Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die im Eckpunktepapier mit dem Landkreis Wittmund vereinbarte Reduzierung der Verlustabdeckungen 2009 bis 2011 der Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH um jeweils 5 % wird aufgehoben. Für die Jahre 2007 bis 2011 wird für den Verlustausgleich ein jährlicher Festbetrag in Höhe von 440.900,00 EUR gezahlt. Dem dadurch im Haushaltsjahr 2011 entstehenden überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 108.017,50 EUR wird zugestimmt.


Die Verlustabdeckung der Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH wird von dem bisherigen gedeckelten Festbetragssystem auf ein Umlagesystem umgestellt. Ab Haushaltsjahr 2012 werden Verluste der Volkshochschule und Musikschule der Landkreise Friesland und Wittmund gGmbH nach folgendem Schlüssel auf die Landkreise Friesland und Wittmund verteilt:


1/3 des Verlustes je zur Hälfte

1/3 des Verlustes nach Anzahl der Teilnehmer aus den jeweiligen Landkreisen

1/3 des Verlustes nach Anzahl der Einwohner (Stand 30.06.) des jeweiligen

Landkreises



Weiterhin wird festgelegt, dass im Rahmen der Personalfluktuation frei werdende Stellen nur dann wieder besetzt werden, wenn die Notwendigkeit seitens der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der Nachfragesituation und der demographischen Entwicklung nachgewiesen wird.




zu 1:

Seit dem 01.01.2007 führen die Landkreise Friesland und Wittmund ihre Volkshochschulen und Musikschulen als gemeinsame Einrichtung in Rechtsform einer gGmbH. Neben der klassischen Volkshochschule und Musikschule sind vom Landkreis Wittmund auch die Projekte „Jugendwerkstatt“, „Kreisnaturschutzhof“ und „Öko-Hof-Wiesede“ mit in die Gesellschaft übergegangen. Die Defizite aus diesen Projekten werden jährlich in voller Höhe vom Landkreis Wittmund übernommen.


Die Abdeckung der Fehlbeträge aus den klassischen Bereichen der Volkshochschule und Musikschule ist in einem gemeinsam von den Landkreisen erarbeiteten und von den Kreistagen beschlossenen Eckpunktepapier geregelt worden. Danach erhielt die gGmbH eine jährlich festgeschriebene Verlustabdeckung in folgender Höhe:


vom Lk Wittmund vom Lk Friesland zusammen

Haushaltsjahr 2007 323.000,00 EUR 440.900,00 EUR 763.900,00

Haushaltsjahr 2008 323.000,00 EUR 440.900,00 EUR 763.900,00

Haushaltsjahr 2009 306.850,00 EUR 418.850,00 EUR 725.700,00

Haushaltsjahr 2010 291.500,00 EUR 397.900,00 EUR 689.400,00


Basis für die Ermittlung der vorstehenden Beträge war ein in 2006 gemeinsam mit den jeweiligen Einrichtungen erstelltes Budget auf Grundlage der Rechnungsergebnisse 2005. Für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 wurde die anfängliche Verlustabdeckung um jeweils 5 % abgeschmolzen, da von weiteren Synergieeffekten ausgegangen werden konnte, die die gGmbH erzielen sollte, z. B. durch die gemeinsame Verwaltung, durch eine günstigere Personalstruktur usw. Diese Verbesserungen sind auch eingetreten und umgesetzt worden. Dennoch sind der gGmbH aufgrund


  • zusätzlicher, damals nicht eingeplanter Aufwendungen (z.B. KSA, Versicherungen, EDV-Aufwendungen, Freistellungen für den Betriebsrat, MediTÜV, zusätzliche Werbung),

  • der Verringerung von Landesmitteln nach dem Erwachsenenbildungsgesetz (2007: 424 Tsd. Euro; 2010: 389 Tsd. Euro) und

  • der tariflichen Entwicklung bei den Personalkosten (2007: 1.566 Tsd. Euro; 2010: 1.595 Tsd. Euro)


zusätzliche Fehlbeträge entstanden. Zum Jahresende 2011 addieren sich die Verluste auf voraussichtlich 285.000,00 EUR. Zu betonen ist, dass die VHS/MS das ihrerseits Mögliche getan hat, das Defizit zu minimieren und dass Mehraufwände und Mindererträge großenteils auf Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs der gGmbH zurückzuführen sind. Die VHS/MS gGmbH wird durch strategische Maßnahmen bei Volkshochschule und Musikschule versuchen, eine günstigere Kostenstruktur zu erreichen, sie wird auch – nach und nach – die Personalstruktur verändern. Alle diese Maßnahmen sind allerdings nicht von heute auf morgen umzusetzen, sondern mittelfristiger Natur.


Zusammen mit dem Landkreis Wittmund und der Geschäftsleitung der gGmbH wurde über den Ausgleich der Verluste verhandelt. Seitens der Verwaltungen wurde Einigkeit darüber erzielt, die voraussichtlich bis Ende 2011 aufgelaufenen Verluste in einem ersten Schritt durch die Rückgängigmachung der 5 %-igen Kürzungen in den Jahren 2009 bis 2011 zu verringern. Dies würde insgesamt zu einer Verbesserung des Ergebnisses um rd. 187.000,00 EUR führen. Sobald das Ergebnis für 2011 feststeht, ist zu entscheiden, wie mit dem dann noch verbliebenen Fehlbetrag verfahren werden soll. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung sollte nach Auffassung der Verwaltung der verbleibende Verlust zunächst vorgetragen und durch evtl. Überschüsse der Folgejahre abgedeckt werden. Vom Landkreises Friesland sind zusätzlich zu den in 2011 veranschlagten Haushaltsmitteln 108.017,50 EUR aufzubringen, die überplanmäßig bereitzustellen sind. Zur Deckung stehen Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen innerhalb des Ergebnishaushalts des Fachbereichs 01 zur Verfügung.


zu 2:

In dem vorgenannten Eckpunktepapier wurde auch geregelt, dass das jetzige System des Verlustausgleichs in Form von Festbeträgen durch ein Umlagesystem ersetzt werden soll. Mit der Kreisverwaltung Wittmund wurde ein Umlageschlüssel auf der Grundlage der Aufwendungen nach dem Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 ermittelt. Das bisherige Beteiligungsverhältnis der jeweiligen Landkreise wird soweit wie möglich beibehalten. Danach sollen die ab 2012 entstehenden Verluste der gGmbH wie folgt von den Landkreisen abgedeckt werden:


1/3 des Verlustes je zur Hälfte (sogenannte Grundkosten)

1/3 des Verlustes nach Anzahl der Teilnehmer aus den jeweiligen Landkreisen

1/3 des Verlustes nach Anzahl der Einwohner (Stand 30.06.) des jeweiligen

Landkreises


Mit der Umstellung von einem gedeckelten Festbetragssystem auf das geschilderte Umlagesystem obliegt es den Gremien der gGmbH (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat) die Höhe der von den jeweiligen Landkreisen aufzubringenden Verlustabdeckungen im Rahmen der Beschlussfassungen über die Wirtschaftspläne zu steuern. Unabhängig davon sollte schon jetzt festgelegt werden, dass im Rahmen der Personalfluktuation frei werdende Stellen nur dann wieder besetzt werden, wenn die Notwendigkeit seitens der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der Nachfragesituation und der demographischen Entwicklung nachgewiesen wird.


Herr Wehnemann trägt dem WTKF zusammenfassend vor, dass der Zusammenschluss der Kreisvolkshochschulen und - musikschulen der Landkreise Wittmund und Friesland zu einer gemeinnützigen Gesellschaft der richtige Weg gewesen ist, um den hohen Qualitätsstandart der Einrichtungen und die Vielfältigkeit der Angebote auszubauen und zu sichern. Dies zeigt sich in einer positiven Teilnehmerzahlentwicklung. Kosten-deckende Teilnehmerentgelte sind nicht möglich, da die Kurse dann von vielen Teilnehmern nicht mehr besucht werden könnten, was dann den Grundlagen des Erwachsenenbildungsgesetzes zuwider liefe. Die Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung hätten in der Vergangenheit ein ganzes Bündel von Maßnahmen ergriffen, sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite, um das Defizit zu verringern. Die monetäre Grundausstattung sei aber zu gering angesetzt worden. Die Einrichtung wird also weiterhin auf jährliche Zuschüsse angewiesen bleiben.


Herr Janßen weist ergänzend darauf hin, dass zur selben Zeit heute im Haushaltsausschuss des Landkreises Wittmund ein gleichlautender Tagesordnungspunkt behandelt wird.


Herr Gramberger gibt zu bedenken, dass noch ein „Restverlust“ von rd. 100.000 € verbleibt, der wohl in die Ergebnisse der nächsten Jahre einfließen wird, so dass er über die Verlustausgleiche dann auch von den Trägern beglichen wird. Dann kann der volle Verlust auch gleich auf einmal ausgeglichen werden.


Herr Janßen erläutert hierzu, dass zunächst nur die strukturellen Verluste mit der neuen Drittel-Regelung getragen werden, nicht aber Verlustvorträge. Mit der Geschäftsführung ist zudem abgestimmt, dass eigene Verlustreduzierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen und erst dann mittelfristig der Ausgleich der verbleibenden vorgetragenen Verluste erfolgt. Diese Vorgehensweise ist möglich, da die gGmbH über ausreichende liquide Mittel verfügt, so dass keine Insolvenzgefahr besteht.


Herr Heußen lobt die Arbeit der gGmbH. Es konnte aufgezeigt werden, dass die entstandenen Finanzprobleme zum Teil aus Veränderungen der Zuschüsse der Erwachsenenbildung basieren und teilweise bei der Ausgliederung Fehler in der Bemessung der Folgekosten ursächlich waren. Da die Landkreise Friesland und Wittmund die Volkshochschule und Musikschule als Einrichtung weiterhin brauchen, sollte auch eine faire Finanzierungsbasis aufgestellt werden.


Sodann stimmt der Ausschuss dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu:



Abstimmungsergebnis:

einstimmig