1. Altablagerung Lehmweg, Langendamm

Dipl.-Geologe Funk vom Fachbereich Umwelt erläuterte dem Ausschuss, dass, nachdem jetzt das abschließende Gutachten zur Gefährdungsabschätzung vorliegt, feststeht, dass der Ablagerungskörper sich innerhalb eines geschlossenen Troges, der von dem anstehenden Lauenburger Ton gebildet wird und der den wirtschaftlich genutzten tiefen Grundwasserleiter schützt, befindet. Allerdings weist dieser Trog im nordöstlichen Bereich eine Fehlstelle infolge dort anstehender Sand- und Torfschichten auf.

Die Erkundung des Sickerwasserhorizontes innerhalb des Ablagerungskörpers weist aus, dass in allen Bereichen mit einer LHKW-Kontamination zu rechnen ist. Das spricht für das Vorhandensein einer Vielzahl von Schadstoffquellen in verschiedenen Tiefen des Deponiekörpers. Stellenweise wurde eine Nebenkontamination des Sickerwassers mit PAK festgestellt.

In den Auffüllungskörper eindringende Niederschläge können mit dem Gefälle innerhalb des Deponiekörpers abfließen. Anzeigen einer Verfrachtung von Schadstoffen in den Grundwasserhorizont der benachbarten Grundstücke wurden bei der Beprobung von Messstellen außerhalb des Ablagerungskörpers nicht gefunden. Eine Schadstofffahne außerhalb des eigentlichen Ablagerungskörpers hat sich somit in dem Zeitraum von ca. 20 Jahren seit Beendigung der Einlagerung nicht ausgebildet.

Singuläres, ein einmaliges Auftreten von LHKW in einer dieser Messstellen, dessen Ursache nicht zu erklären ist, gibt jedoch Anlass für weitere Beobachtung der Grundwassersituation außerhalb des Deponiekörpers. Ein künftiges Überwachungskonzept wird daher neben der Optimierung des Messstellennetzes auch die Untersuchung der biologischen Abbauvorgänge in dem Ablagerungskörper beinhalten.

Die Beprobung eines Tiefbrunnens im Abstrom der Deponie ergab keine Hinweise auf Schadstoffeinträge in den tieferen Grundwasserleiter unterhalb des Lauenburger Tons. Ebenso besteht eine Gefährdung des Oberflächengewässers „Randgraben“ nach derzeitiger Erkenntnis nicht.

Herr Funk verwies diesbezüglich auf die bestehenden Ergebnisse und die weitere Überwachung der Messstellen und des Randgrabens.

Die durchgeführten Erkundungen im Deponiekörper ergaben hinsichtlich von Bodenbelastungen einzelne, lokale PAK-Kontaminationen, die dort bis an die Oberfläche heranreichen, wo die Abdeckung des Ablagerungskörpers fehlt oder unzureichend ist.

Zur Unterbindung möglicher Gefährdungen über den Direktpfad, wird die Vervollständigung des Oberbodens angestrebt, damit künftig der Ablagerungskörper komplett bedeckt ist.

Mittelfristig, abhängig von der Entwicklung der Schadstoffwerte in dem Messstellennetz, wird die Vervollständigung der natürlichen Umschließung der Altdeponie mit einer Kleischürze oder einer Stahlspundwand, verbunden mit einer Anlage zur Erfassung und Aufbereitung von Sickerwasser, vorgeschlagen.

Fragen aus dem Ausschuss wurden von Herrn Funk ergänzend beantwortet.

Der Ausschussvorsitzende unterbrach die Sitzung, um dem anwesenden Bürger Menge von der Bürgerinitiative Langendamm die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern. Herr Menge hat die Befürchtung, dass Wasser aus dem Ablagerungskörper über die Fehlstelle aus der Altablagerung austreten kann und hat die Sorge, dass Anlieger gefährdet sein können und gesundheitliche Beeinträchtigungen hinnehmen müssen.

Die Frage von Herrn Menge, ob die Bürgerinitiative das Gutachten ausgehändigt bekommt, wurde vom LR dahingehend beantwortet, dass zunächst die in Kürze geplante Informationsveranstaltung für die Langendammer Bürger abgewartet werden sollte.

Herr Menge wird dem Landkreis einen Fragenkatalog zu dieser Altlast vorlegen.



2. Vorstellung des Elektro-Autos der EWE im Umweltausschuss

Entsprechend dem Vorschlag des KTA Wolfgang Janßen ist mit der EWE vereinbart worden, dass das Elektrofahrzeug dem Umweltausschuss in seiner Sitzung am 30.05.2011 vorgestellt wird.


3.Abfallgebühren in Friesland immer noch sehr günstig.

Der Landrat erläuterte dem Ausschuss, dass bei einem von uns durchgeführten Gebührenvergleich mit anderen Kommunen auf Basis eines Musterhaushaltes in Friesland (120 Liter Restabfall, 240 Liter Biotonne) festgestellt wurde, dass der Landkreis auf dem 6. Platz von 45 niedersächsischen Kommunen liegt.

Die Gebühren für den Friesland-Musterhaushalt betragen 224,64 €.

Diese Leistungen für den Friesland-Musterhaushalt würden im Landesdurchschnitt bei 343,46 € liegen, wobei die Gebührenspanne von 179,88 € (Platz 1) bis 605,55 (Platz 45) reicht.

Es erfolgt der Hinweis, dass bei diesem Vergleich keine Auswertung der sonstigen zum Teil in der Abfallgebühr enthaltenen, zum Teil über Zusatzgebühren erbrachte Leistungen wie Sperrmüll, Baum- und Strauchschnitt oder Sonderabfall erfolgt ist. Auch sonstige Besonderheiten (z. B. Inselentsorgung) können naturgemäß nicht berücksichtigt werden.




4. Anfrage bezüglich Einführung von Säcken zur Altpapierentsorgung

Der LR teilte dem Ausschuss mit, dass eine erneute Anfrage von 3 Eigentümern abgelegener Grundstücke vorliegt, die beantragt haben, statt der Altpapiertonnen Säcke für die Altpapierentsorgung zur Verfügung zu stellen.

Nach kurzer Aussprache folgte der Ausschuss der Empfehlung, dieses Thema in die Fraktionen zu verweisen und dort darüber zu beraten, ob die Notwendigkeit gesehen wird, sich mit diesem Thema ernsthaft zu befassen.


5. Orchideenwiese in Friedrichsfeld

Auf Anfrage aus dem Ausschuss berichtete Herr Tuinmann, dass die Zuständigkeit für diese ehemalige militärische Liegenschaft bei der Bundesvermögensverwaltung liegt. Die Fläche hat sich im Laufe der Jahre in Richtung schützenswertes Biotop entwickelt.

In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wurde diese Fläche an einen Landwirt verpachtet. Er hat sich verpflichtet, die Fläche extensiv zu nutzen. Das bedeutet z. B., dass die Grünlandbereich erst zu einem späteren Zeitpunkt gemäht werden dürfen. Nur so ist der wertvolle Pflanzenbestand zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Fragen aus dem Ausschuss wurden ergänzend beantwortet.