden und Städte, Schulen etc. informiert wurden. Es läge an den einzelnen Organisationen das erweiterte Führungszeugnis auch anzufordern.



Frau Schwitters berichtete, sie sei ehrenamtlich in einer Ganztagsschule tätig. Das erweiterte Führungszeugnis sei von ihr bisher nicht gefordert worden. Herr Mammen erläuterte, dass es grundsätzlich im Ermessen der jeweiligen Schule liege auch für ehrenamtliche Mitarbeiter das erweiterte Führungszeugnis anzufordern. Die Möglichkeit der Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses bestehe auch bei ehrenamtlich Tätigen.






5.5 Beobachtungsverfahren zur Früherkennung von Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern in Tageseinrichtungen


Mit dem Ziel, ein Beobachtungsverfahren zur Früherkennung von Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten für Kinder in Tageseinrichtungen einzuführen, ist im Kindergartenjahr 2008/2009 der „KiTa-Vorsorgebogen“ etabliert worden.


Derzeit nutzen 22 von 36 möglichen Tageseinrichtungen für Kinder den KiTa-Vorsorgebogen. Dies entspricht einer Quote von 61,11 %. Die Tageseinrichtungen für Kinder stammen aus 7 kreisangehörigen Städten und Gemeinden.



Die an dem Verfahren teilnehmenden Tageseinrichtungen für Kinder übergeben den Eltern die ausgefüllten KiTa-Vorsorgebögen im Rahmen eines pädagogischen Gesprächs bzw. füllen den KiTa-Vorsorgebogen in einem pädagogischen Gespräch mit den Eltern gemeinsam aus und weisen auf die Vorsorgeuntersuchungen U8/U9 hin. Im Idealfall bringen die Eltern den Bogen zu den Vorsorgeuntersuchungen mit, damit die Haus- und Kinderärzte die Beobachtungen der ErzieherInnen als Baustein für ihre Gesamtbeurteilung nutzen können.



Der KiTa-Vorsorgebogen wird im Rahmen der U8/U9 von den Haus- und Kinderärzten weiter ausgefüllt und den Eltern wieder ausgehändigt. Allerdings behält der Haus- oder Kinderarzt die geschwärzte Seite des Bogens ein und leitet diese zur statistischen Auswertung an den Landkreis Friesland weiter.



Im Jahr 2008 sind 84 Rückläufe beim Landkreis Friesland eingegangen, im Jahr 2009 konnte die Zahl der Rückläufe auf 196 Bögen gesteigert werden. Für das Jahr 2010 konnten erst die Rückläufe für das erste Halbjahr 2010 (Stichtag 30. Juni) ausgewertet werden. Demnach sind 56 Rückläufe eingegangen. Ein Großteil der Ärzte gibt die KiTa-Vorsorgebögen quartalsweise an den Landkreis Friesland zurück, so dass ab August 2010 die Rückläufe deutlich steigen werden. Eine Übersicht über die Rückläufe der Jahre 2009 und 2010 liegt als Anlage 1 und 2 zu TOP 5.5 bei.



Anhand der anliegenden Übersicht wird deutlich, dass die Ärzte den Eltern regelmäßig weitere Beratungen empfehlen. Das Familien- und Kinderservicebüro hat auf die Rückmeldungen der Ärzte reagiert und eine Vielzahl niedrigschwelliger Beratungs- und Unterstützungsangebote (z.B. FamKi hilft, vgl. Vorlage Nr. 504/2009) konzipiert.



Vor dem Hintergrund der Einführung des Nds. Gesetzes über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern (NFrüherkUG) werden zukünftig noch mehr Eltern mit ihren Kindern die Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen und der KiTa-Vorsorgebogen einen noch wichtigeren Baustein des sozialen Frühwarnsystems im Landkreis Friesland bilden.



Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über das Beobachtungsverfahren zur Früherkennung von Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern in Tageseinrichtungen (KiTa-Vorsorgebogen) informiert werden.




5.6 Teilnahme am Qualitätsnetzwerk Allgemeiner Sozialer Dienst


Wie bereits im Jugendhilfeausschuss am 10.03.2010 mitgeteilt, wurde dem Landkreis Friesland die Teilnahme am Qualitätsnetzwerk Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) angeboten. Der Landkreis Friesland nimmt an dem Projekt drei Jahre lang teil. Ziel des Projektes ist u.a. der Aufbau eines Prozessmanagements, die Beschreibung von Kernprozessen und die Entwicklung von Prozessstandards. Das Projekt startet mit einem Workshop im Dezember 2010.




5.7 Investitionen in den Ausbau von Krippenplätzen


Aufgrund der Fortschreibung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vom 31.07.2007 wurden folgende Zuschüsse durch den Landkreis Friesland ausgezahlt:



Kindergartenjahr 2007/2008


Gemeinde Bockhorn 27.000,00 € Krippengruppe im Kindergarten St. Maria im Hilgenholt

Stadt Jever 27.000,00 € Krippengruppe im Komm. Kindergarten Klein Grashaus

Gemeinde Sande 27.000,00 € Krippengruppe im Komm. Kindergarten Cäciliengroden

27.000,00 € Krippengruppe im Ev. Kindergarten Sande

Stadt Schortens 27.000,00 € Krippengruppe im Komm. Kindergarten Schortens

Stadt Varel 27.000,00 € Krippengruppe im Komm. Kindergarten Peterstraße

14.400,00 € Krippengruppe im Kindergarten Flohkiste

Gemeinde Wangerooge 15.000,00 € Krippengruppe im Ev. Kindergarten Wangerooge

Gemeinde Zetel 27.000,00 € Krippengruppe im Kindergarten Südenburg

Gemeinde Wangerland hat ihren Zuschuss zurückerstattet, da in diesem Zeitraum keine Krippenplätze geschaffen wurden.

zusammen 245.400,00 €


Mit Wirkung vom 01.01.2008 trat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (RIK) in Kraft. Mit dieser Richtlinie fördert das Land Niedersachsen Investitionsvorhaben, die nach dem 18.10.2007 begonnen wurden. Hierfür wird ein jährliches Kontingent für jeden Landkreis bereitgestellt.



Der Antragsteller ist jedoch verpflichtet zunächst in Vorlage zu treten, bei höheren Investitionssummen sind Abschlagszahlungen möglich. Außerdem besteht eine Bindungsfrist von 25 Jahren.


Kontingent 2008 322.015,00 €

Bewilligt wurden:

Stadt Schortens 30.620,92 € Kinderkrippe Kindergarten Sillensteder „Spatzennest“

74.880,34 € Städt. Krippe Roffhausen

Stadt Jever 40.650,72 € Krippengruppe Kindergarten Moorwarfen

Gemeinde Wangerland 21.973,85 € Krippengruppe Kindergarten Hooksiel

Stadt Varel 5.784,03 € Kinderkrippe Kindergarten St. Bonifatius

5.719,10 € Kinderkrippe Kindergarten Zum Guten Hirten


Übertrag Rest aus 2008 142.386,05 €


Kontingent 2009 315.571,00 €

Bewilligt wurden:

Stadt Schortens 94.667,71 € Erweiterung Kinderkrippe Roffhausen

Stadt Varel 7.697,78 € Kinderkrippe Flohkiste e.V.

195.000,00 € Kinderkrippe Städt. Kindergarten

Gemeinde Bockhorn 9.393,29 € Kinderkrippe St. Maria im Hilgenholt


Rest aus 2009 155.931,65 €


Kontingent 2010 309.255,00 €

Bewilligt wurden:

Gemeinde Bockhorn 88.243,20 € Kinderkrippe Kom. Kindergarten Grabstede


Kontingent 2011 303.069,00 €

Kontingent 2012 297.012,00 €

Kontingent 2013 291.090,00 €






5.8 Gründung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII


Seit 10.11.2008 gibt es eine Arbeitsgemeinschaft der freien Träger der Jugendhilfe in Friesland. An dieser Arbeitsgemeinschaft ist das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht beteiligt. Es finden jedoch regelmäßige Treffen zum Austausch statt.

Die Arbeitsgemeinschaft der freien Träger teilte mit, dass es von Seiten einer großen Anzahl freier Träger der Jugendhilfe ein Votum für die Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII gibt.


Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII sind freiwillige Zusammenschlüsse von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der freien Jugendhilfe. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.



Die Arbeitsgemeinschaften koordinieren also die Vielfalt des Angebots von Jugendhilfen im gegenseitigen Einvernehmen, bemühen sich um Effizienz, finden Wege für einen möglichst gleichmäßigen Vollzug des Gesetztes und erreichen so eine Optimierung der Leistungen der öffentlichen und privaten Jugendhilfe.



Vor diesem Hintergrund und dem Anliegen, verbindliche Standards für die Zusammenarbeit festzulegen, strebt das Jugendamt die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII mit den Trägern der freien Jugendhilfe unter Federführung des Jugendamtes an. Konkrete Planungen hinsichtlich der Geschäftsordnung und Aufgabenstellung werden in der nächsten Sitzung dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt.




5.9 Fallzahlenvergleich 2008/ 2009


Die durchschnittliche Fallzahl aller Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) stellt sich im Vergleich der Jahre 2008 und 2009 im Landkreis Friesland wie folgt dar:





2008

2009

Steigerung in Prozent

Ambulante Hilfen

344

384

11,63%

Teilstationäre Hilfen

19

21

10,53%

Stationäre Hilfen

160

188

17,50%

Hilfen insg.

523

593

13,39%


Die steigenden Fallzahlen korrespondieren mit der Entwicklung im gesamten Bundesgebiet. Die extreme Steigerung im Bereich der stationären Hilfen macht deutlich, dass die Zahl der Familiensysteme stark zugenommen hat, in denen die Eigenressourcen nicht ausreichen, um die komplexen Problemlagen von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützung von ambulanten oder teilstationären Hilfsangeboten zu bewältigen.


Hauptziel des Konzeptes „HAnd in HaND“ ist daher, den präventiven Kinderschutz zu stärken um die Balance zwischen den Anforderungen an das Familiensystem und den vorhandenen Eigenressourcen wieder herzustellen bevor es zu einem Eingriff im Rahmen der Jugendhilfe oder des gefährdungsbezogenen Kinderschutzes kommen muss.




Herr Mammen erklärte, beim Fachbereich Jugend und Familie sei derzeit an dem Halten der Fallzahlen gelegen, wünschenswert wäre natürlich eine Senkung der Fallzahlen und damit auch der Kosten. Vor dem sich derzeit abzeichnenden Bundestrend wäre dies allerdings kein realistisches Ziel.



Herr Wehnemann berichtete, zurzeit gebe es etwa 70 Heimunterbringungen, die den Landkreis monatlich ca. 280.000,00 Euro kosten. Es sei daher immer wichtiger vorbeugend zu handeln. Herr Gramberg erwähnte einen Fall des Landkreises, bei dem Jugendlichen sei vor Aufnahme in der Wohngruppe die Unterbringung auf einem Segelschiff erforderlich gewesen. Die monatlichen Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 7.000,00 Euro.




5.10 Kinderhort Langendamm


Das Familiensozialwerk Friesland e.V. als Träger des Kinderhortes Langendamm hat den seit 01.01.2007 laufenden Budgetvertrag zum 31.12.2011 gekündigt. Diese Kündigung lag in der finanziellen Unterdeckung des Kinderhortes begründet. Während das Haushaltsjahr 2007 noch mit einem Überschuss beendet wurde, schlossen die Haushaltsjahre 2008 und 2009 jeweils mit Fehlbeträgen ab.


Dem Kinderhort Langendamm wurde mit Abschluss des Vertrages 2007 ein Budget von jährlich 300.000 Euro bewilligt.


Wegen der vorhandenen Unterdeckung im Haushalt des Kinderhortes wurde in einem gemeinsamen Termin mit den Vertretern des Kinderhortes beschlossen, für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 die Zuschüsse Dritter beim Kinderhort zu belassen, die in der Vergangenheit mit dem Budget verrechnet wurden.


Für 2011 kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt die finanzielle Entwicklung noch nicht abgesehen werden, da die Höhe der Zuschüsse noch nicht bekannt ist. Außerdem sollen sich durch eine zunächst unbesetzt gelassene und zur Zeit auch nur befristet wiederbesetzte Stelle neue Einsparungen ergeben. Damit wäre das Budget in Höhe von 300.000 Euro bis zum Ende der Vertragslaufzeit auskömmlich.


Die vom Familiensozialwerk vorgeschlagene Kürzung der Betreuungszahl von derzeit 30 auf 28 Plätze wird nicht befürwortet. Nach den vom Kinderhort vorgelegten Belegungs-plänen ist dieser an gewöhnlichen Tagen zu 75 % belegt. Dies entspricht 23 Kindern, die täglich im Hort betreut werden. Eine generelle Reduzierung der Platzzahl ist daher zur Zeit nicht erforderlich.


Für die Zeit nach Ablauf des alten Vertrages werden die pädagogischen Fachkräfte des Kinderhortes gemeinsam mit denen des Landkreises neue Betreuungskonzepte entwickeln und den zukünftigen Bedarf feststellen. Eine erste Zusammenkunft ist im August diesen Jahres geplant. Der Jugendhilfeausschuss wird über die Ergebnisse weiter unterrichtet.




5.11 Jugendleiterkurse


Aufgrund der Beschlusslage des Jugendhilfeausschusses hat die Kreisjugendpflege durch die VHS Friesland-Wittmund die erste Staffel der Jugendleiterausbildung im Mai und Juni 2010 durchgeführt. Hierbei konnten für einige Veranstaltungsteile Gemeindejugendpfleger und ein Mitarbeiter des Präventionsteams der Polizei (Herr Hartz) gewonnen werden. Alle 12 Teilnehmer haben erfolgreich die Ausbildung abgeschlossen und erhalten online die Jugendleiter-Card (Juleica). Es liegen bereits mehrere Anfragen von Interessenten vor, so dass für den Herbst ein weiterer Kurs geplant ist.





Der Ausschuss nahm die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.