Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

  1. Der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Landes Niedersachsen wird zugestimmt.

  1. Der Eintragung einer Grundschuld in Höhe von 6.000.000 Euro zu Gunsten des Landes Niedersachsen wird zugestimmt.


Das Land Niedersachsen fördert die Investitionsmaßnahme des NWK „Notaufnahme und zentrale Funktionsdiagnostik, 1. Bauabschnitt“ mit 6.000.000 Euro.


Vor der Auszahlung der Fördermittel sind Sicherheitsleistungen für einen möglichen Rückforderungsanspruch wegen nicht zweckentsprechender Verwendung zu erbringen:


  1. Das Grundstück, auf dem die in der Maßnahme geförderten Gebäude errichtet oder umgebaut werden, ist mindestens 30 Jahre ab Fertigstellung als Krankenhaus in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Krankenhausplan des Landes zu nutzen. Zur Sicherung ist im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, einzutragen.


  1. Im Grundbuch ist zugunsten des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, eine Buchgrundschuld in Höhe von 6.000.000 Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins gem. § 247 Abs. 1 BGB, höchstens bis zu 15 v.H., einzutragen.


  1. Der Dienstbarkeit und der Grundschuld dürfen in Abt. III nur solche Grundpfandrechte im Range vorgehen, die zugunsten des Landes Niedersachsen eingetragen sind.


Der Förderbescheid und das Muster für die Eintragungsbewilligung von Dienstbarkeit und Grundschuld liegen der Vorlage an.


Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um gleiche Beschlussfassung gebeten.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig