Beschluss: zur Kenntnis genommen




a) Situation in der ARGE Job-Center Friesland


Herr Wehnemann führt aus, dass die Agentur für Arbeit Wilhelmshaven einen neuen Leiter habe. Hier zeige sich bereits eine positive Entwicklung in der Zusammenarbeit


Für die ARGE Job-Center Friesland ist durch eine Vereinbarung vom 15. Mai 2007 die „Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften“ verbindlich eingeführt worden. Hierdurch wird für die Geschäftsführung der ARGE eine größere Handlungsfreiheit erwartet.


Da der derzeitige Geschäftsführer der ARGE im Herbst dieses Jahres seinen aktiven Dienst beendet, wird diese Stelle gemeinsam vom Landkreis und der Agentur für Arbeit bundesweit ausgeschrieben. Der Posten ist für die nächsten drei Jahre zu besetzen.


Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Friesland ist in den letzten Monaten spürbar zuück gegangen. Dieser Trend sei leider noch nicht bei Langzeitarbeitslosen zu erkennen.

Im Landkreis gibt es zur Zeit etwa 4000 Bedarfsgemeinschaften, für die von kommunaler Seite monatlich rd. 1,2 Mio € an Unterkunftskosten aufzubringen seien.


Der Eingliederungsetat des Jahres 2007 der ARGE Job-Center Friesland liege bei 4.700.000 EUR.


b) Stellenplan / Seniorenwegweiser


Herr Wiese führt aus, dass in der letzten Sitzung dieses Ausschusses über zwei neue Stellen, nämlich die bzw. des Senioren-Beauftragten und des bzw. der ehrenamtlichen Behinderten-Beauftragten beraten worden sei.

Da der Haushaltsplan des Landkreises genehmigt sei, sollen die Stellen kurzfristig ausgeschrieben werden. Für die Stelle des bzw. der ehrenamtlichen Behinderten-Beauftragten sei jedoch noch eine Satzungsänderung notwendig.


Die Realisierung des bereits im Jahre 2006 beschlossenen Seniorenwegweisers bereite nach wie vor Probleme, da der beauftragte Verlag Probleme bei der Gewinnung von Werbepartnern zur Finanzierung des Wegweisers zu finden.


Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, nach Alternativen zu suchen.



Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.