Beschluss: zur Kenntnis genommen


Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.


Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.



Entsprechend der Festlegung durch den Kreisausschuss vom 17.11.2010 ist ab 2011 in jeder Sitzung der Fachausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Berichte aus anderen Gremien“ von den in die überörtlichen Gremien entsandten Mitglieder des Kreistages über wichtige Tendenzen und Beschlussfassungen dieser Gremien zu berichten haben.


Dem Umweltausschuss ist aus den nachstehenden Gremien zu berichten:

  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

  • Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland-Wittmund

  • Zweckverband Anleger Dangastersiel

  • Zweckverband Vareler Hafen

  • Naturschutzstiftung Region Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven

  • Mellumrat - Naturschutz- und Forschungsgemeinschaft -

  • Marschenrat zur Förderung der Forschung im Küstengebiet der Nordsee

- Oldenburgisch-Ostfriesischer Zweckverband für die Tierkörperbeseitigung


Nach Rücksprache mit den Vertretern des Landkreises werden in dieser Sitzung Kurzberichte über wichtige Themen folgender Gremien abgegeben:


  1. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband

Stellv. LR Onnen-Lübben berichtete, dass er seit 6 Wochen Mitglied des Vorstandes des OOWV ist. Dem Verband gehören als Mitglieder 9 Landkreise (u. a. der LK Friesland), 2 Städte und 2 Gemeinden an. Der Verband betreibt 15 Wasserwerke und versorgt fast 1 Mio. Menschen mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser (wobei der durchschnittliche Verbrauch bei ca. 115 l pro Einwohner/Tag liegt.)

Außerdem betreut der OOWV 47 Kläranlagen, in denen das Abwasser von 9 Städten und 29 Gemeinden behandelt wird.

Der OOWV unterhält zur Demonstration und für die Öffentlichkeitsarbeit
a) den Trinkwasserlehrpfad in Nethen
b) die Kaskade in Diekmannshausen
c) den Biohof Bakenhus in Großenkneten und
d) den Rundweg Bauen und Natur in Holldorf.

Zur Erhaltung und zur Sicherung der dauerhaften Grundwasserversorgung hat der OOWV in erheblichem Maße Grundstücke erworben, die langfristig an wirtschaftende Landwirte und Forstverwaltungen verpachtet worden sind, um auf Dauer seine Grundwasserreserven zu schützen.

Im letzten Jahr sind im OOWV die im Verband vorhandenen Probleme aufgearbeitet worden und die Führungsstruktur wurde überarbeitet. Der Vorstand wurde erweitert und personell verändert. Er besteht nunmehr aus 7 Personen und trägt unter dem Vorsitz von LR Eger vom LK Oldenburg bis zur Kommunalwahl im Herbst 2011 die Verantwortung für den OOWV.

Auch die Geschäftsführung wurde geändert; statt 1 Geschäftsführer sind künftig 1 kaufmännischer und 1 technischer Geschäftsführer im OOWV tätig.

In einer gemeinsamen Veranstaltung des Vorstandes mit den Geschäftsführern, den Abteilungsleitern, den Personalratsmitgliedern und den Vertretern für die Öffentlichkeitsarbeit wurde beim Thema Situationsanalyse und interne Kommunikation allen Teilnehmern klar, dass, damit der OOWV auch in Zukunft erfolgreich sein kann, im personellen Bereich Verbesserungen und Anpassungen notwendig sind.

Seit seiner Gründung im Jahr 1948 ist der Verband mit seinen beiden Geschäftsfeldern Wasserversorgung und Abwasserbehandlung und Entsorgung stetig gewachsen. Die neue Führung ist entschlossen, im Rahmen geordneter Finanzen auch in Zukunft umweltschonend, ressourcenschonend und dabei preiswert am Markt zu agieren.


  1. Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland-Wittmund

KTA Gabbey erläuterte kurz die Entwicklung des Abfallwirtschaftszentrums Wiefels vom Deponiestandort zum Zentrum der Energie- und Ressourcengewinnung und verwies auf das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit dem die 3-stufige Philosophie mit
1. Vermeiden von Abfall
2. Verwerten von Abfall und
3. Beseitigen von Abfall
gesetzlich festgeschrieben wurde.

Der Zweckverband hat sich darauf eingestellt und mit Entscheidungen in die Zukunft die Weichen auch für die künftigen Jahrzehnte gestellt. So werden jetzt schon seit Jahren die Bioabfälle, die in früheren Jahren rd. 60 % des Hausmülls ausmachten, getrennt gesammelt und verwertet. Das im Jahr 1996 erstellte Kompostwerk hat heute einen Input von 36.000 t Grünabfällen, der zu 15 % aus Biomasse, zu 65 % aus Wasser und zu 20 % aus Mineralien besteht.

1997 wurde mit der mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage eine neue Technologie umgesetzt. Bedingt durch gesetzlich verpflichtende technische Vorschriften (z. B. TASI) waren weitere technische Investitionen notwendig, um keinen unbehandelten Abfall auf Deponien zu verbringen und das heizwertreiche Material thermisch zu verwerten.

Probleme gab es in der Vergangenheit leider durch die bei der Investitionsentscheidung nicht absehbare Insolvenz der Fa. Horstmann, die sich verpflichtet hatte, dem Zweckverband eine voll funktionierende Anlage zu liefern. So war der Zweckverband gezwungen, diese Anlage selbst fertigstellen zu lassen. Beim Betrieb der Anlage stellte sich dann heraus, dass es Probleme mit Materialien ab einer gewissen Größe und Zusammensetzung gab, so dass weitere Investitionen für eine (jetzt im Bau befindliche) Trockenvergärungsanlage notwendig wurden.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht mit seiner Novellierung
- Vermeiden
– Vorbereitung zur Wiederverwertung
– Recycling
– sonstige Verwertung
– Beseitigung

eine 5-stufige Abfallhierarchie vor, wobei die Ressourcenschonung im Sinne einer Abfallvermeidung und die stoffliche Verwertung als vorrangig anzusehen sind. 65 % der heutigen Abfälle sind zu verwerten; eine Verbrennung ist nur dann als Verwertung anzusehen, wenn der Wirkungsgrad mindestens 65 % beträgt. Bau- und Abbruchabfälle müssen zu mindestens 80 % wiederverwertet werden. Diese hohen Zielvorgaben sind vor dem Hintergrund der Entwicklung der Weltbevölkerung zu sehen.

Im Jahre 1820 lebten rund. 1 Mrd. Menschen auf der Erde,
im Jahr 1965 schon 3 Mrd.,
im Jahr 2011 sind es schon 7 Mrd. und
im Jahr 2050 werden rd. 10 Mrd. Menschen die Erde bevölkern.

Bisher konzentriert sich der Löwenanteil des Ressourcenverbrauchs auf etwa 1 Mrd. Menschen in den entwickelten Ländern, aber der Verbrauch der übrigen 6 Mrd. Menschen nimmt täglich zu, denn er technische Fortschritt ist auch immer mit Energieverbrauch verbunden. Da der Abfall zunehmend ein wichtiger Lieferant von Energie und Rohstoffen wird, wird Abfallpolitik auch immer mehr zu Ressourcen- und Energiepolitik.

In Friesland fallen jedes Jahr 110.000 t Hausmüll, 36.000 t Bioabfälle und 25.000 t Schlacken und Mineralstoffe an. Für die Behandlung und die Deponierung dieser Abfälle mussten rd. 60 Mio. € investiert werden. Bis zum Ende der Vertragslaufzeiten werden sich die vorhandenen Verbindlichkeiten auf rd. 24 Mio. € reduziert haben.

Zum Stichwort Energie führte KTA Gabbey aus, dass der Energiebedarf zur Herstellung von Papier

- aus Holz bei 35 MJ/kg und
- aus Altpapier bei 15 MJ/kg liegt.

Der Heizwert von
Altpapier liegt bei 13 MJ/kg und
Bioabfall hat einen Heizwert von 3,2 MJ/kg.

Kompost könnte dem Ausgleich der Humusbilanz dienen, dennoch ist dafür heute sehr oft statt Kompost Stroh im Einsatz, obwohl Stroh einen Heizwert von 14,4 MJ/kg hat und sich deshalb besser zur energetischen Verwertung eignet. Daraus ist zu folgern, dass auch hier ein Umdenken hinsichtlich der Verwendung dieser Stoffe notwendig ist.

Metalle und Mineralstoffe sind naturgemäß nicht erneuerbar. Deshalb hat das Recycling von Metallen höchste Bedeutung für den Ressourcen- und Klimaschutz, weil im Abfall diese Metalle bereits elementar vorhanden sind und nicht mehr unter Freisetzung von Treibhausgasen aus Erzen produziert werden müssen.

Was steht beim Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels derzeit vorrangig an?
1. Ein neuer Name mit positiver Außenwirkung
2. Verstärkung des Teams
3. Bau oder Beteiligung am Bau einer Windkraftanlage
4. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch z. B. den Einbau neuer Pumpen oder Verbesserung der Sandfanganlage
5. Ausschöpfung technischer Reserven.

Das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels ist eine Erfolgsgeschichte für den LK Friesland, auf die alle stolz sein können.

Aus der beigefügten Anlage zu diesem Vortrag sind weitere Einzelheiten mit Eckdaten des Zweckverbandes Abfallwirtschaftszentrum Friesland-Wittmund ersichtlich.


3. Anleger Dangastersiel

Ltd. Baudirektor Dr. Dehrendorf berichtete, dass der Zweckverband Dangastersiel

seit 1957 besteht und die Aufgabe hat(te), den Anleger für den Hafen Dangast zu bauen und diesen zu unterhalten. Ihm gehören derzeit noch mit nachstehenden Anteilen an:

- Stadt Varel .........................................1 Anteil = 2.500 €

- Landkreis Friesland ............................1 Anteil = 2.500 €

- Sielacht Bockhorn-Friedeburg ............3 Anteile = 7.500 €

- III. Oldenburgischer Deichband ..........2 Anteile = 5.000 €


Das Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) schreibt seit der Neufassung vom 19.02.2004 vor, dass die kommunalen Körperschaften in einem Zweckverband die Mehrheit der Verbandsmitglieder stellen und die Mehrheit in den Kollegialorganen haben muss.


Abweichende Satzungen (wie beim Zweckverband Dangastersiel) waren innerhalb von zwei Jahren an die neue Rechtslage anzupassen. Das ist bislang nicht geschehen, weil weder die Stadt Varel noch der Landkreis bereit waren und sind, die mit einer Erhöhung der Anteile einhergehenden größeren finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen.


Zunächst war daher vorgesehen, dass der III. Oldenburgische Deichband seine Anteile am Zweckverband zu gleichen Teilen auf die Stadt Varel und den Landkreis Friesland überträgt; sich jedoch verpflichtet, die Kosten für notwendige Reparaturen und Unterhaltungnahmen am Anleger entsprechend seinem bisherigen Verbandsanteil weiterhin zu übernehmen, so dass weder der Stadt Varel noch dem Landkreis Friesland aus der Änderung der Beteiligungsverhältnisse finanzielle Nachteile entstehen würden.


Diese Zusage hat der Deichband Ende 2009 zurückgenommen und schriftlich die Mitgliedschaft zum Zweckverband gekündigt. Eine solche einseitige Kündigung ist jedoch nach der derzeit noch geltenden Satzung nicht möglich, so dass der Verband diese als unzulässig zurückgewiesen hat.


Unter diesen Voraussetzungen war und ist weder die Stadt Varel noch der Landkreis bereit, die Anteile des Deichbandes zu übernehmen. Daher hat das Niedersächsische Innenministerium als Aufsichtsbehörde für den Zweckverband versucht, in einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes vermittelnd die strittigen Fragen zu klären.

Als Ergebnis dieser Versammlung ist festzuhalten, dass sich kein Verbandsmitglied bereit erklärt hat, die Verbandsaufgabe als eigene Aufgabe zu übernehmen; zumal auch mittelfristig eine Sanierung des rd. 120 m langen Anlegers mit Kosten von etwa 1,2 Mio€ bis 1,5 Mio. € ansteht.


Fazit:

Alle derzeitigen Verbandsmitglieder haben Verpflichtungen bezüglich der mit der Mitgliedschaft im Verband verbundenen Aufgaben, die von ihnen bei einem Ausscheiden aus dem Zweckverband abzulösen wären. Dazu gehören die Kosten der laufenden Unterhaltung ebenso dazu wie die Kosten einer mittelfristig notwendigen Sanierung oder Erneuerung der Anlage.


Auch bei einer Auflösung des Zweckverbandes und einem damit evtl. verbundenen Rückbau der Anlegestelle würden Kosten entstehen, die von den derzeitigen Mitglieder gemeinsam zu tragen wären.


Wenn die Sielacht Bockhorn-Friedeburg den Hafen in die alleinige Regie übernimmt oder der Zweckverband

von der Stadt Varel alleine

oder von der Stadt Varel und dem Landkreis

oder von beiden Kommunen und der Sielacht

weitergeführt wird, müsste das ausscheidende Mitglied oder die ausscheidenden Mitglieder finanzielle Ablösebetrage entsprechend ihren bisherigen Verbandsanteilen in der Höhe zahlen, mit der die ordnungsgemäße Weiterführung der Verbandes und die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen sichergestellt wird. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Sanierungskosten für die Spundwandanlage wären dies je Verbandsanteil zwischen 175.000 € und 215.000 €.


Das Innenministerium will dem Zweckverband bis zum Herbst 2011 einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

4. Zweckverband Vareler Hafen

Ltd. Baudirektor Dr. Dehrendorf berichtete, dass der Landkreis Friesland und die Stadt Varel sich durch Vertrag vom 22.05.1975 mit dem Land Niedersachsen zur Übernahme der Trägerschaft für den Vareler Hafen verpflichtet haben und dafür am 11.07.1977 den Zweckverband Vareler Hafen gründeten.


Im Zuge der Verwaltungs- und Gebietesreform wurde der Südteil des Landkreises mit dem Landkreis Ammerland zusammengeschlossen und der Landkreis Ammerland und die Stadt Varel schlossen sich zu einem neuen Zweckverband zusammen, Im Zuge der Kreisrückreform trat der Landkreis Friesland wieder in den Zweckverband ein.


Der Zweckverband ist Träger des Vareler Hafens, zu der die Binnenhafenfläche, die Vareler Schleuse und die Hafenzufahrt gehören und ist für die Unterhaltung und den Betrieb des Hafenbereichs verantwortlich. Stadt und Landkreis haben je 50 % der Verbandsanteile. Die Verbandsumlage beträgt zur Zeit 62.000 €; somit für jedes Verbandsmitglied 31.000 €.


Das Nds. Innenministerium als Aufsichtsbehörde über den Zweckverband Vareler Hafen hat am 27.01.2011 die Vareler Hafenanlagen besichtigt.


Die Deichlinie in diesem Bereich weist einen Unterbestick von 50 cm auf, so dass hier mittelfristig Deicherhöhungmaßnahmen anstehen, Im Rahmen dessen sollen auch die Frostschäden am Klinkerdeckwerk repariert und andere notwendige Sanierungsarbeiten an der Schleuse durchgeführt werden.


Die Besichtigung des Hafenbeckens ergab, dass sowohl das denkmalgeschützte gemauerte Klinkergewölbe als auch die im Trapezprofil hergestellte Stahlspundwand Schäden aufweisen.


Am Klingergewölbe ist das obere Deckwerk sanierungsbedürftig und einige Gurtanker sind gerissen, so dass hier mittelfristig eine Sanierung notwendig wird.


Die Stahlspundwand zeigt im Bereich der oberen Kante deutlich sichtbare Rostschäden und Durchrostungen; hier wird Bodenmaterial ausgeschwemmt, so dass das Pflaster hinter der Spundwand bereits abgesackt ist und der Bereich gesperrt werden musste. Als Sofortmaßnahmen sind hier die Löcher in der Spundwand zu verschweißen und das Pflaster zu sanieren. Danach wird eine Begutachtung des Gesamtzustandes und eine Kalkulation der Sanierungskosten notwendig.

(Nachtrag zur Anfrage des KTA Janßen: Die vom Zweckverband erhobenen Liegegebühren für die Bootsliegeplätze im Vareler Hafen liegen jährlich bei ca.
11.000,-- €, daneben wurden aus der Verpachtung von Land- und Wasserflächen noch rd. 39.000,-- € erhoben.)



Über die Arbeit und wichtige Themen der anderen überörtlichen Gremien werden die Vertreter des Landkreises in den nächsten Umweltausschusssitzungen berichten:


  • Naturschutzstiftung Region Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven (KTA Ramke)


  • Mellumrat (KTAe Dierenga)


  • Marschenrat (Lt.BauDir. Dr. Dehrendorf)


  • Oldenb.-Ostfr. Zweckverband - Tierkörperbeseitigung (KTA Gabbey)