Sitzung: 24.02.2011 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 880/2011
Beschluss:
1.
Das Klimaschutzkonzept für den Landkreis Friesland wird mit
folgendem Klimaschutzziel beschlossen:
Die Klimaneutralität
im Bereich elektrische Energie und Wärme soll bis zum Jahr 2025,
im Bereich Mobilität bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Mit dem
Klimaschutzkonzept werden Wege aufgezeigt, wie dieses Ziel erreicht
werden kann.
2. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für
den Landkreis Friesland wird beschlossen.
3. Die Umsetzung
des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Friesland soll durch
ein Klimaschutz-Controlling-Managementssystem überwacht und
nachgewiesen werden.
Der
Aufbau eines Klimaschutz-Controlling-Managementssystems wird
beschlossen.
Die Einführung und Betreuung des
Managementsystems soll durch den Klimaschutzmanger
erfolgen.
Kreisausschuss und Kreistag werden um gleichlautende
Beschlussfassung gebeten.
Die Projektträger Jülich GmbH (PtJGmbH) hat für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bezüglich des Förderantrags des Landkreises zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Friesland noch Antragsunterlagen nachgefordert.
Insbesondere
muss mit dem Antrag auf eine Förderung für die beratende
Begleitung bei der Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes ein
geeignetes Dokument vorgelegt werden, welches den „Beschluss
des obersten Entscheidungsgremiums zur Umsetzung des Konzepts und zum
Aufbau eines Klimaschutz-Controllings“ nachweisen kann.
Laut
der PtJGmbH geht aus dem im Antrag beiliegenden Auszug des
Kreisausschusses vom 08.12.2010 und dem Kreistagsbeschluss vom
13.12.2010 ein solcher Beschluss nicht eindeutig hervor.
Die PtJGmbH hat den Landkreis daher aufgefordert, ein geeignetes Dokument vorzulegen, welches die vorgenannten Beschlüsse verbindlich nachweisen kann.
In
den Beschlüssen des Kreisausschusses und des Kreistages wurde
lediglich festgehalten, dass das Klimaschutzkonzept für den LK
Friesland zur Kenntnis genommen wird.
Daher sind für die
weitere Antragsbearbeitung zwingend Beschlüsse mit dem von der
PtJGmbH geforderten Wortlaut erforderlich.
Zum
Controlling-System
Ein Controlling des
Klimaschutzkonzeptes ist in Kapitel 5.12 des Klimaschutzkonzeptes
vorgesehen.
Dieses ist auf Anforderung der Projektträger Jülich GmbH jedoch vom Kreistag entsprechend eindeutig zu beschließen.
Controllingsystem:
Das
Controlling der Klimaschutzaktivitäten soll in Friesland in
Anlehnung an die in DIN 16001 (Energiemanagementsysteme) beschriebene
Vorgehensweise erfolgen. Die von der europäischen
Normenorganisation CEN erarbeitete Norm soll Organisationen beim
Aufbau von Systemen und Abläufen zur Verbesserung der
Energieeffizients unterstützen. Grundlage der Norm ist der
PDCA-Zyklus (plan/ planen, do/ einführen und betreiben, check/
überwachen und messen, act/ kontrollieren und korrigieren) mit
dem über einen Kreislaufprozess die kontinuierliche Verfolgung
der gesetzten Energie-/Klimaschutzziele gewährleistet werden
kann.
Die Einführung und Betreuung des Managementsystems
soll im LK Friesland durch den Klimaschutzmanager erfolgen.
Der
PDCA-Zyklus soll im LK Friesland folgendermaßen umgesetzt
werden:
-
planen
- einführen und betreiben
- überwachen und
messen
- kontrollieren und korrigieren
Planen:
Die
Zielvorgaben im Bereich Klimaschutz in Friesland ergeben sich aus dem
Klimaschutzkonzept. Durch die Verabschiedung als Beschluss des
Kreistages bildet dieses Konzept daher die verbindliche Grundlage für
das Controlling-Instrument.
Einführen und
betreiben:
Mit der
Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes werden Maßnahmen
beschlossen, die in der Zukunft umgesetzt werden sollen. Aufgabe des
Klimaschutzmanagers ist es, die Umsetzung dieser Maßnahme zu
begleiten, zu fördern und ggfls. zu initiieren. Dazu ist er so
in die kommunale Verwaltungsstruktur einzubinden, dass er mit seiner
Querschnittsaufgabe bei wichtigen Entscheidungen zumindest gehört
wird und er über ein Budget verfügt, dass es ermöglicht,
Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren und verschiedene Maßnahmen
durchzuführen. Falls es zukünftig möglich sein sollte,
kommunale Förderprogramme in dem Bereich Klimaschutz zu
initiieren, sollen diese ebenfalls über den Manager organisiert
und abgewickelt werden.
3.
Überwachen und messen:
Wesentliches Element des
Klimaschutz-Controllings ist ein jährlicher Klimaschutzbericht,
dessen Erstellung auf der Methodik des Klimaschutzkonzeptes aufbaut.
Um den Prozess zu verstetigen, wird der Klimaschutzbericht im
jährlichen Turnus fest in das Themenraster der Sitzungen der
Kreisgremien eingeplant. Zur Erstellung des Klimaschutzberichts wird
dem Klimaschutzmanager eine EXCEL-Tabelle zur Verfügung stehen,
mit der die relevanten Daten zentral erfasst und so aufbereitet
werden können, dass sie in die Bilanzierungssoftware eingepflegt
werden können. Im Rahmen der begleitenden Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes wird dieses Verfahren gemeinsam mit den
verantwortlichen Personen implementiert.
Der
Klimaschutzbericht soll in knapper und in prägnanter Form einen
Soll-Ist-Vergleich der CO2-Emissionen ermöglichen, die
Aktivitäten des vergangenen Berichtszeitraums beschreiben und
einen Ausblick auf die Maßnahmen der nächsten Periode
geben. Zielgruppe des Berichts sind sowohl kommunale
Entscheidungsträger als auch die Öffentlichkeit.
4.
Kontrollieren und korrigieren:
Im
Rahmen des Klimaschutzberichts wird über den Soll-Ist-Vergleich
eine Überwachung des beschlossenen Weges zur CO2-Minimierung
ermöglicht. Sollten Korrekturen notwendig werden, so sind diese
zu beschließen.
Aufgabe des Klimaschutzmanagers ist es
daher, in Absprache mit der Verwaltung entsprechende Vorschläge
zu entwickeln und Beschlussvorlagen für die Kreisgremien zu
erstellen.
Mit
der PtJGmbH wurde Kontakt aufgenommen. Die PtJ GmbH hat der
Verwaltung zugesagt, dass die nachgeforderten Beschlüsse
nachgereicht werden können. Hingewiesen wurde darauf, dass
Beschlüsse mit eindeutigen Nachweisen und Formulierungen
zwingend erforderlich sind, damit der Antrag auf Fördermittel
für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des LK Friesland
durch einen Klimaschutzmanager weiter bearbeitet werden kann.
Fragen aus dem Ausschuss wurden ergänzend beantwortet.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig, bei 1 Enthaltung -