Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Die Beschlussfassungskompetenz zur Etablierung eines Pflegestützpunktes wird vom Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren auf den Kreisausschuss zu übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anhörung der Wohlfahrtsverbände und der Städte und Gemeinden unter Zusendung des Konzeptentwurfs durchzuführen. Der Konzeptentwurf wird in die Fraktionen gegeben.



Der Ausschuss für Familie, Senioren und Soziales beschloss in seiner Sitzung am 23.11.2010, dass von der Einrichtung eines Pflegestützpunktes für den Landkreis Friesland zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen wird.

Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss auch beauftragt, eine Konzeption für einen Pflegestützpunkt zu erarbeiten. Sie wird in der Sitzung über den derzeitigen Sachstand informieren.



Unter Bezug auf den Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales vom 23.11.2010 erläutert Herr Wiese den derzeitigen Standstand. Er erläutert, dass der Entwurf für eine Konzeption inzwischen vorliegen würde. Dabei soll, um die Erfahrungen bei der Etablierung des Senioren-Service-Büros zu berücksichtigen, zunächst eine Zusendung des Entwurfs und Anhörung der Wohlfahrtverbände wie auch der Städte Gemeinden erfolgen. Geplant sei dann, in der nächsten Sozialausschusssitzung zu berichten und ggf. einen weiteren Beschluss zu fassen.


Sollte es dann in der Folge letztendlich zu einem Beschluss zur Etablierung eines Pflegestützpunktes kommen, würde ein Instanzenweg über den Landesverband der Pflegekassen und das Sozialministerium notwendig sein. Dabei macht Herr Wiese auch noch einmal deutlich, dass eine Anschubfinanzierung für einen Pflegestützpunkt lediglich bis zum 30.06.2011 in Anspruch genommen werden kann. Dies ginge aber nur, wenn der Pflegestützpunkt bis zu diesem Datum eingerichtet worden und in Betrieb ist. Eine weitere Einschränkung wäre, dass diese Anschubfinanzierung auch nur fließt, wenn die Mittel dafür insgesamt noch nicht ausgeschöpft sind.


Herr Zielke beantragt daraufhin, dass man zur Abkürzung des Verfahrensweges und um die Mittel einer Anschubfinanzierung noch nutzen zu können, die Beschlussfassungskompetenz vom Sozialausschuss auf den Kreisausschuss zu übertragen, da dieser schließlich häufiger tage und nicht erst im Mai. Dabei soll die Verwaltung sofort den Entwurf des Konzepts in die Fraktionen zur Beratung geben. Gleichzeitig könnte die Anhörung der Wohlfahrtsverbände und der Städte und Gemeinden beginnen. Man habe dann kürzere Reaktionsmöglichkeiten über den Kreisausschuss.


Herr Gramberger äußert ebenfalls, man solle beschließen, dass im Kreisausschuss über die Thematik beschlossen wird.

Der Antrag wurde sodann in der Folge ohne Gegenstimme angenommen.


Der Entwurf des Konzeptes ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.





Abstimmungsergebnis:


einstimmig