Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den ehrenamtlichen Wohnberatern wird auf Nachweis ein Auslagenersatz bis zur Höhe von jährlich je 200 Euro gewährt.

Der daraus resultierenden 5. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 6. November 1992 (sh. Anlage zu Vorlage Nr. 824/2010 bzw. zur KA-Niederschrift vom 17.11.2010) wird zugestimmt.



Gemäß Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 17.11.2010 (TOP 3.1.8) beschloss der Kreistag wie folgt:



Abstimmungsergebnis:

einstimmig