Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 8

Beschluss:

Der Antrag der BfB-Fraktion vom 29. November 2010 „EWE soll unrechtmäßige Gaspreiserhöhung vollständig zurückzahlen“ wird durch die abschließende Beschlussfassung der EWE-Gremien vom 3. Dezember 2010 sowie des Stimmverhaltens der Vertreter des Landkreises Friesland als erledigt angesehen.



Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.7 der KA-Niederschrift vom 8. Dezember 2010 zur Kenntnis. Kreistagsvorsitzender Pauluschke verwies auf die kürzlich stattgefundene Sitzung des EWE-Zweckverbandes; dort habe man sich mit der im BfB-Antrag formulierten Forderung auseinander gesetzt. Im Ergebnis sei abschlägig entschieden worden. Im Grunde sei der Antrag damit erledigt.


Kreistagsabgeordneter Just beantragte namens der BfB-Fraktion, der Kreistag möge die Aufforderung an die EWE richten, allen damaligen Gas-Sondervertragskunden die Gaspreiserhöhungen freiwillig vollständig zurück zu zahlen. Eine nur teilweise Rückzahlung gemäß Scherf-Kompromiss – 40 % - werde als unzureichend angesehen. Der neuerliche Beschluss des EWE-Verbandes ziele in die falsche Richtung.


Weitere Gerichtsverfahren und Niederlagen der EWE seien zu erwarten. Vor dem Amtsgericht Aurich seien 9 Fälle gegen EWE entschieden worden, Ende Dezember werde das Amtsgericht Oldenburg erstmalig ein Urteil sprechen. Das Oberlandesgericht werde ebenfalls in Kürze über die vorherigen Preiserhöhungen entscheiden. Auch von dort sei signalisiert worden, dass man es für selbstverständlich halte, dass die Kunden sich mit dem Scherf-Kompromiss nicht zufrieden gäben.


In der KA-Diskussion sei auf Versäumnisse der EWE eingegangen worden. Auch andernorts wie z. B. in Aurich oder Leer werde EWE heftig in der Öffentlichkeit für Fehler kritisiert. Die Kommunen des EWE-Zweckverbandes seien allerdings auf dem besten Wege, sich ebenfalls schwerer Fehler schuldig zu machen.


EWE habe ihren Kunden seinerzeit versichert, sie bräuchten keinen Widerspruch einzulegen. Mit dem BGB-Urteil sei EWE gescheitert; nun werde auf den nicht eingelegten Widerspruch und eine Erstattung von nur 40 % verwiesen. Lt. Amtsgericht Aurich handele es sich dabei um einen Verstoß gegen Treu und Glauben.


Hinsichtlich der vorenthaltenen Rückzahlungsbeträge handele es sich im Übrigen wohl auch um eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB. Die Kommunen machten sich angesichts ihrer Haltung in dieser Angelegenheit gegenüber den rd. 600.000 EWE-Stromkunden ebenfalls schuldig. Der Kreistag Friesland sollte daher gegenüber EWE auf einer 100 %igen Rückzahlung bestehen. - Der BfB-Antrag werde aufrecht erhalten.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke stellte fest, über das Verhalten anderer Kommunen habe man nicht zu befinden. In der EWE-Verbandsversammlung sei exakt über diesen Antrag beraten und abgestimmt worden. Mit großer Mehrheit sei der Antrag abgelehnt worden – trotz Unterstützung des Begehrens durch die Vertreter des Landkreises Friesland. Dieses Ergebnis gelte es zu akzeptieren.


Kreistagsabgeordneter Harms unterstützte den Antrag der BfB-Fraktion. Als Privatmann habe er den Anbieter zum 01.10.2010 gewechselt. Für den Zeitraum der zuviel gezahlten EWE-Beiträge müsse ein Rückzahlungsanspruch bestehen; für diesen Anspruch werde er vor Gericht gehen.


Eine nur 40 %-Erstattung an die Kunden sei zu wenig. Gleichzeitig habe EWE die Gaspreise um 15,9 % erhöht und hole sich das Geld damit quasi zurück. Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten eine Unterstützung ihrer rechtlichen Position; das Verhalten der EWE lasse Zweifel am Rechtsverständnis aufkommen.


Den Vertretern des Landkreises Friesland könne aufgrund ihres Abstimmungsverhaltens kein Vorwurf gemacht werden, aber das Verhalten der EWE allgemein sei so nicht hinnehmbar.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke empfahl, der Kreistag möge beschließen, dass der Antrag der BfB-Fraktion durch die Abstimmungsergebnisse im EWE-Zweckverband als erledigt angesehen werde. - Der Kreistag beschloss wie folgt:







Abstimmungsergebnis:

34 Ja-Stimmen,

8 Gegenstimmen


= Der Antrag wird als erledigt angesehen.