Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Anmietung einer Trainingswohnung wird zugestimmt.


Der Kreisausschuss nahm in seiner Sitzung am 10.12.2001 die geplante Beschulung geistig behinderter Schülerinnen/Schüler an der Schule am Schlosserplatz auf Grund der vorherigen eingehenden Beratung vom 05.12.2001 im Schul-, Sport- und Kulturausschusses zur Kenntnis. Ab August 2002 wurde der Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ an der Förderschule Jever eingerichtet und die ersten Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung konnten diese Schule besuchen.


Die Schule am Schlosserplatz trat an den Landkreis Friesland heran und meldete den Bedarf der Schule an einer sog. „Trainingswohnung“ für die Schüler der Abschlussstufe (10. bis 12. Schuljahr) an.


Nach § 101 Abs. 1 Nds. Schulgesetz haben die Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten (Schulträgerschaft).

Die nähere Ausgestaltung der Vorschriften des Schulgesetzes erfolgt durch die vom Land erlassenen Rahmenrichtlinien bzw. Kerncurricula der jeweiligen Schulformen. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen der Schulträgerschaft vor Ort liegt in der Eigenverantwortung des Landkreises Friesland und kann insoweit vom Land nur rechtlich überprüft werden.

Für die Klassen 10 bis 12 der Förderschule „Geistige Entwicklung“ gelten die „Rahmen-richtlinien für den Unterricht in der Schule für geistig Behinderte – Abschlussstufe –, herausgegeben von Nds. Kultusministerium, 1993.

In den Richtlinien werden die folgenden lebensorientierten Lernbereiche für die SchülerInnen der Abschlussstufe beschrieben, in denen sie auf ihr Leben als Erwachsene vorbereitet werden sollen:

  • Ich-Erfahrung

  • Wohnen

Freizeit

  • Arbeit und Beruf

  • Öffentlichkeit

  • Umwelt und Umweltschutz.



Für den Lernbereich „Wohnen“ sind die folgenden, wörtlichen Auszüge aus den Rahmenrichtlinien bedeutsam:

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. ... Die Wohnmöglichkeiten von Menschen mit geistiger Behinderung eröffnen oft nicht die Freiräume, die zu einer weitgehenden Selbstverwirklichung in sozialer Integration notwendig wären. Je umfassender trotzdem das pädagogische Ziel verfolgt wird, die Schülerinnen und Schüler der Abschlussstufe zu einem möglichst selbständigen Wohnen zu befähigen, desto leichter wird später ihre Eingliederung im Sinne von „Normalisierung“ gelingen. ...

Den Schülerinnen und Schülern sollte die Möglichkeit gegeben werden, verschiedene Wohnformen kennenzulernen, ... . ...

Da konkrete Wohnsituationen in der Schule kaum direkt erfahrbar sind, müssen in diesem Lernbereich die Lernorte didaktisch so aufbereitet werden, dass sie realen Wohnsituationen möglichst nahekommen.

Das Wohnpraktikum ist besonders geeignet, das Wohnen und die Selbstversorgung in einer realen, für die Schülerinnen und Schüler oft neuen Situationen zu erproben. Auch Schullandheimaufenthalte können Möglichkeiten bieten, praktische Erfahrungen zu machen. ...

Dies macht es erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler zusätzlich zu bisherigen Erfahrungen im Elternhaus oder in Wohnheimen in realen Situationen wohnpraktische Erfahrungen machen können. Ein Wohnpraktikum bietet dafür die besten Voraussetzungen. Es vermittelt den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Komplexität und die Anforderungen verschiedener Wohnformen. ...

Ein Wohnpraktikum kann in unterschiedlichen Wohnformen stattfinden und umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Wochen. ... Vom Ort des Wohnpraktikums sollte die Schule besucht werden können. ...

Organisatorisch sind unterschiedliche Formen denkbar, z. B. die Verlegung des gesamten Unterrichts für einen befristeten Zeitraum in Wohnräume, ein Aufenthalt über mehrere Tage, die Durchführung von einzelnen Unterrichtseinheiten.“


Als Ergebnis ist festzuhalten:

Der Schulträger hat nach den vorgenannten Ausführungen den SchülerInnen der Abschlussstufe der Förderschule für geistige Entwicklung den Erwerb wohnpraktischer Erfahrungen zu ermöglichen. Konkrete Vorgaben über die Art und Weise der Umsetzung vor Ort oder gar detaillierte Einrichtungvorschriften werden nicht gegeben.
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises, die sich aufgrund der Einrichtung des Förderschwerpunktes „geistige Entwicklung“ im August 2002 bei der Schule am Schlosserplatz ergibt. Die sich ergebenden Ausgaben sind insoweit unabweisbar. Die Höhe und die Steuerung der Ausgaben ergibt sich aus der konkreten Ausgestaltung und Organisation der erforderlichen Wohntrainings in Absprache mit der Förderschule.


Es wurden gemeinsam zwischen Schule und Schulträger mehrere Alternativen zur konkreten Umsetzung dieser Verpflichtung geprüft.

Die Einrichtung einer Trainingswohnung kann zurzeit in kreiseigenen Gebäuden aus Gründen der fehlenden baulichen Eignung und der bestehenden Nutzung nicht erfolgen. Das Gebäude der Schule am Schlosserplatz müsste für diesen Zweck umfassend saniert und umgebaut werden. Dieses wäre unwirtschaftlich. Auch ist für dieses Gebäude eine Vermarktung vorgesehen. Das Schulgebäude „am Dannhalm“, welches zurzeit umgebaut, saniert und erweitert wird, sieht zurzeit nicht eine Trainingswohnung vor. Die Bereitstellung einer solchen Räumlichkeit hätte einen hohen finanziellen Aufwand bedeutet, der nicht mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von ca. 6 Mio. Euro abgedeckt wäre. Der Bau einer solchen Wohnung wäre mithin im Vergleich zu einer Anmietung ebenfalls unwirtschaftlich.


Auch seitens der Stadt Jever konnte auf Nachfrage keine geeignete Wohnung vorgeschlagen bzw. zur Verfügung gestellt werden. Als Trainingswohnung kann in Jever zurzeit keine geeignete Ferienwohnung angemietet werden.


Nach Prüfung und Abwägung der organisatorischen Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit mit dem pädagogischen Auftrag der Förderschule für geistige Entwicklung wird daher die folgende Lösung vorgeschlagen:


Über die Wohnungsvermittlung „Nah am Strand“, Wangerland, können in Schillig je nach konkreten Bedarf drei Wohnungen in zwei Häusern für Wohnpraktika angemietet werden. Die zwei Wohnungen in einem Haus mit acht und vier Übernachtungsmöglichkeiten in vier bzw. zwei Schlafzimmern sowie das in Sichtweite liegende behindertengerecht zugängliche Haus mit sechs Übernachtungsmöglichkeiten in 4 Schlafzimmern wurden von Lehrern der Förderschule und vom Landkreis besichtigt und für die Durchführung von Wohnpraktika als geeignet befunden.


Es wird von einer wochenweisen (montags bis freitags) Anmietung der Wohnungen je nach konkretem Beschulungsbedarf bis maximal 10 Wochen je Kalenderjahr ausgegangen.


Hinzuweisen ist auf die bei der Durchführung der Wohnpraktika im Rahmen des Schulunterrichts entstehenden Schülerbeförderungskosten. Nach Ermittlungen des zuständigen Fachbereichs 14 – "Planung und Bauordnung" ergeben sich beim Transport von jeweils 10 Schülern täglich bei zehn Schulwochen im Freistellungsverkehr von rund 7.000 Euro im Kalenderjahr zum Produkt P1.02.024.241000. Diese Kosten sind als sonstige jährliche laufende Aufwendungen zu berücksichtigen.

Alternativ ist eventuell ein Einsatz eigener oder anderweitig angemieteter Kraftfahrzeuge möglich. Dies wird gesondert geprüft.


Die Anmietung von Ferienwohnungen als Trainingswohnungen stellt ein Provisorium dar. Es wird daher fortlaufend geprüft, inwieweit sich zukünftig Möglichkeiten der Organisation von Wohntrainings im eigenen Gebäudebestand bei frei werdenden Raumkapazitäten ergeben.


Dieses betrifft insbesondere das Schulgebäude am Dannhalm. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund rückläufiger Schülerzahlen in einigen Jahren im Schulgebäude freie Raumkapazitäten für eine Trainingswohnung zur Verfügung stehen.


Herr Ambrosy führt aus, dass den Kindern eine Möglichkeit gegeben werden soll, später ein selbständiges Leben führen zu können, mithin ist es eine sehr wichtige Aufgabe.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig