Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 18.02.2010 wurde unter TOP 4.1 (Neuaufstellung der Landesschulbehörde Osnabrück) über die beabsichtigte Neuordnung der Landesschulbehörde berichtet.


Danach besteht die Absicht, dass an den vier Standorten Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück Regionalabteilungen der Nds. Landesschulbehörde eingerichtet werden sollen. Die Regionalabteilungen sollen landesweite Aufgaben wahrnehmen können.


Die Anzahl der Außenstellen der Landesschulbehörde soll um 16 auf künftig 9 Standorte reduziert werden. Erhalten und gestärkt werden soll unter anderen die Außenstelle Oldenburg. Die Außenstelle Wilhelmshaven soll aufgelöst werden.


Es wurde weiterhin darauf hingewiesen, dass seit Jahren die Grund-, Förder-, Haupt- und Realschulen des Landkreises Friesland durch die Außenstelle in Wilhelmshaven äußerst kompetent beraten und betreut werden. Dieses wurde auch bei der Errichtung der IGS Friesland deutlich. Durch die Neuordnung der Landesschulbehörde fallen die friesischen Schulen nunmehr in die Zuständigkeit der Außenstelle der Landesschulbehörde in Oldenburg. Es sei zu befürchten, dass das zukünftige Aufgabenspektrum der Landesschulbehörde die Zusammenarbeit mit den Schulträgern nur noch am Rande vorsehen würde. Folglich würde die Verwaltung des Landkreises Friesland die geplante Schließung der Wilhelmshavener Dependance außerordentlich bedauern.


Die Landesschulbehörde, Außenstelle Wilhelmshaven, teilte zwischenzeitlich mit Schreiben vom 09.06.2010 mit, dass durch den Eintritt von Herrn Regierungsschuldirektor Beier in den Ruhestand die Vertretung durch folgende Dezernentinnen/Dezernenten geregelt würde:


Schulen der Stadt Varel: Frau Peta Büürma, Außenstelle Oldenburg

Schulen der Gemeinde Bockhorn und der Gemeinde Zetel: Herr Harald Bouillon, Außenstelle Oldenburg


Schulen der Gemeinde Wangerooge, Wangerland, Sande und der Städte Jever und Schortens: Herr Reinhard Witte, Außenstelle Wilhelmshaven.


Der Landesschulbehörde, Standort Osnabrück, wurde daraufhin mit Schreiben des Landkreises Friesland vom 17.06.2010 mitgeteilt, dass sich der Landkreis Friesland mit dieser dreifachen Aufteilung der schulfachlichen Zuständigkeit/Verantwortung nicht einverstanden erklären würde.


Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass es bislang so sei, dass für alle schulaufsichtlichen Belange ein Dezernent in einer Außenstelle für den Landkreis Friesland als Ansprechpartner zur Verfügung stand. Diese Zuordnung hätte sich nicht nur bewährt, sie sei schlechterdings auch nicht anders praktikabel.


Zur Begründung sei auf die Umsetzung der Schulstrukturreform zum 01.08.2004 hinzuweisen, ferner auf die Errichtung der IGS Friesland zum 01.08.2009, auf die anstehende verstärkt wahrzunehmende Berufsorientierung und Berufsbildung in den Haupt- und Realschulen, auf die Neuauflegung des Schulentwicklungsplanes für den Landkreis Friesland, den Aufbau einer „Bildungsregion Friesland“, aber auch auf die regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur des Kreistages des Landkreises Friesland und auf die Schulleiterbesprechungen.


Es hätte sich bei den genannten Sachverhalten als unabdingbar erwiesen, dass ein zentraler Ansprechpartner bei der Landesschulbehörde für den Landkreis Friesland zur Verfügung stünde, der koordinierend und ausgleichend wirken würde, der mit „einer Sprache sprechen würde“.


Diese für beide Seiten effektive Aufgabenwahrnehmung sei bei der von der Landesschulbehörde beabsichtigten Zersplitterung der Zuständigkeit/Verantwortung auf unterschiedliche Personen und Außenstellen nicht mehr gewährleistet. Auch die betreffenden Schulen würden die von der Landesschulbehörde beabsichtigte Nachfolgeregelung für Herrn Beier mit großer Sorge sehen.


Man würde von der Landesschulbehörde erwarten, dass sie die berechtigten Bedenken teilen würden, sie von der geplanten Vertretungsregelung Abstand nehmen und einen schulfachlichen Dezernenten benennen würde, der, wie bislang auch, als alleiniger Ansprechpartner für schulfachliche Belange zur Verfügung stehen würde.


Die Landesschulbehörde, Standort Osnabrück, teilte daraufhin mit Schreiben vom 21.06.2010 mit, dass es sich bei der zurzeit vorgenommenen Zuständigkeitsregelung um eine vorläufige Regelung handeln würde, die als Vertretungsregelung dienen würde, bis im Rahmen der Neuausrichtung der Landesschulbehörde eine endgültige Festlegung der Zuständigkeiten erfolgen würde.


Die Landesschulbehörde würde den Landkreis Friesland über weitere Entwicklungen zeitnah auf dem Laufenden halten.


Da in dieser Angelegenheit dem Landkreis Friesland keine weiteren Informationen zugegangen sind, wurde erneut nach dem Sachstand gefragt.


Eine Antwort steht noch aus.


Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit umgehend berichten, sobald neue Informationen bekannt sind.


Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.