Beschluss

I.
Die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Friesland erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

1. Die vorhandenen Schulstandorte sind zu erhalten.
2. Die vorhandenen örtlichen Schulangebote sind zu erhalten.
3. Bei der Umwandlung von Schulformen ist auf den Willen der Schulvorstände
bzw. der Erziehungsberechtigten abzustellen.
4. Dem möglichen Ausdünnen von Bildungsangeboten durch die demografische Entwicklung ist durch Kooperationen der betroffenen Schulen entgegenzuwirken.


II.
Der Landkreis Friesland wird die Errichtung von Oberschulen in den Gemeinden Hohenkirchen und Sande zum 01.08.2011 bei der Nds. Landesschulbehörde beantragen, sofern die Anträge der HS/RS Hohenkirchen sowie der HS/RS Sande auf Errichtung (durch „Umwandlung“) von Oberschulen als teilweise offene (sog. teilgebundene) Ganztagsschule ohne gymnasialen Zweig beim Landkreis Friesland vorliegen und die bislang bekannten Eckpunkte der Oberschule eingehalten werden.


III.
1. Eine IGS in Varel kann angesichts der demografischen Entwicklung und der Auswirkungen der übrigen Schulstandorte in der Stadt Varel und in den Gemeinden Bockhorn und Zetel nicht empfohlen werden.
2. Ein weiteres gymnasiales Angebot in Varel (bspw. durch einen gymnasialen Zweig an Oberschulen) kann wegen der Auswirkungen auf das LMG und das gymnasiale Angebot in Zetel nicht empfohlen werden.
3. Die IGS Friesland in Schortens soll mit der Einrichtung einer Oberstufe (ggf. auch in Kooperation) zum Erfolg geführt werden.

4. Ein qualitativ gutes, nachhaltiges gymnasiales Angebot in Zetel (ggf in Kooperation) soll erhalten bleiben.

5. Anträge auf Errichtung einer Oberschule werden befürwortet, wenn ein pädagogisches Konzept vorgelegt wird, in dem die Integrationsarbeit sich entwickeln kann und wenn keine anderen Schulstandorte dadurch gefährdet werden.





Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.1.1 der KA-Niederschrift vom 30. März 2011 zur Kenntnis.

Kreistagsabgeordneter Burgenger erinnerte daran, dass in der März-Sitzung des Schulausschusses angekündigt worden sei, den Verlauf der Thematik „Oberschule“ weiter zu verfolgen und ggf. zu reagieren, wenn die versprochenen Bedingungen nicht erfüllt würden. Leider habe aber der Schulausschuss danach nicht mehr getagt, um die aktuelle Entwicklung zu besprechen. Die nächste Sitzung finde im September statt, wenn ohnehin nichts mehr auszurichten sei.


Als weiteres Manko empfinde er, dass die Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Frage einer IGS für Zetel zu starr formuliert sei. Auf Basis der Vorlage hätte die Aufforderung an die Verwaltung ergehen müssen, Elterninformationen durchzuführen und anschließend im Südkreis eine ergebnisoffene Befragung der Eltern zum Thema IGS durchzuführen.


Auch die Formulierung der Möglichkeit einer 5-zügigen IGS in Zetel sei ungünstig, so Herr Burgenger. Allen sei bewusst, dass eine 5-zügige Schule in Zetel keine Chance habe. Aber gegen diese Vorgabe des Landes gebe es bereits Klagen, deren Entscheidung in den kommenden Monaten anstehe. Unter Umständen ergebe sich aus einer Abfrage des Elternwillens zumindest der Bedarf für eine 4-zügige IGS.


Aus den geschilderten Kritikpunkten werde er sich, so KTA Burgenger, zu diesem Punkt der Stimme enthalten.


Der Kreistag beschloss sodann wie folgt:





Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 4 Enthaltungen