Sitzung: 28.09.2011 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Bürger
Tscherbatko aus Zetel erhielt auf seine Frage zur möglichen
Sandgewinnung auf seinem Grundstück in der Gemeinde Zetel von
der Verwaltung die Antwort, dass für eine Sandgewinnung im
Trockenabbau eine Genehmigung nach dem Naturschutzrecht und für
einen Abbau im Nassabbauverfahren eine Plangenehmigung nach dem
Wasserrecht erforderlich ist.
Zuständige
Genehmigungsbehörde ist beim Landkreis Friesland der Fachbereich
Umwelt.