Nachtrag: 14.09.2010 Nummer 1

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinde Bockhorn wird für eine Investitionsmaßnahme bei der Grundschule Bockhorn ein zinsloses Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 141.000,00 € gewährt.


Die Gemeinde Bockhorn beantragt, nach vorliegender Schlussabrechnung, mit Schreiben vom 16.06.2010 die abschließende Festsetzung des Darlehens für eine Investitionsmaßnahme bei der Grundschule Bockhorn auf 141.000,00 €.


Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 01.10.2008 wurde der Gemeinde Bockhorn für diese Investitionsmaßnahme ein vorläufiges Darlehen in Höhe von 150.000,00 € gewährt.


Die Gemeinde Bockhorn hat bei der Grundschule Bockhorn sowie der angegliederten Sporthalle Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz durchgeführt. Die Gesamtkosten für diese Investition belaufen sich nach der geprüften Schlussabrechnung auf 282.727,78 €.


Gemäß § 117 des Nds. Schulgesetzes ist dieser Betrag zuwendungsfähig.

Die Darlehenshöhe beträgt 50 % der förderungsfähigen Gesamtinvestitionsausgaben, somit abgerundet 141.000,00 €


Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Bockhorn für die Investitionsmaßnahme bei der Grundschule Bockhorn ein Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 141.000,00 € abschließend festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig