Bürger Tscherbatko aus Zetel erhielt auf seine Frage zur möglichen Sandgewinnung auf seinem Grundstück in der Gemeinde Zetel von der Verwaltung die Antwort, dass für eine Sandgewinnung im Trockenabbau eine Genehmigung nach dem Naturschutzrecht und für einen Abbau im Nassabbauverfahren eine Plangenehmigung nach dem Wasserrecht erforderlich ist.

Zuständige Genehmigungsbehörde ist beim Landkreis Friesland der Fachbereich Umwelt.