Beschluss:


Der der Umweltausschuss-Niederschrift vom 24.02.2011 als Anlage 1 beigefügten Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Zeteler Esch“ wird zugestimmt. Damit sind die Empfehlungen des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Friesland (Landkreis Friesland, 1996) in den Bereichen des Zeteler Esch, Bohlenberge und Zeteler Marsch umgesetzt.




Auf die Ausführungen zu TOP 3.1.8 der KA-Niederschrift vom 2. März 2011 wird verwiesen.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen führte aus, es verwundere, dass die im Zeteler Esch wirtschaftenden Betriebe im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens keine Eingaben gemacht hätten. Nicht nachvollziehbar sei die Aussage des Landkreises, dass bei Problemen hinsichtlich des Schutzcharakters des Gebietes versucht werde, gemeinsam eine Lösung zu finden.


In einem Landschaftsschutzgebiet müssten feste Normen gelten; es gehe nicht an, diese durch Gespräche in Einzelfällen wieder aufzuweichen. Seitens der EU sei die Einhaltung enger Vorgaben wie z. B. die Einhaltung von Umwelt- und Tierschutzgesetzen, für die Zahlung von Betriebsprämien maßgeblich. Viele weitere Regelungen griffen bereits für alle landschaftlich betriebenen Flächen. Er könne, so Herr Janßen, dieser Verordnung nicht zustimmen, wenn parallel die Schaffung von Ausnahmeregelungen im Einzelfall eröffnet werde.


Kreistagsabgeordneter Böcker führte aus, im Umweltausschuss am 24. Februar 2011 seien Bürger vor Ort gewesen, die sich gegen eine Unterschutzstellung ausgesprochen hätten. Auf seine damalige Frage habe er die Antwort erhalten, dass bestehende Probleme und Unklarheiten im Ergebnis langer Gespräche ausgeräumt worden seien.


Frage sei, ob nunmehr tatsächlich alle Streitigkeiten beigelegt seien. Weiter hinterfragte Herr Böcker, ob in einem solchen Schutzgebiet die Verlegung von Versorgungsleitungen zulässig sei.


Landrat Ambrosy antwortete, ein betroffener Bürger spreche sich nach wie vor gegen eine Unterschutzstellung aus. Alle, die im Bereich des Zeteler Esch Flächen bewirtschafteten, seien einverstanden, weil man einen guten Kompromiss gefunden habe.


Das von Herrn Janßen erwähnte höherrangige EU-Recht bzw. Bundes- oder Landesrecht habe lt. Verordnung natürlich Vorrangstellung und komme bei allen Regelungen zur Anwendung. Das Gesprächsangebot des Landkreises beziehe sich ausdrücklich nicht auf die Schaffung von Ausnahmetatbeständen. Es gebe aber immer wieder Fälle, in denen Lösungen auf Grundlage der Verordnung sowie der geschilderten Gesetze herbei zu führen seien.


Dies lasse sich am Beispiel der Verlegung von Versorgungsleitungen demonstrieren:

Wo Flächen dräniert seien oder veraltete Leitungen lägen, sei ein Austausch bzw. eine Instandsetzung naturgemäß unumgänglich.

Bei einer Neudränierung stelle sich die Frage, warum sie bislang nicht erfolgt sei. In der Regel sei die Ertragssituation nicht gegeben. Sollte sich eine solche Maßnahme als dringlich erweisen, so werde man pragmatisch entscheiden müssen. Aufgrund der im Vorfeld stattgefundenen eingehenden Begutachtung des Geländes sei mit einem solchen Ausnahmefall aber aufgrund heutiger Erkenntnisse kaum zu rechnen.


Den betroffenen Bürgern im Gebiet Zeteler Esch gehe es vor allem um die Weiterentwicklung ihrer Höfe. Dadurch, dass man die Hofstellen mit den notwendigen Immissionsschutzabständen heraus genommen habe, sei ihre Weiterentwicklung aber garantiert.


Es gehe um Kulturlandschaft; man sei auf landwirtschaftliche Betriebe angewiesen. Den Bürgern gehe es um die Erhaltung ihrer Höfe; darin unterstütze man sie.


Sollte es tatsächlich Problemfälle im Bereich des Landschaftsschutzgebietes geben, so werde die Verwaltung die Thematik im Fachausschuss zur Sprache bringen.


Kreistagsabgeordneter Kaempfe erklärte, er nutze seit rd. 30 Jahren 75 ha Flächen im Landschaftsschutzgebiet. Noch nie habe es Probleme gegeben. Der Landkreis Friesland habe die betroffenen Landwirte im Rahmen der Unterschutzstellung des Zeteler Esch intensiv eingebunden und alle Probleme erörtert – mehr als dies in umliegenden Landkreisen in gleich gelagerten Fällen geschehe. 25 betroffene Landwirte und Flächeneigentümer habe man zu einem Gespräch eingeladen; mit jedem einzelnen sei die jeweilige Problemlage mit der unteren Naturschutzbehörde besprochen und eine Lösung gefunden worden. Letztlich sei ein Landwirt verblieben, der sich gegen eine Unterschutzstellung wende.


Im Zeteler Esch seien Leitungs- bzw. Dränageprobleme nicht zu erwarten. Ein Eschboden erfordere keine Dränage. Die dränierten Flächen könnten nach wie vor bei Bedarf dräniert werden. Alle Aspekte seien im Vorfeld so intensiv abgewogen worden, dass er, so Herr Kaempfe, der Verordnung in dieser Form zustimmen könne.


Kreistagsabgeordneter Wolfgang Janßen erklärte, die aus dem Schutzbereich heraus genommenen Höfe seien privilegiert und könnten ohne Eingriffmöglichkeiten des Landkreises wirtschaften. Wenn jemand seinen Betrieb bäuerlich betreibe, so gebe es keine Bedenken. Aber um der Umwandlung bäuerlicher Betriebe in agrarindustrielle Anlagen entgegen zu wirken, sollte ihre Entprivilegisierung angestrebt werden. Damit würde man Massentierhaltung und damit verbundenem Nitrateintrag in Böden und Grundwasser entgegen wirken.


Kreistagsvorsitzender Pauluschke ließ sodann abstimmen. Der Kreistag beschloss wie folgt:





Abstimmungsergebnis:

mehrheitliche Zustimmung bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen