Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Land Niedersachsen hat mit dem Schulversuch „Berufsbildende Schulen in Niedersachsen als regionale Kompetenzzentren“ (ProReKo), der in dem Zeitraum vom 01. Januar 2003 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt worden ist, mit einer grundlegenden Reform der Berufsbildenden Schulen begonnen. Die Erprobung neuer Schulstrukturren, Aufgaben und Verantwortlichkeiten an 19 öffentlichen Berufsbildenden Schulen und mit 14 Schulträgern hat zu einer breiten Wirkung des Schulversuchs über das Land Niedersachsen geführt.


Der Nds. Landtag hat am 18.02.2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Entschließung zur Weiterentwicklung aller Berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren verabschiedet.


Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Modellversuch wichtige Erkenntnisse für Reformen in den Berufsbildenden Schulen erbracht hat und die vorliegenden positiv erprobten Ergebnisse des Schulversuchs daher auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes übertragen werden sollen.


Durch die Weiterentwicklung zu regionalen Kompetenzzentren sollen die Berufsbildenden Schulen in die Lage versetzt werden,


  1. Bildungsangebote gemäß BbS-VO in der Region zu gewährleisten, um auf die regionalen Qualifizierungsbedarfe angemessen und flexibel reagieren zu können,

den leistungsschwächeren, aber auch den leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern durch individuelle Bildungsangebote bessere Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu eröffnen und

sich – in Absprache mit der regionalen Wirtschaft – an Maßnahmen Dritter zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu beteiligen und dafür Entgelt zu nehmen.


Damit diese bildungspolitischen Ziele erreicht werden können, ist es unter anderem notwendig,

1. den Berufsbildenden Schulen die Landesmittel zur eigenverantwortlichen Mittel- und Stellenbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen (Budget und Stellen),

  1. den Berufsbildenden Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, gemeinsame Schulbudgets aus Landesmitteln und Mitteln des Schulträgers zu bewirtschaften,

den Berufsbildenden Schulen zu ermöglichen, ein vor Ort angesiedeltes eigenverantwortliches Personalmanagement einzurichten, Verwaltungsleiterinnen und -leiter sowie Assistenzkräfte einzustellen und diese stellenmäßig abzusichern,

  1. das eingeführte umfassende Qualitätsmanagement auf der Basis von IFQM als Grundlage für interne und externe Evaluationen weiter auszubauen und ein besonderes Gewicht auf die Qualitätsentwicklung des Kernprozesses Unterricht zu legen,

die schulfachliche Steuerung der Schulen und innerhalb der Schulen über Zielvereinbarungen vorzusehen.


Für den Zeitraum von zwei Jahren soll den Schulen zur Etablierung der neuen Strukturen und Prozesse eine angemessene Entlastung ermöglicht werden.


Mit den beiden Berufsbildenden Schulen in Jever und Varel finden zurzeit Gespräche statt, um auszuloten, inwieweit die oben genannten bildungspolitischen Ziele erreicht werden können.


Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit erneut berichten.


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.