Herr Korffkamp von der EWE AG stellte die Entwicklung der Strom- und Gaspreise anhand von Folien vor.


Am 13.07.2005 sei das EnVG in Kraft getreten. Hieraus resultieren einige Änderungen in der Veranlagung der Kunden. Nunmehr müssten die Kunden in Haushalts- und andere Netzspannungskunden aufgeteilt werden, weiterhin gebe es immer eine Grundversorgungspflicht. Aus der allgemeinen Versorgung sind hierdurch ab dem 01.01.2007 drei Versorgungstarife entstanden.


Er betonte, dass die EWE immer noch der günstigste Anbieter bundesweit mit der Verpflichtung zur Grundversorgung sei. Durch die Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie die Entwicklung der Einkaufspreise an der Leipziger Börse seien die Preise nunmehr angestiegen.


Man kaufe Strom meist bei einem „günstigen“ Preis in so hohen Mengen, dass dieser für mehrere Jahre vorgehalten werden kann und damit dann der Preis auch für die Kunden konstant gehalten werden kann, so wie in den Jahren 2005 und 2006. Inzwischen musste erneut Strom eingekauft werden zu einem entsprechend höheren Preis. Er erklärte auch, dass zukünftig die bundesweite Umlage aus den EEG Vergütungen stark ansteigen werde und dies ebenfalls eine Preissteigerung zur Folge haben könnte.


Auch im Bereich des Erdgas seien ab dem 01.01.2007 neue Tarife gültig. Diese seien ebenfalls mit einer Grundversorgung versehen.



Kreistagsabgeordneter Just erkundigte sich warum in den Vergleichen der Anbieter die „Billig“-Anbieter nicht aufgeführt seien, da diese doch günstiger als die EWE seien. Weiterhin wurde zum 01.02.2007 der Strompreis erhöht, obwohl die EWE Netzentgelte erhalten habe und der Strompreis eigentlich trotz der Mehrwertsteuererhöhung um 1% hätte gesenkt werden müssen. Statt dessen wurde dieser um 8,8% erhöht.


Herr Korffkamp erläuterte darauf hin noch einmal, dass der Bezug des Stroms an der Leipziger Börse orientiert sei. Man könne keinen Strom ohne die Börsendotierung kaufen. Durch den Mengenkauf konnte die EWE in 2005 und 2006 den Strompreis konstant halten, während andere Anbieter den Preis erhöhen mussten. Durch den Wiedereintritt in den Strommarkt sei die Beschaffung des Stroms wesentlich teurer geworden und durch die gesetzlichen Änderungen sowie der Abgabenerhöhungen sei die Erhöhung des Strompreises notwendig geworden.

Weiterhin erklärte er, dass in den Vergleichen nur die Stromanbieter aufgenommen wurden, die „Grundversorger“ seien so wie die EWE, da sonst ein fairer Vergleich nicht möglich wäre. Der große Unterschied zwischen den Grundversorgern und den „Billig“-Anbietern sei schon, dass die Grundversorger immer vor Ort seien. Bei den weiteren Anbietern könne man sich immer nur per Medium auseinandersetzen.

Dezidiertere Auskünfte könne Herr Korffkamp nicht geben, da der Strommarkt laut Urteil des BGH ein liberaler Wettbewerbsmarkt sei und kein Anbieter noch nähere Angaben machen würde.


Siehe hierzu noch Anlage – BfB: Fragen zur EWE vom 09.06.2007.


Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen nahm die Ausführungen zur Kenntnis.


Frau Vorsitzende Haltern bedankte sich bei Herrn Korffkamp für den Vortrag.