Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Ausschuss beschließt, die Richtlinie des Landkreises Friesland über die Gewährung von Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung bis zum 31.12.2007 zu verlängern.


Der Kreistag wird um gleichlautenden Beschluss gebeten.


Mit der Umsetzung der EU-Förderperiode 2000 - 2006 hat der Landkreis Friesland seine Förderrichtlinie zur Unterstützung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen, die erstmals 1996 aufgenommen worden ist, fortgeführt und in der Gültigkeit auf das Ende dieser Förderperiode beschränkt. Hiermit haben Unternehmen, die Arbeitsplätze oberhalb der Geringfügigkeit schaffen oder durch Umstellungen des Betriebes sichern, die Möglichkeit, abschreibungsfähige Investitionen mit bis zu 25% bezuschusst zu bekommen, wenn der Antrag rechtzeitig vor Investitionsbeginn gestellt und die Finanzierung nachweislich gesichert wurde.


Die Finanzmittel, die der Landkreis sowie die Standortgemeinden einbringen, werden durch Mittel des EFRE-Fonds der EU kofinanziert. Da die NBank als bewilligende Einrichtung des Landes Niedersachsen den aktuellen Bewilligungsbescheid bis zum 30.06.2007 verlängert hat, ist diese Richtlinie der Form halber anzupassen.


Zu aktuellen Situation ist anzumerken, dass derzeit weitere Mittel aus dem alten EU-Kontingent (Förderperiode 2000-2006) des Landes Niedersachsen in Höhe von 50.000,00 € beantragt werden, die bei positivem Bescheid der NBank bis zum 31.12.2007 bewilligt werden müssen. Die Empfänger dieser Mittel haben dann die Möglichkeit, Ihre Investitionen sowie die Zahl der geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze oberhalb der Geringfügigkeit bis zum 31.03.2008 abzurechnen. Hierbei handelt es sich um Rückflüsse an das Land, die jetzt noch kurzfristig disponiert werden können. Die Kofinanzierungsmittel des Landkreises dafür sind über die Haushaltsstellen 7910. 98700 und 98800 sichergestellt. Kann eine Standortgemeinde ihren Anteil zum Förderantrag (in der Regel 25% der zu bewilligenden Summe) nicht gegenfinanzieren, so reduziert sich der Zuschuss auf die Hälfte der möglichen Summe. In begründeten Ausnahmefällen kann der Landkreis Friesland zu dem Ergebnis kommen, den Anteil der Standortgemeinde zu übernehmen, um das Unternehmen mit einem maximal möglichen Zuschuss zu unterstützen.


Die Förderung von Klein- und Mittelständischen Unternehmen ist auch ab 2007 und unter den Bedingungen der neuen EU-Förderung aus dem EFRE-Fonds möglich. Das Operationelle Programm des Landes Niedersachsen sieht diese Förderung im Schwerpunkt 1 vor und hat dazu eine Durchführungsverordnung sowie eine Rahmenrichtlinie erstellt. Derzeit prüfen die kommunalen Spitzenverbände beide Papiere, nachdem diese durch eine Expertengruppe erstellt worden sind.


Mit der Förderung aus diesem Programm kann voraussichtlich ab August 2007 begonnen werden. Sollte die NBank den oben erwähnten Antrag mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 50.000,00 € EU-Mitteln ablehnen, da der Landkreis derzeit keine konkreten Anträge vorweisen kann und die Begründung lediglich aus dem statistischen Mittelabfluss der vergangenen Jahre begründet, so beabsichtigt die Wirtschaftsförderung, dem nächsten Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen eine neue und der Rahmenrichtlinie des Landes Niedersachsen angepasste Richtlinie vorzustellen, mit der dann nach Entscheid durch den Kreisausschuss begonnen werden kann.



Kreistagsabgeordneter Janßen wies darauf hin, dass in den Richtlinien tariflichen Bindungen fehlen und die gesamten Ausführungen etwas zu „schwammig“ ausgelegt seien und konkretisiert werden müssten.


Herr Höfer führte aus, dass dies die bereits seit Jahren bestehende Richtlinie sei. Sie werde nur verlängert, da das Land mitgeteilt habe, dass noch Restmittel dieser Förderungen zur Verfügung stehen, die abgerufen werden könnten. Auf Grund dessen werde die Richtlinie noch einmal verlängert. Zukünftig werde es eine neue Förderung geben, für die dann entsprechend eine neue Richtlinie entworfen und beschlossen werden müsse. Die tariflichen Bindungen in die Richtlinien aufzunehmen sei, seines Wissens nach, von der EU nicht zugelassen. Dies werde aber vor Erlass der neuen Richtlinie noch einmal geprüft.


Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:


einstimmig