Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die gemachten Ausführungen beratend zur Kenntnis.


Es wird Bezug genommen auf die bisherigen Beratungen, insbesondere in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales am 7.6.2010.

Es wurde seinerzeit vereinbart, die endgültigen gesetzlichen Änderungen abzuwarten und dann abschließend zu befinden.


Mit der Zustimmung des Bundesrates am 9.7.2010 zur Änderung des Grundgesetzes und der einfach-gesetzlichen SGB II-Änderungen wurde die Mischverwaltung zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen auf eine verfassungsrechtliche Grundlage gestellt.

Die Lesefassung des SGB II ist den Mitgliedern des Kreistages mit Schreiben vom 21.7.2010 vorab zustellt worden.


Gleichzeitig wurde die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung, die sogenannte Option, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens grundgesetzlich abgesichert und eine Erweiterung um 41 Landkreise und kreisfreie Städte, somit bundesweit 110 Optionskommunen, beschlossen. Für Niedersachsen werden drei zusätzliche Optionen zu den bisher schon dreizehn Optionskreise erwartet. Eine endgültige Aufteilung zwischen den Bundesländern ist immer noch offen.

Die Optionszulassung würde zum 1.1.2012 erfolgen. Es bestünde also eine ausreichende Vorbereitungszeit.


In Niedersachsen haben sich nach Kenntnis der Verwaltung bisher bereits zwei Kreistage (Aurich und Schaumburg) einstimmig dafür ausgesprochen, einen Antrag auf Zulassung als neue Optionskommune zu stellen. Eine Zweidrittelmehrheit ist für die Antragstellung Voraussetzung.


In der den Mitgliedern des Kreistages ebenfalls zugesandten Analyse der Fa. Ramböll Management GmbH ist belegt worden:


  • Die optierten Aufgaben werden vollumfänglich vom Bund finanziert; dies gilt auch für die Vorbereitungskosten.

  • Die Aufgabenerfüllung und vor allem Aufgabenausführung aus einer Hand für den Einzelnen ist nur bei der Option gewährleistet. Also Ansprechpartner für alle Belange von Langzeitarbeitslosen ist der Landkreis.

  • Die Option belegt Vorteile zum Nutzen der Hilfebedürftigen, insbesondere durch die stärkere Verknüpfung der kommunalen Leistungen nach dem SGB II (wie Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung), aber auch der anderen Zuständigkeiten/Leistungen des Landkreises wie:

  • Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, BAföG, Wohngeld, Elterngeld,

  • Jugendhilfe, Kinderbetreuung (Familienkinderservicebüro und Tagespflege), Jugendberufshilfe (Proaktivcenter), Erziehungsberatung,

  • Wirtschaftsförderung (JadebayGmbH),

  • Ausländerbehörde,

  • Allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen, Erwachsenenweiterbildung (VHS) und Jugendwerkstatt.



Gerade im Bereich der Bewilligung der sozialen Leistungen könnten im Fall einer Option trotz der derzeitigen guten Zusammenarbeit mit der ARGE für den Bürger noch schnellere Entscheidungen erwartet werden, da nur noch eine Behörde über die zu bewilligenden Leistungen zu entscheiden hätte.


Aus den vorgenannten Gründen sowie den Ausführungen der Fa. Rambøll empfiehlt die Verwaltung, einen Antrag auf Zulassung als Optionslandkreis zu stellen.



Parallel zur Optionskommune müsste sich der Landkreis aber auch im Falle der Antragstellung gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Wilhelmshaven ( AfA WHV) auf den Übergang in eine gemeinsame Einrichtung vorbereiten, sollten das Niedersächsische Sozialministerium oder das Bundesministerium für Arbeit dem Antrag ihre Zustimmung versagen.

In diesem Fall setzt der Landkreis auf die gute Zusammenarbeit aus der Vergangenheit.


Für das Jahr 2011 ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen ohnehin eine Fortführung der Zusammenarbeit vorgesehen. Übergangsregelungen etc. sind im Detail derzeit noch nicht bekannt.


Beide Alternativen, Job-Center (Gemeinsame Einrichtung) oder Option sind fachlich geeignet und haben beide Vor- und Nachteile, daher ist eine Entscheidung für oder wider Job-Center oder Option keine Entscheidung gegen die jeweils andere Alternative. Letztlich geht es für den Landkreis Friesland darum, eine passgenaue Lösung zu finden. Insofern geht es bei der Entscheidung nicht um eine „Richtig oder falsch“; insbesondere, weil das Job-Center sehr gute Arbeit leistet und im Vergleich mit anderen Job-Centern sehr gut dasteht.



Da die Fraktionen noch Beratungsbedarf angemeldet haben, ist im Beschlussvorschlag eine alternative Beschlussformel gewählt worden.

Der Ausschuss wird gebeten, eine Alternative zu beschließen bzw. die Vorlage als beratend anzusehen, so dass der Kreisausschuss oder spätestens der Kreistag eine Alternative beschließt.





Herr Ambrosy führte unter einer Zusammenfassung der Ausgangslage in das Thema ein. Dabei hob er die bisherige gute Arbeit des Jobcenters Friesland hervor, machte aber auch deutlich, welche Gestaltungsmöglichkeiten und -vorteile er im Falle einer Option für den Landkreis Friesland sehen würde.


Es folgt sodann der Vortrag und die Kurzpräsentation der Firma Rambøll - Landkreis Friesland: Analyse der Chancen und Risiken einer Option nach dem SGB II – als Zusammenfassung der bereits in der Sitzung am 7. Juni 2010 erfolgten Darstellung.


Im Rahmen der Präsentation (Anlage 1) werden folgende Schwerpunkte und die dazu gemachten Feststellungen dargestellt:


1. Unsere Kompetenzen erlauben valide Aussagen.

Herr Werner erläutert, in welchem Umfang die Firma Rambøll sowohl für bisherige Argen als auch Optionslandkreise im Bundesgebiet bislang tätig war. Gegenwärtig analysiert Rambøll Management in Gutachten in fünf weiteren Kommunen in Niedersachen, NRW, Thüringen, Bayern die Chancen und Risiken einer Option im SGB II.


2. Methodische Vorbemerkungen –Vergleich von ARGE und Option.

Es wird die Vergleichsebene der ARGE Friesland 2010 mit einer Optionskommune Friesland 2010 zugrundegelegt. Entwicklungen bei Betreuungsschlüsseln und zusätzlichen Aufgaben werden erläutert, jedoch klargestellt, daß Veränderungen im Bereich Controlling nicht quantifizierbar sind. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzustellen, dass die Zuweisungen aus der KoA-VV (Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift) auskömmlich sind. Die finanziellen Risiken sind gering. Zusätzliche Belastungen für den Haushalt des Landkreises entstehen nicht.


3. Fachliche Bewertung

Im Rahmen einer fachlichen Bewertung könnten sich für die Kunden Chancen ergeben. Der Landkreis Friesland liegt bislang im sogenannten Vergleichsring bei den Erfolgen der aktiven Arbeitsmarktdienstleistungen im Mittelfeld. Die verstärkte Einbeziehung der lokalen Trägerlandschaft und der eigenen Ressourcen des Landkreises beinhaltet die Chance, die Integration im Rahmen des SGB II noch vorteilhafter umsetzen zu können.



Abschließend betont Herr Werner, dass sein Vortrag so zu verstehen ist, dass er eine Empfehlung darstelle. Eine Entscheidung des Landkreises Friesland müsse aber unter dem Aspekt der Schwerpunkte getroffen werden, welche hier von der Politik gesetzt werden.

Aus seiner Sicht wäre zusammen zu fassen, dass der Schwerpunkt der bisherigen Arge, somit der künftigen gemeinsamen Einrichtung, vermutlich eher an den Instrumenten des SGB III orientiert zu sehen ist. Der Schwerpunkt der optierenden Kommunen würde eher im Bereich der integrierenden bzw. auch flankierenden Leistungen für den Kunden liegen. Für die Politik komme es daher insbesondere darauf an, welche Ausrichtung im Hinblick auf die Leistungsempfänger des SGB II als vorrangig gesehen wird.



Sodann erfolgt der Vortrag von Herrn Hempfling anhand eines vorher von ihm ausgeteilten Informationspapieres (Anlage 2) - Warum der Landkreis Friesland die gemeinsame Arbeit mit der Agentur für Arbeit Wilhelmshaven fortsetzen sollte ! - .


Dabei geht Herr Hempfling auf folgende Schwerpunkte ein und macht dazu Feststellungen:


1. Die „gemeinsame Einrichtung“ ist nicht mehr die „Arge“. Dabei erläutert er die veränderten Rahmenbedingungen ab 2011.


2. Die Option 2012 unterliegt ganz anderen Bedingungen als die Option 2005. Dabei erläutert Herr Hempfling, dass z. B. eine Optionskommune wie die Träger einer gemeinsamen Einrichtung eine Zielvereinbarung abschließen und dergleichen Zieleinhaltung, Steuerung usw. unterliegen.


3. Die finanziellen Risiken für den Kreis liegen weit höher als die Berechnungen des Rambøll-Gutachtens. Dabei erläutert Herr Hempfling, warum aus seiner Sicht die im Rambøll-Gutachten verwendeten Zahlenangaben und auch Resultate aus seiner Sicht nicht zutreffend seien. Er stellt im Übrigen dar, warum aus seiner Sicht die Risiken des Landkreises höher zu bewerten seien, als aus dem Gutachten ersichtlich sei.


4. Bei steigenden Verwaltungskosten haben die Kunden das Nachsehen. Damit ist gemeint, dass zwar ein erheblicher Teil der dem Landkreis Friesland entstehenden Mehrkosten durch den Bund abgesichert sei, dieses würde jedoch zu Lasten des Budgets für die Eingliederung der Kunden gehen.


5. Das Jobcenter Friesland leistet sehr gute Arbeit und wird das auch weiterhin tun. Insbesondere würde das Jobcenter nach vier Zielen arbeiten. Dies seien die der Hilfebedürftigkeit, die der Integration in Erwerbstätigkeit, die Vermeidung von und die Kundenzufriedenheit (Anlage 4). Bei allen diesen Zielen seien die geplanten Zielwerte erreicht worden (Anlage 5). Herr Hempfling stellt im Übrigen dar, dass aus seiner Sicht die sogenannten flankierenden Leistungen schon bisher auf das Jobcenter hätten übertragen werden können. Dies wäre jedoch auch im Jahre 2009 noch einmal vom Landkreis abgelehnt worden.


6. Der Landkreis Friesland braucht nicht eine noch stärkere Regionalisierung, sondern eine Stärkung im überregionalen Kontext. Dabei wird von Herrn Hempfling betont, dass schon jetzt ca. 50 % der Beschäftigten außerhalb des Landkreises arbeiten würden - eine Einschränkung der überregionalen Arbeitsvermittlung somit zu Lasten der Bürger gehen würde. Außerdem wird mit der erwarteten Entwicklung beim Jade-Weser-Port auch die überregionale Zusammenarbeit mit neuen Arbeitgebern aus anderen Bereichen zunehmen. Als Fazit fasst Herr Hempfling zusammen, dass die Feststellungen des Gutachtens (der Firma Rambøll) auch von der gemeinsamen Einrichtung erfüllt werden könnten. (Sofort und ohne mehrjährige Qualitätsverschlechterung). Der finanzielle Mehraufwand des Landkreises sei erheblich und würde zu Lasten der Betroffenen gehen.



Auf Hinweis der Vorsitzenden, Frau Ralle, bekommt daraufhin Herr Werner die Möglichkeit, zu den hinsichtlich des Gutachtens angeführten Zweifeln Stellung zu nehmen. Herr Werner erläutert kurz, worauf die Zahlen im Einzelnen beruhen bzw. weshalb sie dem vorherigen Referenten möglicherweise so nicht deutlich waren. Dies bezieht sich insbesondere auf die Angaben zur Miete der Gebäude, zum Personal und zur Abrechnung über die KoA-VV.

Er wird hierzu noch eine ergänzende schriftliche Erläuterung abgeben, diese wird dem Protokoll beigefügt (Anlage 6).


Hierauf äußert Frau Giss und weist aus ihrer Sicht darauf hin, dass das Geld, welches zusätzlich im Personalbereich aufgewendet werden muss, im Eingliederungstitel fehlen würde. Dem wird von Herrn Werner widersprochen, da Einschränkungen im Eingliederungstitel immer im Rahmen der Entscheidungskompetenz des kommunalen oder gemeinsamen Jobcenters stehen würden. Im Übrigen sei die Abrechnung über die KoA-VV eine andere als die Abrechnung zwischen Bund und den ARGEn/gemeinsamen Einrichtungen.


Frau Ralle bittet dann Herrn Averhage um seinen Vortrag, welchen dieser anhand einer Präsentation (Anlage 3) hält. Herr Averhage betont in dem Zusammenhang, dass gewisse Themenpunkte, welche immer wieder als Gefahr für die Optionslandkreise aufgeführt würden wie Prüfung des Bundes und finanzielle Haftung, aus seiner Sicht kein Risiko, sondern etwas völlig Normales seien. Eine Prüfung einer übernommenen Aufgabe durch den Geldgeber sei in vielen Bereichen, nicht nur einer Verwaltung, üblich. Auch sei bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung solcher Mittel mit einer In-Haftung-Nahme des tätigen Trägers zu rechnen. Auch dies sei in der Verwaltung in vielen Bereichen in solch einem Falle selbstverständlich.


Herr Averhage macht im Weiteren deutlich, dass unter Berücksichtigung des demografischen Wandels eine Vermittlung im Bereich des SGB III oder auch SGB II möglicherweise anders zu sehen sei als heute. Bereits heute sei es in manchen Bereichen erkennbar, dass die Zahl der Bewerber erheblich sinke im Vergleich zur Zahl der angebotenen Stellen. Dies würde im Übrigen in jedem Jahr deutlich, wenn Berufsausbildungen beginnen.

Aus seinem Vortrag würde insbesondere die Verzahnung zwischen Bildungskoordination, Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit sowie den Leistungs- und Integrationsleistungen des SGB II deutlich. Ziel sei die Koordinierung des Einzelfalls bis zur dauerhaften Integration. Dabei sei es bedeutsam, Zuständigkeiten, Ressourcen und Kompetenzen zusammen zu führen.


Herr Ambrosy fasst für den Landkreis Friesland zusammen, dass laut Beschluss des Kreisausschusses des Landkreises Friesland eine Bildungsregion Friesland gebildet werden soll. Dieser Beschluss sei im Übrigen einstimmig gefasst worden. Dies würde auch deutlich machen, dass das Thema Bildung für den Landkreis Friesland oberste Priorität haben würde. Unabhängig von einem Beschluss für die gemeinsame Einrichtung oder die Option würde hier auch deutlich, dass der Landkreis Friesland damit ohnehin schon eine seiner Kernkompetenzen hervorhebt. Auch die Wirtschaftsförderung/Jugendhilfe würde hierzu zählen.


Frau Giss äußert dazu, dass die Einbindung dieser Kernkompetenzen auch in einer gemeinsamen Einrichtung möglich sei.


Herr Pauluschke stellt an Herrn Hempfling, Frau Giss, Herrn Averhage und Herrn Werner die Frage, ob ihnen bekannt sei, dass einer der bisherigen Optionsträger von der Option zurücktreten wolle.

Herr Ambrosy macht darauf aufmerksam, dass dies nach den Informationen vom Deutschen Landkreistag nicht der Fall sei. Frau Giss teilt mit, dass man nach ihrer Kenntnis im Landkreis Oldenburg nicht so begeistert von der Option sei.

Herr Werner bezieht sich auf Herrn Ambrosy und betont die Richtigkeit der Information vom Deutschen Landkreistag.

Herr Hempfling teilt mit, dass ihm aus Niedersachsen nicht bekannt sei, dass ein Träger von der Option zurücktreten wolle. In Bayern gäbe es aber Diskussionen der Optierer. Von einem konkreten Rücktritt von der Option dort wisse er aber auch nichts.

Auch Herrn Avernhage ist nichts davon bekannt, dass ein Optionsträger von der Option zurücktreten wolle.


Die Vorsitzende, Frau Ralle, erbittet sodann die Äußerungen der politischen Parteien und Fraktionen.


Herr Koch stellt aus seiner Sicht dar, dass die Kernkompetenz der BA in den Argen wie Arbeitsvermittlung und Beratung seit 2005 hervorragend funktioniert habe. Dank des gemeinsamen Arbeitgeberstellenservices habe es sehr erfolgreiche Vermittlungen gegeben. Der Erfolg bei der Vermittlung müsse nicht nur als aus dem Landkreis hinaus sondern auch in den Landkreis hinein gesehen werden. Daher sei die Auswahl durch den gemeinsamen Arbeitgeberstellenservice sehr wichtig.


Herr Zielke geht zunächst auf die Äußerungen zur Frage von Herrn Pauluschke ein und weist darauf hin, dass die kritische Äußerung bezogen auf den Landkreis Oldenburg unter der Besonderheit zu sehen ist, dass der dortige Geschäftsführer bereits in einer anderen Funktion, nämlich als Sozialamtsleiter, tätig war und auch noch ist. Dieser habe zum 01.01.2005 sehr schnell und überraschend zusätzlich die Aufgabe als Leiter des kommunalen „Jobcenters“ übernehmen müssen. Dies habe dieser ihm gegenüber selbst betont.

Herr Zielke sieht aus seiner Sicht die Qualität einer Arbeitsvermittlung als besonders wichtig an. Dies würde aber besonders für die fest im Landkreis verwurzelten Menschen ohne Arbeit von Bedeutung sein.

Ihm sei in seiner langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen ohne Beschäftigung deutlich geworden, dass diese, wenn sie ursprünglich aufgrund einer Arbeitsaufnahme hier in den Landkreis Friesland gekommen waren, nach Beginn einer Arbeitslosigkeit sich aus eigener Kraft zumeist wieder in Arbeit begeben würden und dies auch könnten.


Frau Kindo betonte, dass die Verantwortung für die Menschen sehr wichtig sei. Wolle aus seiner Sicht der Landkreis Friesland näher an den Menschen sein, bräuchte man die Option. Das bisherige Modell sei jedoch aus ihrer Sicht besser bei der überregionalen Vermittlung.


Herr Pauluschke äußert, dass er sich mit den bisherigen Informationen nicht in der Lage sehen würde, eine fundierte Entscheidung oder Meinung zu bilden.


Herr Ambrosy weist die Mitglieder des Ausschusses darauf hin, dass die heute gegebenen Informationen geeignet seien, der Politik die Möglichkeit zu geben, das Thema noch einmal eingehend in den Fraktionen zu beraten. Er macht zusammenfassend deutlich, dass der Themenschwerpunkt - Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt - eher auf die Zielrichtung Zusammenarbeit in der gemeinsamen Einrichtung hindeuten würde. Andererseits würde eine Schwerpunktsetzung bei den Kernkompetenzen des Landkreises wie Bildung, Sozialarbeit und Integration eher auf die Wahl der Option hindeuten.


Herr Harms äußert daraufhin, nach dem was er bislang gehört habe, würde er eher die Option als Chance für den Landkreis sehen.


Frau Schwitters betont, dass die Tendenz ihrer Fraktion für die Option bereits deutlich war, nach den heutigen Ausführungen sei dies erst recht der Fall.


Herr Busch ergänzt die Äußerungen von Herrn Pauluschke dahingehend, dass man noch Informationen und Zahlenmaterial benötige, um die Angelegenheit in der Fraktion noch einmal zu beraten.


Herr Gburrek führt im Weiteren aus, dass eine Tendenz der SPD zur Option für ihn erkennbar sei, aber auch hier würde weitere Informationen erforderlich und sinnvoll sein.


Herr Ambrosy fasst abschließend zusammen, dass es grundsätzlich bei der Entscheidung der politischen Gremien nicht um eine Frage des Ja oder Nein oder auch Richtig oder Falsch für die gemeinsame Einrichtung bzw. die Option gehen würde. Letztendlich müsste die Politik im Rahmen der politischen Meinungsbildung zu einem für sie schlüssigen Ergebnis kommen. Dies müsse zunächst in den Fraktionen passieren. Sofern weitere Informationen benötigt würden, würden diese von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden können.


Die Vorsitzende, Frau Ralle, fasst sodann zusammen, dass der Beschluss gefasst werden könne, dass der Ausschuss die gemachten Ausführungen beratend zur Kenntnis nimmt. Das Thema wird in den Fraktionen weiter beraten werden. Dieser Beschluss wird einstimmig angenommen.



Abstimmungsergebnis:


Einstimmig