Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

1. Das Klimaschutzkonzept für den Landkreis Friesland wird mit folgendem Klimaschutzziel beschlossen:

Die Klimaneutralität im Bereich elektrische Energie und Wärme soll bis zum Jahr 2025, im Bereich Mobilität bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Mit dem Klimaschutzkonzept werden Wege aufgezeigt, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

2. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Friesland wird beschlossen.

3. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Friesland soll durch ein Klimaschutz-Controlling-Managementssystem überwacht und nachgewiesen werden.

Der Aufbau eines Klimaschutz-Controlling-Managementssystems wird beschlossen.

Die Einführung und Betreuung des Managementsystems soll durch den Klimaschutzmanger erfolgen.

Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.



Die Projektträger Jülich GmbH (PtJGmbH) hat für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bezüglich des Förderantrags des Landkreises zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Friesland noch Antragsunterlagen nachgefordert.


Insbesondere muss mit dem Antrag auf eine Förderung für die beratende Begleitung bei der Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes ein geeignetes Dokument vorgelegt werden, welches den „Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur Umsetzung des Konzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings“ nachweisen kann.

Laut der PtJGmbH geht aus dem im Antrag beiliegenden Auszug des Kreisausschusses vom 08.12.2010 und dem Kreistagsbeschluss vom 13.12.2010 ein solcher Beschluss nicht eindeutig hervor.


Die PtJGmbH hat den Landkreis daher aufgefordert, ein geeignetes Dokument vorzulegen, welches die vorgenannten Beschlüsse verbindlich nachweisen kann.


In den Beschlüssen des Kreisausschusses und des Kreistages wurde lediglich festgehalten, dass das Klimaschutzkonzept für den LK Friesland zur Kenntnis genommen wird.

Daher sind für die weitere Antragsbearbeitung zwingend Beschlüsse mit dem von der PtJGmbH geforderten Wortlaut erforderlich.


Zum Controlling-System

Ein Controlling des Klimaschutzkonzeptes ist in Kapitel 5.12 des Klimaschutzkonzeptes vorgesehen.


Dieses ist auf Anforderung der Projektträger Jülich GmbH jedoch vom Kreistag entsprechend eindeutig zu beschließen.


Controllingsystem:

Das Controlling der Klimaschutzaktivitäten soll in Friesland in Anlehnung an die in DIN 16001 (Energiemanagementsysteme) beschriebene Vorgehensweise erfolgen. Die von der europäischen Normenorganisation CEN erarbeitete Norm soll Organisationen beim Aufbau von Systemen und Abläufen zur Verbesserung der Energieeffizients unterstützen. Grundlage der Norm ist der PDCA-Zyklus (plan/ planen, do/ einführen und betreiben, check/ überwachen und messen, act/ kontrollieren und korrigieren) mit dem über einen Kreislaufprozess die kontinuierliche Verfolgung der gesetzten Energie-/Klimaschutzziele gewährleistet werden kann.

Die Einführung und Betreuung des Managementsystems soll im LK Friesland durch den Klimaschutzmanager erfolgen.



Der PDCA-Zyklus soll im LK Friesland folgendermaßen umgesetzt werden:


- planen
- einführen und betreiben
- überwachen und messen
- kontrollieren und korrigieren

Planen:

Die Zielvorgaben im Bereich Klimaschutz in Friesland ergeben sich aus dem Klimaschutzkonzept. Durch die Verabschiedung als Beschluss des Kreistages bildet dieses Konzept daher die verbindliche Grundlage für das Controlling-Instrument.

Einführen und betreiben:

Mit der Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes werden Maßnahmen beschlossen, die in der Zukunft umgesetzt werden sollen. Aufgabe des Klimaschutzmanagers ist es, die Umsetzung dieser Maßnahme zu begleiten, zu fördern und ggfls. zu initiieren. Dazu ist er so in die kommunale Verwaltungsstruktur einzubinden, dass er mit seiner Querschnittsaufgabe bei wichtigen Entscheidungen zumindest gehört wird und er über ein Budget verfügt, dass es ermöglicht, Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren und verschiedene Maßnahmen durchzuführen. Falls es zukünftig möglich sein sollte, kommunale Förderprogramme in dem Bereich Klimaschutz zu initiieren, sollen diese ebenfalls über den Manager organisiert und abgewickelt werden.


3. Überwachen und messen:

Wesentliches Element des Klimaschutz-Controllings ist ein jährlicher Klimaschutzbericht, dessen Erstellung auf der Methodik des Klimaschutzkonzeptes aufbaut. Um den Prozess zu verstetigen, wird der Klimaschutzbericht im jährlichen Turnus fest in das Themenraster der Sitzungen der Kreisgremien eingeplant. Zur Erstellung des Klimaschutzberichts wird dem Klimaschutzmanager eine EXCEL-Tabelle zur Verfügung stehen, mit der die relevanten Daten zentral erfasst und so aufbereitet werden können, dass sie in die Bilanzierungssoftware eingepflegt werden können. Im Rahmen der begleitenden Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wird dieses Verfahren gemeinsam mit den verantwortlichen Personen implementiert.


Der Klimaschutzbericht soll in knapper und in prägnanter Form einen Soll-Ist-Vergleich der CO2-Emissionen ermöglichen, die Aktivitäten des vergangenen Berichtszeitraums beschreiben und einen Ausblick auf die Maßnahmen der nächsten Periode geben. Zielgruppe des Berichts sind sowohl kommunale Entscheidungsträger als auch die Öffentlichkeit.






4. Kontrollieren und korrigieren:

Im Rahmen des Klimaschutzberichts wird über den Soll-Ist-Vergleich eine Überwachung des beschlossenen Weges zur CO2-Minimierung ermöglicht. Sollten Korrekturen notwendig werden, so sind diese zu beschließen.

Aufgabe des Klimaschutzmanagers ist es daher, in Absprache mit der Verwaltung entsprechende Vorschläge zu entwickeln und Beschlussvorlagen für die Kreisgremien zu erstellen.


Mit der PtJGmbH wurde Kontakt aufgenommen. Die PtJ GmbH hat der Verwaltung zugesagt, dass die nachgeforderten Beschlüsse nachgereicht werden können. Hingewiesen wurde darauf, dass Beschlüsse mit eindeutigen Nachweisen und Formulierungen zwingend erforderlich sind, damit der Antrag auf Fördermittel für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des LK Friesland durch einen Klimaschutzmanager weiter bearbeitet werden kann.

Fragen aus dem Ausschuss wurden ergänzend beantwortet.


Abstimmungsergebnis:


- einstimmig, bei 1 Enthaltung -