Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Von dem Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushaltsjahre 2006 bis 2008 durch die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt wird Kenntnis genommen.


Die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt ist nach den §§ 2 bis 4 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) zuständig für die überörtliche Prüfung der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover. Die überörtliche Prüfung hat festzustellen, ob das Haushalts- und Kassenwesen der zu prüfenden Einrichtung ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wird.


Die überörtliche Prüfung des Landkreises Friesland fand in der Zeit vom 27.04. bis 12.06.2009 statt. Geprüft wurden die Haushaltsjahre 2006 bis 2008. Schwerpunkte bei dieser Prüfung waren die Bereiche Haushalts- und Finanzwirtschaft, Verwaltungssteuerung, Personalwesen und Schulwesen. Einen ersten Entwurf des Prüfungsberichts erhielt der Landkreis mit E-Mail vom 15.06.2010, er hat dazu mit Schreiben vom 14.09.2010 Stellung genommen. Der endgültige Prüfungsbericht datiert vom 13.12.2010.


Nach § 5 NKPG ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts unverzüglich dem Kreistag bekannt zu geben. Nach der Bekanntgabe ist der Prüfungsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.


Im Folgenden wird die Zusammenfassung des Prüfungsberichts im unveränderten und ungekürzten Wortlaut der Prüfungsanstalt wiedergegeben:


III. Wesentliches Ergebnis der Prüfung


III.1 Gesamtbetrachtung


Der VwH war nach der Erwirtschaftung eines strukturellen Defizits im Haushaltsjahr 2006 in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 strukturell ausgeglichen, der bis dahin entstandene Gesamtfehlbetrag konnte auf ca. 16,1 Mio. € reduziert werden.


Die positive Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs sowie der Steuereinnahmen der kreisangehörigen Gemeinden führte zu einem entsprechend höheren Kreisumlageaufkommen und trug somit zu einer Verbesserung der Haushaltssituation des Landkreises Friesland bei.


Die Einnahmen aus der Kreisumlage steigen im Prüfungszeitraum von 29,8 Mio. € auf 35,3 Mio. € an. Der Hebesatz für die Kreisumlage blieb im Prüfungszeitraum unverändert.


Die im Haushaltsjahr 2006 pro Einwohner festgesetzte Umlage befand sich mit 293,63 € unter dem Landesdurchschnitt (318,76 €). Im Haushaltsjahr 2008 hatte sich die festgesetzte Kreisumlage pro Einwohner zwar auf 349,45 € erhöht, lag jedoch weiterhin unter dem vom LSKN ermittelten Landesdurchschnitt (391,84 €).


Eine Verschlechterung der Finanzlage des Landkreises Friesland könnte bei einem Wegbrechen der allgemeinen Deckungsmittel entstehen. Insofern gilt es, die noch vorhandenen Risiken im Haushalt zu minimieren. Hierzu gehört die kontinuierliche Reduzierung der Schulden. Die Schulden aus Krediten konnten im Berichtszeitraum für den Kernhaushalt von 62,4 Mio. € auf 60,9 Mio. € reduziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsjahres 2009 ist eine Nettoentschuldung in den Planungsjahren ausgewiesen. Demnach plant der Landkreis einen Schuldenabbau von rd. 1,9 Mio. €. Da jedoch noch eine Kreditermächtigung aus Haushaltseinnahmeresten i. H. v. 570.000 € besteht, wird der Stand der Schulden am Ende des Finanzplanungszeitraums immer noch rd. 59,6 Mio. € betragen.


Eine nachhaltige Senkung des Schuldenstands sollte zur Reduzierung der Zinsaufwendungen auch deshalb erfolgen, weil die Pro-Kopf-Verschuldung im Landkreis Friesland im Jahr 2008 mit 605 €/Einw. um rd. 87 % oberhalb des Landesdurchschnitts (324 €/Einw.) lag und trotz der Entschuldung in den vergangenen Jahren die Leistungen für den Schuldendienst immer noch rd. 13 % der allgemeinen Deckungsmittel banden.


Die im Prüfungszeitraum verbesserte finanzielle Situation beruhte in erster Linie auf gestiegenen Einnahmen und weniger auf reduzierten Ausgaben. Sollte sich die Einnahmesituation zukünftig wieder verschlechtern, würde das den Landkreis in eine ernsthafte finanzielle Notlage bringen.


Der mittelfristigen Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2009 zufolge ist der Haushalt im Ergebnisplanungszeitraum ausgeglichen. Der Ausgleich konnte jedoch nur erreicht werden, da von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt wurde. Aufgrund der Systemumstellung wurden bei der Übernahme in die Doppik die in der Kameralistik aufgelaufenen Gesamtfehlbeträge nicht mehr in dieser Form dargestellt. Sie werden in der Bilanz ausgewiesen, belasten jedoch nicht den Ergebnishaushalt. Dieser ist in der Doppik primär für den Haushaltsausgleich maßgebend. Der Ende 2008 verbliebene Gesamtfehlbetrag kann innerhalb dieses Zeitraums nicht abgedeckt werden.


Deshalb sollte der Landkreis Friesland mit der Durchführung seiner Investitionen gewissenhaft umgehen und als Entscheidungskriterium stets die unbedingte Notwendigkeit von Maßnahmen im Auge haben. Nur notwendige Investitionen sollten durchgeführt und die verbleibenden Mittel zum Schuldenabbau genutzt werden, was wiederum langfristig die Durchführung von Investitionen sicherstellt.


Da der Landkreis Friesland im Berichtszeitraum den Haushaltsausgleich in der Haushaltsplanung und im Haushaltsvollzug nicht herstellen konnte, war er in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 dazu verpflichtet, jeweils ein HSK aufzustellen.


Künftige HSK sollte der Landkreis Friesland so ausrichten, dass ein Wendepunkt bei der Fehlbetragsentwicklung herbeigeführt werden kann. Die NKPA empfiehlt, dass die für die Aufstellung der HSK federführende Kämmerei zukünftig stärker als bisher von der Gesamtverwaltung und hier insbesondere von allen Führungskräften unterstützt wird.


Der Landkreis sollte zum Zweck einer sparsamen Haushaltswirtschaft seine freiwilligen Leistungen weiterhin kritisch betrachten.


Nach Auffassung der NKPA ist ein durchgängig abgeleitetes Zielsystem die Basis für den Aufbau und die Vernetzung der einzelnen Instrumente zu einem funktionierenden Steuerungssystem. Sowohl die Erarbeitung von mittelfristigen Entwicklungszielen (MEZ) unter einer aktiven Einbeziehung des Kreistags als auch darauf fußend ein bis auf die Ebene der Sachbearbeitung durchgängig abgeleitetes Kontraktmanagement stellen sinnvolle Instrumente zur klaren Abgrenzung von Aufgaben dar. Obwohl der Landkreis die Erarbeitung von MEZ seit Jahren erfolgreich etabliert hatte, gibt es in diesem Bereich noch weiteres Verbesserungspotential. Hilfreich könnte auch eine noch aktivere Einbindung des Kreistags in die strategische Zielentwicklung sein. Angesichts der finanziell angespannten Lage ist es unerlässlich, die Bedeutung der MEZ zu priorisieren, worauf der Landkreis bislang aber bewusst verzichtet hatte. Durch das Setzen von Schwerpunkten lassen sich Entwicklungsstrategien leichter ausrichten. Eine deutliche Vernetzung der MEZ mit den HSK ist für eine erfolgreiche Konsolidierung wichtig.


Weiteres Entwicklungspotential bietet ein noch deutlicher installierter Abgleich der Ziele mit dem bereits Erreichten, um gegebenenfalls kurzfristig gegensteuern zu können. Der Landkreis Friesland setzte im Prüfungszeitraum den Schwerpunkt seines Controllings auf den Finanzbereich. Aus der Sicht der NKPA ist hier aber auch ein strategisches Controlling sinnvoll. Um den Grad der Effektivität zu steigern, ist es an zentraler Stelle sinnvoll. Das operative Controlling sollte hingegen wie bereits praktiziert aufgrund des immer mehr geforderten Spezialwissens auf den nachgeordneten Ebenen verbleiben.


Gemessen an dem Anteil der finanziell gebundenen Mittel hatte das Personalmanagement beim Landkreis Friesland insgesamt nicht den Stellenwert, der ihm eigentlich zukommen müsste. Dies wird insbesondere dadurch deutlich, dass das Personalwesen in den MEZ des Landkreises nur eine sehr untergeordnete Rolle spielte. Der Landkreis würde die besondere Bedeutung des Personalwesens herausstellen, wenn er es in den MEZ als einen Schwerpunkt definieren und mit konkreten Unterzielen und Handlungsschwerpunkten versehen würde.


Der Landkreis Friesland sollte daher prüfen, ob personalkostenneutral auch für das Personalwesen wieder eine mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattete Stelle für zentrale Steuerungsaufgaben eingerichtet werden könnte. Für sinnvoll erachtet die NKPA dabei auch, das bisher bewährte Konsensverfahren zwischen den Beteiligten vorzuschalten. Im Zusammenhang mit einer fortwährenden personalimmanenten Aufgabenkritik wäre dadurch gewährleistet, dass die Balance zwischen einer bedarfsgerechten (Wieder)-besetzung von Stellen und der weiteren Konsolidierung des Haushalts gehalten wird. Die Letztentscheidung bei kontroversen Stellenbesetzungsverfahren sollte zentral vorbereitet werden. In von der Verwaltungsführung vorbehaltenen Einzelfällen (z. B. Wertigkeit der Stelle oder auch strategische Bedeutung für die Oberziele) könnte dann auf dieser Hierarchieebene entschieden werden.


Durch die Aufwertung der Personalentwicklung böte sich dem Landkreis die Möglichkeit, die Leistungspotentiale der Beschäftigten besser zu erschließen und im Interesse aller Beteiligten auszubauen. Damit wäre der Landkreis in der Lage, zeitgleich den personalplanerischen Aspekt abzudecken, den Bedürfnissen der Beschäftigen Rechnung zu tragen und die sich aus dem Zielsystem ergebenden Anforderungen zu erfüllen.


Auch der gegenseitige verwaltungsinterne Informationsfluss könnte nach den im Lauf der überörtlichen Prüfung gewonnenen Erkenntnissen noch verbessert werden. Hilfreich im allgemeinen Dienstbetrieb könnte hier nach Auffassung der NKPA der Aufbau eines interaktiven Intranets auf einem separaten Server der Verwaltung sein. Für die jeweiligen Verantwortlichen bestünde so zwar einerseits die Aufgabe, alle für die Beschäftigten relevanten Informationen zeitnah ins interne Netz zu stellen, andererseits sind aber diese gleichzeitig aufgefordert, sich dieser Erkenntnisse zu bedienen und sie anzuwenden. Ein gegenseitiger Austausch wäre auf diese Weise erleichtert.


Der Landkreis Friesland hatte vor der Einrichtung einer IGS eine detaillierte standortspezifische Betrachtung vorgenommen. Die zentrale Datenerhebung und die statistische Aufbereitung boten eine fundierte Grundlage zur SEP, die in Kürze, insbesondere wegen der Entwicklung der Schülerzahlen im Grund- und Hauptschulbereich, vorgenommen werden sollte. Dabei sollten auch Raumbedarfe zur Errechnung von Auslastungsgraden in Bezug auf die Schülerzahlentwicklung berücksichtigt werden. Insgesamt war der Landkreis hinsichtlich seiner Schul- und auch damit verbundenen Raumbedarfsplanung zukunftsweisend ausgerichtet.


Die Gastschulgelder sollten insgesamt neu geordnet und bestehende Vereinbarungen überdacht werden. Dies betrifft insbesondere den gegenseitigen Verzicht mit dem Landkreis Wittmund.


III.2 Feststellungen von besonderer Bedeutung


Das Thema Aufgabenkritik ist im Landkreis Friesland nach Einschätzung der NKPA noch ausbaufähig. Dieses Instrument sollte noch stärker als bisher für ein kritisches Hinterfragen der Tätigkeiten der Kreisverwaltung genutzt werden. Die im Prüfungszeitraum noch fehlende KLR erschwerte eine genaue Ermittlung, was die derzeitige Kundenorientierung kostete. Ergebnisse aus interkommunalen Vergleichen, wie z. B. dem Baugenehmigungswesen, bescheinigten dem Landkreis Friesland eine sehr hohe Beratungsqualität, die zugleich aber auch mit einem hohen Personal- und damit auch Kostenaufwand verbunden war. Zweckdienlich könnte es hier sein, zu ermitteln, ob das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen noch angemessen ist. Gerade im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage sollte überlegt werden, ob dieses vergleichsweise hohe Niveau noch gehalten werden kann, ober ob es nicht dem Nutzer/Bürger auch zuzumuten ist, auf einem etwas niedrigeren Level bedient zu werden.


Für den Landkreis Friesland sind die Instrumente Aufgabenkritik und Organisationsuntersuchungen für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung von großer Bedeutung.


Die NKPA empfiehlt daher, den Ansatz einer umfassenden regelmäßigen Aufgabenkritik, analog zu den Bestrebungen der Aufgabenkritik im Personalwesen, intensiv und zielgerichtet auszuweiten. Der Landkreis steht dabei vor der Herausforderung, die Aufrechterhaltung der jeweiligen Standards bei den Pflichtaufgaben zu hinterfragen. Auch bei den freiwilligen Aufgaben wird er sich neben der Frage der Durchführung auch über eine mögliche Refinanzierung Gedanken machen müssen.


Der Vernetzung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente im Hinblick auf die Einführung des NKR wird dabei eine besondere Bedeutung zukommen. Hier sollte der Landkreis Friesland sein besonderes Augenmerk darauf richten, sämtliche Ebenen des Steuerungskreislaufs gleichermaßen zu berücksichtigen und untereinander sinnvoll zu verknüpfen.


Es wurde zudem festgestellt, dass insbesondere die Feststellungen aus der letzten überörtlichen Prüfung zu den Bereichen Korruptionsprävention und öffentliches Auftragswesen nicht umgesetzt wurden.


Es wird daher dringend empfohlen, im Bereich Korruptionsprävention eine zentrale DA zur Korruptionsprävention zu erstellen. Sie sollte den Beschäftigten Hinweise auf die Anzeichen von Korruption geben und zugleich eigene Handlungsalternativen aufzeigen. Auch die Vergabeordnung sollte in Bezug auf die Vergaberechtsreform 2006 schnellstmöglich auf das aktuelle Recht umgesetzt werden. Zusätzlich kann eine aktive Vergabedatenbank das gesamte Vergabeverfahren wesentlich transparenter und sicherer machen. Letztendlich sollte eine zentrale Vergabestelle eingerichtet werden, um fachliches Wissen zu bündeln und die Möglichkeit von fehlerhaften Vergaben und Korruption stark einzuschränken.


III.3 Zusammenfassung


Die gemäß § 2 NKPG durchgeführte überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2006 bis 2008 des Landkreises Friesland hat folgendes Ergebnis:


  1. Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Landkreises Friesland waren und sind angespannt. Nach dem Haushaltsplan 2009 und der Finanzplanung 2010 bis 2012 zeichnet sich eine Verbesserung der Finanzlage ab.


  1. Das Haushalts- und Kassenwesen wurde mit den in diesem Bericht dargestellten Einschränkungen ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt.“


Der Prüfungsbericht steht allen Kreistagsabgeordneten zur Einsicht zur Verfügung.



Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Kreisverwaltung mit der Zusammenfassung des Prfüungsberichtes zur Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Gramberger führt aus, dass die Zusammenfassung des Prüfberichtes erhebliche Feststellungen und Unterstellungen enthält und bittet die Kreisverwaltung um eine Stellungnahme, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.


Landrat Ambrosy entgegnet, dass die Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt teilweise schwierig war. So hat der Landkreis bereits zum Vorentwurf des Prüfberichtes eine Stellungnahme abgegeben und um ein Gespräch gebeten, das jedoch abgelehnt wurde.


Der Ausschuss nimmt das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushaltsjahre 2006 bis 2008 bei dem Landkreis Friesland durch die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt zur Kenntnis. Eine Stellungnahme der Kreisverwaltung zu dem Prüfbericht wird unter diesem TOP in das Protokoll eingefügt.



Die Kreisverwaltung nimmt zu dem Prüfungsbericht – wie vom WTKF am 22.02.11 gewünscht - wie folgt Stellung:


Wenngleich er viele Empfehlungen enthält, die als sinnvoll angesehen werden und in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen, soweit sie nicht ohnehin schon seit 2008 aufgegriffen worden sind, gibt er nach der Überzeugung der Verwaltung in einigen der geäußerten Ansichten nicht die tatsächliche Situation des Landkreises wieder. Mit einzelnen Darstellungen und Formulierungen im Entwurf des Prüfungsberichts konnte sich die Kreisverwaltung nicht einverstanden erklären, weil sie ein falsches Bild von ihrer Tätigkeit vermitteln. Die Einwände der Kreisverwaltung sind der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) schriftlich mitgeteilt worden. Sie hat darauf im endgültigen Prüfungsbericht nur wenig oder gar nicht reagiert – offenbar stand sie selbst wegen ihrer Auflösung Ende 2010 unter Zeitdruck.


Zum Beispiel suggerieren Formulierungen in Empfehlungen mehrfach fälschlicherweise, die Kreisverwaltung habe eine Aufgabe bislang nicht, fehlerhaft oder unzureichend wahrgenommen.


Es werden „wohlfeile“ Empfehlungen ausgesprochen, die dem Landkreis Friesland nicht neu sind, sondern die er seit Langem – ggfs. mit den den Prüfern erläuterten Erschwernissen und Schwierigkeiten – befolgt, z.B. „Nur notwendige Investitionen sollten durchgeführt und die verbleibenden Mittel zum Schuldenabbau genutzt werden“.


Empfehlungen widersprechen einander. Der NKPA war bekannt, dass Personal im Zuge der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts abgebaut wurde, und sie empfiehlt weitere „Aufgabenkritik“, als ob es sie bislang nicht gegeben hätte; andererseits empfiehlt sie neue, zusätzliche Stellen zu schaffen - „personalkostenneutral“ (dieses Wort taucht mehrfach auf). Leider empfiehlt sie nicht, wie diese Personalkostenneutralität erreicht werden kann.


Es werden Sachverhalte in den Einzeldarstellungen teilweise falsch wiedergegeben; die Verwaltung hat zwar während der Prüfung Sachverhalte richtig gestellt, diese Richtigstellungen wurden von den Prüfern aber teilweise nicht zur Kenntnis genommen.


Der Bericht beschränkt sich vielfach auf das Abhaken formaljuristischer Prüfungspunkte. Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt ihrem eigenen Leitbild, den Kommunen eine Hilfe sein zu wollen, nicht gerecht geworden ist.


Zum wesentlichen Ergebnis der Prüfung:


Zur geforderten kontinuierlichen Reduzierung der Schulden: In den letzten 10 Jahren (und bis in das Jahr 2011) war die politische Schwerpunktsetzung teilweise anders. Der Kreistag hat von 2000 bis 2009 insgesamt 67 Mio. Euro in den Schulbereich investiert. Aber zeitgleich wurden die Schulden von 71 Mio. Euro auf unter 60 Mio. Euro und das prognostizierte Fehl 2003 von 30 Mio. Euro auf ca. 13 Mio. Euro reduziert!


Die Formulierung „Die im Prüfungszeitraum verbesserte finanzelle Situation beruhte in erster Linie auf gestiegenen Einnahmen und weniger auf reduzierten Ausgaben“ unterstellt einerseits, dass sich noch Ausgaben in wesentlichem Umfang reduzieren ließen und verkennt den weit überwiegenden Anteil gesetzlicher Pflichtausgaben gegenüber einem Minimum noch bestehender freiwilliger Ausgaben. Aus einem bereits „durchkonsoldidierten“ Haushalt lassen sich Ausgaben nicht grenzenlos streichen. Andererseits verkennt sie die Anstrengungen des Landkreises. Die Ausgabenreduzierungen der Vergangenheit waren teils sehr schmerzhaft (Beispiel: die Schließung des Krankenhauses Sophienstift in Jever). Ausgabenreduzierung wurde dennoch betrieben, z.B. wurden auch durch die Forcierung der interkommunalen Zusammenarbeit sonst notwendig gewordene eigene Investitionen (z.B. in eine eigene Leitstelle; Größenordnung ca. 1,5 Mio. Euro) vermieden.


Die Formulierung „Deshalb sollte der Landkreis Friesland mit der Durchführung seiner Investitionen gewissenhaft umgehen“ suggeriert, dass Kreistag und Verwaltung bislang nicht gewissenhaft investiert und überflüssige Investitionen zugelassen hätten, was nachweislich nicht stimmt.


Die Aussage, der Landkreis solle seine freiwilligen Ausgaben kritisch betrachten, unterstellt, er habe dies bisher nicht oder nicht in ausreichendem Umfang getan. Dazu ist auf die Punkte 2.3.1 und 2.7 des Haushaltskonsolidierungskonzepts 2008 zu verweisen. Die Forderung, den Anteil der freiwilligen Ausgaben weiter zu reduzieren, ist wohlfeil, da der NKPA bekannt ist, dass Kürzungen von Zuweisungen an Zweckverbände (Landesbühne, Schlossmuseum) oder an die Flugplatzgesellschaft den Bestand dieser Einrichtungen gefährden würden. Eine Auflösung dieser Verbände und Einrichtungen ist politisch nicht durchsetzbar bzw. nicht gewünscht und übersieht auch, dass der Landkreis in den Haushaltsjahren 2009 bis 2011 ausgeglichene (!) Ergebnishaushalte hatte bzw. hat. Durch Einsparungen, Einwerben von Refinanzierungsmitteln sowie die interkommunale Zusammenarbeit konnte der Anteil der Personalkosten am Haushalt von 16,7 % im Jahr 2003 auf 14,6 % im Jahr 2011 reduziert werden!


Die Verwaltung ist nach wie vor bestrebt, das bestehende Zielsystem weiterzuentwickeln. Es wird, nach Aufholung der Rückstände durch die Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens, zunächst bezogen auf die in den Haushaltsplänen detailliert beschriebenen „wesentlichen Produkte“ wieder aufgegriffen. Ob ein „bis auf die Ebene der Sachbearbeitung durchgängig abgeleitetes Kontraktmanagement“ tatsächlich möglich ist, wird, was Notwendigkeit, Durchführbarkeit und Aufwand betrifft, angezweifelt, zumal das Vorbringen der Verfasser des Prüfungsberichts nicht auf Erfahrungen in anderen Landkreisen, sondern nur auf theoretischen Modellen beruht.


Die von der NKPA geforderte „aktivere Einbindung“ des Kreistages in die Erarbeitung der MEZ unterstellt, dass es bisher nur eine unzureichende Einbindung gegeben habe. Die HSP/MEZ sind jedoch auch jetzt schon das Ergebnis eines intensiven, teilweise kontroversen Diskussionsprozesses in den Fraktionen, den Ausschüssen und dem Kreistag. Zudem wird über das Leitbild des Landkreises in den Haushaltsberatungen und natürlich auch durch die Schwerpunktsetzung in den Fachausschüssen beraten.


Das von der NKPA geforderte interaktive Intranet ist seit Anfang 2011 in Betrieb.


Mit den benachbarten Landkreisen werden zur Zeit Verhandlungen über die gegenseitige Zahlung von Gastschulgeldern geführt.


Der Prüfbericht fordert eine umfassende Aufgabenkritik und suggeriert damit, dass es sie nicht gegeben habe, sondern es z.B. bei der Aufstellung der Haushaltssicherungskonzepte möglicherweise Tabus gegeben habe. Diese Darstellung wird zurückgewiesen.


Als konkrete Handlungsfelder sind von der NKPA die weitere Untersuchung der Kürzung freiwilliger Aufgaben (bereits weiter oben erwähnt) und Mehraufwand durch hohe Kundenorientierung genannt worden. Der Bericht unterstellt, dass die hohe Kundenorientierung des Landkreises in einigen Bereichen (z.B. in der Bauordnung) einher gehe mit einem erhöhten Personal- und Kostenaufwand. Das ist nicht mehr als eine Vermutung. Der Nachweis dafür kann nicht – auch nicht mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung – geführt werden. Im Gegenteil hat der Landkreis Friesland bei dem Kennzahlenvergleich Bauordnungswesen bezogen auf die Anzahl der Bauanträge die geringste Personalanzahl. Allerdings sind Vergleiche mit anderen Bauordnungsämtern mit Vorsicht zu betrachten, da ein bauordnungsrechtlicher „Standardprüffall“ nicht definiert ist und in der Bauordnung mehr als in allen anderen Leistungsbereichen der Verwaltung der Einzelfall sehr stark von der Art der Baumaßnahme, dem Bau- und dem Investitionsvolumen abhängt. Fakt ist, dass der FB 14 durch unabhängige Prüfer mehrfach das Prädikat „schnellstes Bauamt in Weser-Ems“ erhielt.


Die Dienstanweisung Korruptionsprävention ist in Arbeit, sie soll im Jahr 2011 in Kraft gesetzt werden.


Öffentliches Auftragswesen: Die geforderte Vergabeordnung ist umgesetzt, eine zentrale Vergabestelle ist eingerichtet worden; eine zentrale Bieterdatei und eine zentrale Vergabedatenbank werden 2011 eingerichtet.