Sitzung: 24.02.2011 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 882/2011
Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.
Entsprechend der Festlegung durch den Kreisausschuss vom 17.11.2010 ist ab 2011 in jeder Sitzung der Fachausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Berichte aus anderen Gremien“ von den in die überörtlichen Gremien entsandten Mitglieder des Kreistages über wichtige Tendenzen und Beschlussfassungen dieser Gremien zu berichten haben.
Dem Umweltausschuss ist aus den nachstehenden Gremien zu berichten:
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland-Wittmund
Zweckverband Anleger Dangastersiel
Zweckverband Vareler Hafen
Naturschutzstiftung Region Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven
Mellumrat - Naturschutz- und Forschungsgemeinschaft -
Marschenrat zur Förderung der Forschung im Küstengebiet der Nordsee
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Zweckverband für die Tierkörperbeseitigung
Nach Rücksprache mit den Vertretern des Landkreises werden in dieser Sitzung Kurzberichte über wichtige Themen folgender Gremien abgegeben:
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
Stellv.
LR Onnen-Lübben berichtete, dass er seit 6 Wochen Mitglied des
Vorstandes des OOWV ist. Dem Verband gehören als Mitglieder 9
Landkreise (u. a. der LK Friesland), 2 Städte und 2 Gemeinden
an. Der Verband betreibt 15 Wasserwerke und versorgt fast 1 Mio.
Menschen mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser (wobei der
durchschnittliche Verbrauch bei ca. 115 l pro Einwohner/Tag
liegt.)
Außerdem betreut der OOWV 47 Kläranlagen,
in denen das Abwasser von 9 Städten und 29 Gemeinden behandelt
wird.
Der OOWV unterhält zur Demonstration und für
die Öffentlichkeitsarbeit
a) den Trinkwasserlehrpfad in
Nethen
b) die Kaskade in Diekmannshausen
c) den Biohof
Bakenhus in Großenkneten und
d) den Rundweg Bauen und Natur
in Holldorf.
Zur Erhaltung und zur Sicherung der dauerhaften
Grundwasserversorgung hat der OOWV in erheblichem Maße
Grundstücke erworben, die langfristig an wirtschaftende
Landwirte und Forstverwaltungen verpachtet worden sind, um auf Dauer
seine Grundwasserreserven zu schützen.
Im letzten Jahr
sind im OOWV die im Verband vorhandenen Probleme aufgearbeitet worden
und die Führungsstruktur wurde überarbeitet. Der Vorstand
wurde erweitert und personell verändert. Er besteht nunmehr aus
7 Personen und trägt unter dem Vorsitz von LR Eger vom LK
Oldenburg bis zur Kommunalwahl im Herbst 2011 die Verantwortung für
den OOWV.
Auch die Geschäftsführung wurde geändert;
statt 1 Geschäftsführer sind künftig 1 kaufmännischer
und 1 technischer Geschäftsführer im OOWV tätig.
In
einer gemeinsamen Veranstaltung des Vorstandes mit den
Geschäftsführern, den Abteilungsleitern, den
Personalratsmitgliedern und den Vertretern für die
Öffentlichkeitsarbeit wurde beim Thema Situationsanalyse und
interne Kommunikation allen Teilnehmern klar, dass, damit der OOWV
auch in Zukunft erfolgreich sein kann, im personellen Bereich
Verbesserungen und Anpassungen notwendig sind.
Seit seiner
Gründung im Jahr 1948 ist der Verband mit seinen beiden
Geschäftsfeldern Wasserversorgung und Abwasserbehandlung und
Entsorgung stetig gewachsen. Die neue Führung ist
entschlossen, im Rahmen geordneter Finanzen auch in Zukunft
umweltschonend, ressourcenschonend und dabei preiswert am Markt zu
agieren.
Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Friesland-Wittmund
KTA
Gabbey erläuterte kurz die Entwicklung des
Abfallwirtschaftszentrums Wiefels vom Deponiestandort zum Zentrum der
Energie- und Ressourcengewinnung und verwies auf das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit dem die 3-stufige
Philosophie mit
1. Vermeiden von Abfall
2. Verwerten von
Abfall und
3. Beseitigen von Abfall
gesetzlich festgeschrieben
wurde.
Der Zweckverband hat sich darauf eingestellt und mit
Entscheidungen in die Zukunft die Weichen auch für die künftigen
Jahrzehnte gestellt. So werden jetzt schon seit Jahren die
Bioabfälle, die in früheren Jahren rd. 60 % des Hausmülls
ausmachten, getrennt gesammelt und verwertet. Das im Jahr 1996
erstellte Kompostwerk hat heute einen Input von 36.000 t
Grünabfällen, der zu 15 % aus Biomasse, zu 65 % aus Wasser
und zu 20 % aus Mineralien besteht.
1997 wurde mit der
mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage eine neue Technologie
umgesetzt. Bedingt durch gesetzlich verpflichtende technische
Vorschriften (z. B. TASI) waren weitere technische Investitionen
notwendig, um keinen unbehandelten Abfall auf Deponien zu verbringen
und das heizwertreiche Material thermisch zu verwerten.
Probleme
gab es in der Vergangenheit leider durch die bei der
Investitionsentscheidung nicht absehbare Insolvenz der Fa. Horstmann,
die sich verpflichtet hatte, dem Zweckverband eine voll
funktionierende Anlage zu liefern. So war der Zweckverband gezwungen,
diese Anlage selbst fertigstellen zu lassen. Beim Betrieb der Anlage
stellte sich dann heraus, dass es Probleme mit Materialien ab einer
gewissen Größe und Zusammensetzung gab, so dass weitere
Investitionen für eine (jetzt im Bau befindliche)
Trockenvergärungsanlage notwendig wurden.
Das
Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht mit seiner Novellierung
-
Vermeiden
– Vorbereitung zur Wiederverwertung
–
Recycling
– sonstige Verwertung
– Beseitigung
eine 5-stufige Abfallhierarchie vor, wobei die
Ressourcenschonung im Sinne einer Abfallvermeidung und die stoffliche
Verwertung als vorrangig anzusehen sind. 65 % der heutigen Abfälle
sind zu verwerten; eine Verbrennung ist nur dann als Verwertung
anzusehen, wenn der Wirkungsgrad mindestens 65 % beträgt. Bau-
und Abbruchabfälle müssen zu mindestens 80 %
wiederverwertet werden. Diese hohen Zielvorgaben sind vor dem
Hintergrund der Entwicklung der Weltbevölkerung zu sehen.
Im
Jahre 1820 lebten rund. 1 Mrd. Menschen auf der Erde,
im Jahr
1965 schon 3 Mrd.,
im Jahr 2011 sind es schon 7 Mrd. und
im
Jahr 2050 werden rd. 10 Mrd. Menschen die Erde bevölkern.
Bisher konzentriert sich der Löwenanteil des
Ressourcenverbrauchs auf etwa 1 Mrd. Menschen in den entwickelten
Ländern, aber der Verbrauch der übrigen 6 Mrd. Menschen
nimmt täglich zu, denn er technische Fortschritt ist auch immer
mit Energieverbrauch verbunden. Da der Abfall zunehmend ein wichtiger
Lieferant von Energie und Rohstoffen wird, wird Abfallpolitik auch
immer mehr zu Ressourcen- und Energiepolitik.
In Friesland
fallen jedes Jahr 110.000 t Hausmüll, 36.000 t Bioabfälle
und 25.000 t Schlacken und Mineralstoffe an. Für die Behandlung
und die Deponierung dieser Abfälle mussten rd. 60 Mio. €
investiert werden. Bis zum Ende der Vertragslaufzeiten werden sich
die vorhandenen Verbindlichkeiten auf rd. 24 Mio. € reduziert
haben.
Zum Stichwort Energie führte KTA Gabbey aus, dass
der Energiebedarf zur Herstellung von Papier
-
aus Holz bei 35 MJ/kg und
- aus Altpapier bei 15 MJ/kg liegt.
Der
Heizwert von
Altpapier liegt bei 13 MJ/kg und
Bioabfall hat
einen Heizwert von 3,2 MJ/kg.
Kompost könnte dem
Ausgleich der Humusbilanz dienen, dennoch ist dafür heute sehr
oft statt Kompost Stroh im Einsatz, obwohl Stroh einen Heizwert von
14,4 MJ/kg hat und sich deshalb besser zur energetischen Verwertung
eignet. Daraus ist zu folgern, dass auch hier ein Umdenken
hinsichtlich der Verwendung dieser Stoffe notwendig ist.
Metalle
und Mineralstoffe sind naturgemäß nicht erneuerbar.
Deshalb hat das Recycling von Metallen höchste Bedeutung für
den Ressourcen- und Klimaschutz, weil im Abfall diese Metalle bereits
elementar vorhanden sind und nicht mehr unter Freisetzung von
Treibhausgasen aus Erzen produziert werden müssen.
Was
steht beim Abfallwirtschaftszentrum in Wiefels derzeit vorrangig
an?
1. Ein neuer Name mit positiver Außenwirkung
2.
Verstärkung des Teams
3. Bau oder Beteiligung am Bau einer
Windkraftanlage
4. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch z. B.
den Einbau neuer Pumpen oder Verbesserung der Sandfanganlage
5.
Ausschöpfung technischer Reserven.
Das
Abfallwirtschaftszentrum Wiefels ist eine Erfolgsgeschichte für
den LK Friesland, auf die alle stolz sein können.
Aus
der beigefügten Anlage zu diesem Vortrag sind weitere
Einzelheiten mit Eckdaten des Zweckverbandes Abfallwirtschaftszentrum
Friesland-Wittmund ersichtlich.
3. Anleger
Dangastersiel
Ltd. Baudirektor Dr. Dehrendorf berichtete, dass der Zweckverband Dangastersiel
seit 1957 besteht und die Aufgabe hat(te), den Anleger für den Hafen Dangast zu bauen und diesen zu unterhalten. Ihm gehören derzeit noch mit nachstehenden Anteilen an:
- Stadt Varel .........................................1 Anteil = 2.500 €
- Landkreis Friesland ............................1 Anteil = 2.500 €
- Sielacht Bockhorn-Friedeburg ............3 Anteile = 7.500 €
- III. Oldenburgischer Deichband ..........2 Anteile = 5.000 €
Das Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) schreibt seit der Neufassung vom 19.02.2004 vor, dass die kommunalen Körperschaften in einem Zweckverband die Mehrheit der Verbandsmitglieder stellen und die Mehrheit in den Kollegialorganen haben muss.
Abweichende Satzungen (wie beim Zweckverband Dangastersiel) waren innerhalb von zwei Jahren an die neue Rechtslage anzupassen. Das ist bislang nicht geschehen, weil weder die Stadt Varel noch der Landkreis bereit waren und sind, die mit einer Erhöhung der Anteile einhergehenden größeren finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen.
Zunächst war daher vorgesehen, dass der III. Oldenburgische Deichband seine Anteile am Zweckverband zu gleichen Teilen auf die Stadt Varel und den Landkreis Friesland überträgt; sich jedoch verpflichtet, die Kosten für notwendige Reparaturen und Unterhaltungnahmen am Anleger entsprechend seinem bisherigen Verbandsanteil weiterhin zu übernehmen, so dass weder der Stadt Varel noch dem Landkreis Friesland aus der Änderung der Beteiligungsverhältnisse finanzielle Nachteile entstehen würden.
Diese Zusage hat der Deichband Ende 2009 zurückgenommen und schriftlich die Mitgliedschaft zum Zweckverband gekündigt. Eine solche einseitige Kündigung ist jedoch nach der derzeit noch geltenden Satzung nicht möglich, so dass der Verband diese als unzulässig zurückgewiesen hat.
Unter diesen Voraussetzungen war und ist weder die Stadt Varel noch der Landkreis bereit, die Anteile des Deichbandes zu übernehmen. Daher hat das Niedersächsische Innenministerium als Aufsichtsbehörde für den Zweckverband versucht, in einer Verbandsversammlung des Zweckverbandes vermittelnd die strittigen Fragen zu klären.
Als Ergebnis dieser Versammlung ist festzuhalten, dass sich kein Verbandsmitglied bereit erklärt hat, die Verbandsaufgabe als eigene Aufgabe zu übernehmen; zumal auch mittelfristig eine Sanierung des rd. 120 m langen Anlegers mit Kosten von etwa 1,2 Mio€ bis 1,5 Mio. € ansteht.
Fazit:
Alle derzeitigen Verbandsmitglieder haben Verpflichtungen bezüglich der mit der Mitgliedschaft im Verband verbundenen Aufgaben, die von ihnen bei einem Ausscheiden aus dem Zweckverband abzulösen wären. Dazu gehören die Kosten der laufenden Unterhaltung ebenso dazu wie die Kosten einer mittelfristig notwendigen Sanierung oder Erneuerung der Anlage.
Auch bei einer Auflösung des Zweckverbandes und einem damit evtl. verbundenen Rückbau der Anlegestelle würden Kosten entstehen, die von den derzeitigen Mitglieder gemeinsam zu tragen wären.
Wenn die Sielacht Bockhorn-Friedeburg den Hafen in die alleinige Regie übernimmt oder der Zweckverband
von der Stadt Varel alleine
oder von der Stadt Varel und dem Landkreis
oder von beiden Kommunen und der Sielacht
weitergeführt wird, müsste das ausscheidende Mitglied oder die ausscheidenden Mitglieder finanzielle Ablösebetrage entsprechend ihren bisherigen Verbandsanteilen in der Höhe zahlen, mit der die ordnungsgemäße Weiterführung der Verbandes und die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen sichergestellt wird. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Sanierungskosten für die Spundwandanlage wären dies je Verbandsanteil zwischen 175.000 € und 215.000 €.
Das
Innenministerium will dem Zweckverband bis zum Herbst 2011 einen
Lösungsvorschlag unterbreiten.
4.
Zweckverband Vareler Hafen
Ltd. Baudirektor Dr. Dehrendorf berichtete, dass der Landkreis Friesland und die Stadt Varel sich durch Vertrag vom 22.05.1975 mit dem Land Niedersachsen zur Übernahme der Trägerschaft für den Vareler Hafen verpflichtet haben und dafür am 11.07.1977 den Zweckverband Vareler Hafen gründeten.
Im Zuge der Verwaltungs- und Gebietesreform wurde der Südteil des Landkreises mit dem Landkreis Ammerland zusammengeschlossen und der Landkreis Ammerland und die Stadt Varel schlossen sich zu einem neuen Zweckverband zusammen, Im Zuge der Kreisrückreform trat der Landkreis Friesland wieder in den Zweckverband ein.
Der Zweckverband ist Träger des Vareler Hafens, zu der die Binnenhafenfläche, die Vareler Schleuse und die Hafenzufahrt gehören und ist für die Unterhaltung und den Betrieb des Hafenbereichs verantwortlich. Stadt und Landkreis haben je 50 % der Verbandsanteile. Die Verbandsumlage beträgt zur Zeit 62.000 €; somit für jedes Verbandsmitglied 31.000 €.
Das Nds. Innenministerium als Aufsichtsbehörde über den Zweckverband Vareler Hafen hat am 27.01.2011 die Vareler Hafenanlagen besichtigt.
Die Deichlinie in diesem Bereich weist einen Unterbestick von 50 cm auf, so dass hier mittelfristig Deicherhöhungmaßnahmen anstehen, Im Rahmen dessen sollen auch die Frostschäden am Klinkerdeckwerk repariert und andere notwendige Sanierungsarbeiten an der Schleuse durchgeführt werden.
Die Besichtigung des Hafenbeckens ergab, dass sowohl das denkmalgeschützte gemauerte Klinkergewölbe als auch die im Trapezprofil hergestellte Stahlspundwand Schäden aufweisen.
Am Klingergewölbe ist das obere Deckwerk sanierungsbedürftig und einige Gurtanker sind gerissen, so dass hier mittelfristig eine Sanierung notwendig wird.
Die
Stahlspundwand zeigt im Bereich der oberen Kante deutlich sichtbare
Rostschäden und Durchrostungen; hier wird Bodenmaterial
ausgeschwemmt, so dass das Pflaster hinter der Spundwand bereits
abgesackt ist und der Bereich gesperrt werden musste. Als
Sofortmaßnahmen sind hier die Löcher in der Spundwand zu
verschweißen und das Pflaster zu sanieren. Danach wird eine
Begutachtung des Gesamtzustandes und eine Kalkulation der
Sanierungskosten notwendig.
(Nachtrag zur Anfrage des KTA
Janßen: Die vom Zweckverband erhobenen Liegegebühren für
die Bootsliegeplätze im Vareler Hafen liegen jährlich bei
ca.
11.000,-- €, daneben wurden aus der Verpachtung von
Land- und Wasserflächen noch rd. 39.000,-- € erhoben.)
Über die Arbeit und wichtige Themen der anderen überörtlichen Gremien werden die Vertreter des Landkreises in den nächsten Umweltausschusssitzungen berichten:
Naturschutzstiftung Region Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven (KTA Ramke)
Mellumrat (KTAe Dierenga)
Marschenrat (Lt.BauDir. Dr. Dehrendorf)
Oldenb.-Ostfr. Zweckverband - Tierkörperbeseitigung (KTA Gabbey)