Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Sachstandsbericht der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland wird zur Kenntnis genommen.


Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland teilt folgenden Sachstand mit:


Förderungen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-schaftsstruktur“


Der Landkreis Friesland gehört zu den Fördergebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ von Bund und Land. Damit werden Finanzierungshilfen zum Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe in strukturschwachen Regionen durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gewährt. Gefördert werden die Schaffung und Sicherung von dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überwiegend überregionalem Absatz und Betriebe des Hotelgewerbes. Im Jahr 2010 hat die NBank Zuschüsse in Höhe von insgesamt 4.686.800 Euro an sechs Unternehmen aus dem Landkreis Friesland gewährt. Mit der Förderung konnten Investitionen durch die Unternehmen in Höhe von rund 147,5 Mio. Euro realisiert werden. Mit den Investitionen werden 162 Arbeitsplätze – darunter für 30 Auszubildende – neu geschaffen.



Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen 2008-2010


Durch die beiden Wirtschaftsförderungsprogramme des Landkreises Friesland werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (so genannte KMU), Freiberufler sowie Existenzgründer mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Fördergrundlage sind Investitionen in das Anlagevermögen und damit gleichzeitig die Schaffung oder zumindest die Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit. Die Zweckbindung bei einem geförderten Arbeitsplatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Auszahlung des Zuschusses an den Antragsteller.



  1. KMU-Programm:


Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse im KMU-Programm erfolgt zu 50 Prozent durch EU-Mittel und in der Regel zu jeweils 25 Prozent aus Mitteln des Landkreises Friesland und der jeweiligen Standortgemeinde. Folgende Förderungen erfolgten in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen des KMU-Programmes:


Förderjahr

Anzahl geförderter Unternehmen

Anzahl

Arbeitsplätze

Zuschusssumme



neu

gesichert


2008

19

66,25

44

311.500,00 €

2009

20

37,15

75,41

296.000,00 €

2010

20

34,75

62,15

449.600,00 €

Insgesamt

59

138,15

181,56

1.057.100,00 €



  1. FRI-Programm (Kleinst-Programm)


Im Rahmen des Kleinst-Programmes werden überwiegend Existenzgründer gefördert, die die Mindestvoraussetzungen für das KMU-Programm nicht erreichen. Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse im FRI-Programm erfolgt zu je 50 Prozent aus Mitteln des Landkreises Friesland und der jeweiligen Standortgemeinde. Folgende Förderungen erfolgten in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen unseres FRI-Programmes:


Förderjahr

Anzahl geförderter Unternehmen

Zuschusssumme

2008

5

15.000,00 €

2009

11

20.400,00 €

2010

11

26.600,00 €

Insgesamt

27

62.000,00 €



Anzahl der persönlichen Beratungsgespräche in der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland:


In 2008 wurden die persönlichen Beratungsgespräche nicht gezählt.


Stand

Beratungsgespräche, die nicht zur Antragstellung führten

Beratungsgespräche, die zum Antrag führten mit mindestens einmaligen Beratungsbedarf

Insgesamt

31.12.09

66

53

119

31.12.10

124

26

150


Die steigende Anzahl der persönlichen Beratungen zeigt den erhöhten Beratungsbedarf von Existenzgründern und Unternehmern im Landkreis Friesland.



Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Herr Graalfs gibt ergänzende Ausführungen und fasst zusammen, dass die beiden Förderprogramme des Landkreises Friesland nach wie vor gut angenommen werden. Der Landkreis Friesland bedauert, dass sich einige Städte und Gemeinden aus grundsätzlichen bzw. finanzwirtschaftlichen Gründen nicht bzw. nur sehr eingeschränkt an der Finanzierung der Förderprogramme beteiligen. Dadurch ist es nicht möglich, die bewilligten EU-Fördermittel für die Periode 2007-2013 in dem maximal möglichen Rahmen zu binden.


Kreistagsabgeordneter Zielke trägt vor, dass die Anforderungen für die Antragstellung und die einzureichenden Unterlagen zum Teil sehr hoch sind und dadurch Unternehmen von einer Antragstellung abgehalten werden. Die Kreisverwaltung entgegnet, dass die Anforderungen bereits auf ein Mindestmaß reduziert worden sind und insbesondere das Kleinstprogramm gerade einen flexibleren und einfacheren Umgang ermöglicht. Gleichwohl kann auf wesentliche Unterlagen wie ein qualifizierter Businessplan oder eine von einer fachkundigen Stelle geprüfte Ertragsvorschau nicht verzichtet werden.