Nachtrag: 08.09.2010 Nummer 1

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.


Das Rechnungsprüfungsamt prüft nach § 119 Abs. 1 Ziffer 3 NGO in Verbindung mit § 65 NLO die Kreiskasse unvermutet.


Eine Prüfung fand am 10.08.2010 statt.


Der Prüfungsbericht endet mit folgender ...


„... Schlussbetrachtung


Die örtliche und unvermutete Kassenprüfung nach § 65 NLO, § 119 (1) Nr. 3 NGO bei der Kasse des Landkeises Friesland wurde stichprobenartig durchgeführt und hat ergeben, dass


  • der buchungsmäßige Bestand an Zahlungsmitteln mit dem der Bankkonten übereinstimmt,

die Kassengeschäfte ordnungsgemäß abgewickelt worden sind,

das Kassenwesen zuverlässig eingerichtet ist.



Der Prüfungsbericht steht den Kreistagsabgeordneten zur Einsichtnahme zur Verfügung.


Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.