Beschluss: kein Beschluss in der Sache / erledigt

Beschluss:

Zum Inhalt des Antrages des Kreistagsabgeordneten Iko Chmielewski erfolgt keine Beschlussfassung.



Auf den beigefügten bzw. im Kreistagsinformationssystem abrufbaren Antrag wird verwiesen.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen teilte mit, zwischen der BRD und dem Kosovo bestehe ein Rückübernahmeabkommen. Darin werde geregelt, dass und wie schrittweise Rückführungen vorzunehmen seien. Derzeit befänden sich noch 14.000 Kriegsflüchtlinge in der BRD, davon etwa 10.000 Roma. 322 seien abgeschoben worden; zukünftig solle pro Jahr möglichst die Rückführung weiterer je 2.500 Personen veranlasst werden. In der politischen Debatte würden diese Vorgänge so dargestellt, dass es keine Härten gebe. Es gebe zudem Rückkehranreize wie z. B. Zuschüsse zu Mietkosten und Lebensmitteln, Medikamenten, Lohnzuschüsse und Integrationszuschüsse.


Kosovaren, die bereits 15 und mehr Jahre in Deutschland lebten und deren Kinder hier aufgewachsen seien, scheuten naturgemäß eine Rückkehr in das Kosovo. Die Unabhängigkeit des Landes sei durch die BRD vor 2 Jahren anerkannt worden; die Bundesregierung zahle erhebliche Mittel, um den Staat in seiner Eigenständigkeit zu unterstützen. Es sei Aufgabe von Bund, Ländern und den beauftragten Ausländerbehörden, die bereits vorhandenen Regelungen umzusetzen. Die von Herrn Chmielewski angeregte Resolution sei vor diesem Hintergrund entbehrlich. Der Landkreis Friesland könne angesichts des bereits bestehenden Rückübernahmeabkommens nichts ausrichten.


In Abstimmung mit Landrat Ambrosy stellte Kreistagsvorsitzender Pauluschke fest, der zweite Absatz des Antrages von KTA Chmielewski – Aufforderung an alle zuständigen Behörden, Gremien und Mandatsträger - verstoße gegen geltendes Recht, da es um Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis gehe. Gegen einen entsprechenden Kreistagsbeschluss müsste der Landrat demnach Widerspruch erheben. Heute sollte daher kein Beschluss gefasst werden. Der Landrat möge die rechtliche Situation klären und den Punkt bei nächster Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung bringen.


Landrat Ambrosy ergänzte, es gebe für die Kreisverwaltung keinen Ermessensspielraum in dieser Aufgabenwahrnehmung. Es ergehe eine Anweisung durch das Nds. Innenministerium, für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie vorgegeben zu verfahren. Das Verfahren laufe entsprechend den bestehenden Rückübernahmeabkommen. Die von Herrn Janßen angesprochenen Probleme für Menschen, die seit langem in der BRD gelebt hätten, sehe man durchaus. Gleichwohl verstoße der Kreistag mit einem anweisenden Beschluss an die Mitarbeiter, in konkreten Fällen ein Bleiberecht zu gewähren, gegen geltendes Recht. Für die Mitarbeiter ergebe sich aus der Befolgung einer solchen Anweisung des Kreistages als obersten Dienstherrn ein großer Loyalitätskonflikt.


Es bleibe zu klären, ob die formulierte Aufforderung in eine Bitte umgestaltet werden sollte.


Hinsichtlich des Tenors der Antrages müsste er sich als Teil der Verwaltung und damit Ausführender im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises, so der Landrat, der Stimme enthalten. Der Kreistag möge darüber befinden, ob man sich auf eine rein politische Aussage beschränke oder ob ggf. eine nochmalige Beratung der Angelegenheit gewollt sei.


Kreistagsabgeordnete Schlieper erklärte, man habe sich durchaus mit dem Inhalt des Antrages befasst; es habe zu diesem Thema auch eine öffentliche Diskussionsveranstaltung auf Einladung von amnesty international stattgefunden. Der richtige Adressat für die Bitte um einen Abschiebungsstopp sei das Land Niedersachsen. Eine entsprechende politische Aussage, dass man die betroffenen Menschen nicht ins Nichts abschieben dürfe, sei durchaus angebracht.


Kreistagsabgeordneter Gramberger stellte klar, die Formulierungen „auffordern“ oder „gebeten“ führten dazu, eine rechtlich nicht einwandfreie Handlung zu forcieren. Der Kreistag sei für das gesamte Thema nicht zuständig. Es dürfe keine Resolution verabschiedet werden, die in der Zielrichtung gegen geltendes Recht verstoße.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen verwies auf die genannten Zuschusszahlungen an rückkehrende Kosovaren; man entlasse diese Menschen keinesfalls ins Nichts. In der BRD geduldete Kosovaren dürften überdies keiner Arbeit nachgehen. Die Erteilung eines Bleiberechts sei schwierig, da sich diese Menschen nicht aus politischen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen in Deutschland aufhielten. Es gelte sich dafür einzusetzen, Personen, die seit Jahren in Friesland lebten, zu ihrem Bleiberecht zu verhelfen, damit sie einer Arbeit nachgehen und ihren Lebensunterhalt selber bestreiten könnten.


In der Veranstaltung von amnesty international, so Kreistagsabgeordnete Kindo, seien interessante Informationen aus Sicht der Betroffenen gegeben worden. Leider seien der Einladung seinerzeit nur drei Vertreter aus dem Kreistag nachgekommen. Zurück gekehrte Kosovaren lebten in Lagern, ihre Kinder hätten keinen Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung. Die von der BRD gezahlten Gelder würden nicht an die Menschen, sondern an die Regierung gezahlt. Betroffene in der BRD lebten mit der Angst, von heute auf morgen abgeschoben zu werden.


Kreistagsabgeordneter Kammer verwies auf die grundsätzliche Nichtzuständigkeit des Kreistages. Rückführungen basierten auf einer rechtlichen Grundlage. Auch in anderen Fällen würden die Menschen bei ihrer Rückkehr in das Heimatland begleitet und die Verhältnisse vor Ort geprüft. So verfahre man auch in allen anderen Bundesländern.


Frau Schlieper bekundete, der Kreistag dürfe, obwohl alles rechtlich sauber abgewickelt werde, darauf aufmerksam machen, dass es sich gleichwohl um inhumane Maßnahmen handele. Zurzeit seien Abschiebungen in das Kosovo ohne Zweifel inhuman.


Kreistagsabgeordneter Burgenger beantragte, die Debatte zu beenden und keinen Beschluss zu fassen, da der Antragsteller Chmielewski nicht mehr anwesend sei.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ über diesen Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen. Der Kreistag beschloss wie folgt:



Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung (20 Ja-Stimmen) bei 1 Enthaltung

(anwesend waren noch 37 Kreistagsabgeordnete)