Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen



Der Ausschuss nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.


Kreisausschuss und Kreistag werden ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.





Das Plenum des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 27.05.2011 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Wie zuvor der Umwelt-, Innen- und Finanzausschuss des Bundesrates macht sich der Bundesrat vor allem die Ausschussbeschlüsse zur gewerblichen Sammlung zu eigen. Die insoweit vom Bundesrat beschlossenen Änderungsanträge tragen den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände in vollem Umfang Rechnung. Sie decken sich zudem mit den Forderungen der Kommunen, die wie der Landkreis Friesland Resolutionen gegen den Kabinettsentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen haben.


Die Positionierung des Bundesrates hinsichtlich der Stärkung bzw. Klarstellung der Abfallentsorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge ist als äußerst erfreulich zu bezeichnen.

Mit Schreiben vom 14.04.2011 hat der Nds. Landkreistag (NLT) Herrn Ministerpräsidenten Mc Allister um Unterstützung der kommunalen Position im laufenden Gesetzgebungsverfahren gebeten. In seinem Antwortschreiben hat der Ministerpräsident jedoch im Schwerpunkt lediglich auf die vom Bundesrat in der Sitzung vom 27.05.2011 beschlossenen Stellungnahme verwiesen. Niedersachsen hatte sich diesbezüglich im Bundesrat allerdings enthalten.


Mit Schreiben vom 06.07.2011 (sh. Anlage) hatte der NLT zudem alle Niedersächsischen Abgeordneten des Bundestages nochmals um eine kommunalfreundliche Positionierung im Gesetzgebungsverfahren gebeten.


Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates veröffentlicht.


Erwartungsgemäß werden darin alle bisherigen Regelungen des Gesetzentwurfes verteidigt und zum Teil noch verschärft. Zugestimmt hat die Bundesregierung lediglich der Ersetzung des Begriffs „Wertstofftonne“ durch „Wertstofferfassung“.


Aus kommunaler Sicht besonders bedauerlich ist der Vorschlag der Regierungskommission, in § 17 (3) des notifizierten Gesetzentwurfes statt der Formulierung „Auswirkungen der gewerblichen Sammlung auf die Planungssicherheit und die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger“ vor dem Hintergrund der Erleichterung des Wettbewerbes besser die Formulierung „wesentliche Auswirkungen ...“ zu verwenden. Dieser Ergänzungsvorschlag würde die kommunale Position vor Ort im Hinblick auf eine mögliche Untersagung gewerblicher Sammlungen weiter erschweren, weil weniger gravierende Auswirkungen für die Planungssicherheit und die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unbeachtlich sein sollen.

Die kommunale Position unterstützt hingegen ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.07.2011, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OVG Schleswig-Holstein zurückgewiesen worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung insbesondere noch einmal festgestellt, dass es die seinerzeitige Auslegung im Altpapierurteil vom 18.06.2009 als mit dem Europäischen Unionsrecht in Einklang stehend erachtet und sich daher auch nicht veranlasst gesehen hat, eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes herbeizuführen. Anderslautende (taktische) Behauptungen seitens der „Großen Entsorgungsverbände“ wurden somit entkräftet.


Deutlich positioniert haben sich zahlreiche politisch Verantwortliche, u. a. in direkten Schreiben an Bundesumweltminister Dr. Röttgen.

Vor dem Hintergrund der bundesweit niedrigen Abfallgebühren sowie der europaweit höchsten Recyclingquoten Deutschlands durch die kommunale Abfallwirtschaft sei unerklärlich, weshalb die Bundesregierung die Kommunen aus der Verantwortung für die Erfassung und Verwertung von Wertstoffen mehr oder minder herausdrängen wolle.


Die offensichtlich beabsichtigte Privatisierung der Wertstofferfassung und -verwertung ist zudem bei genauerer Betrachtung zutiefst mittelstandsfeindlich. Die meisten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger arbeiten eng mit der mittelständischen Entsorgungswirtschaft zusammen, indem sie diesen langfristige Verwertungsaufträge und damit Planungs- und Investitionssicherheit bietet. Profitieren würden von der Gesetzesänderung lediglich die großen Entsorgungsunternehmen. Diesen stehen jedoch ganz andere finanzielle Mittel zur Verfügung, um sich am Markt durchzusetzen, als den nur regional agierenden mittelständischen Entsorgungsunternehmen.


Dies trifft insbesondere für den Landkreis Friesland zu. Sämtliche Entsorgungsaufträge sind an regionale Entsorgungsunternehmen vergeben worden. Zum Beispiel das kommunal über ein Entsorgungsunternehmen gesammelte Altpapier wird bei der Kartonfabrik in Varel verwertet.

Restabfall und Bioabfall werden durch beauftragte Entsorgungsunternehmen gesammelt und in den Anlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund in Wiefels entsorgt bzw. verwertet und tragen zudem zur Energieerzeugung bei.

Andere Wertstoffe wie z. B. Altmetall werden über beauftragte Entsorgungsunternehmen gesammelt und bei lokalen Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben verwertet.

Hierdurch findet eine regionale Wertschöpfung statt und es werden Arbeitsplätze in Friesland gesichert.

Insbesondere der Landkreis Friesland hat bei der Verwertung von Abfällen eine Vorreiterrolle gespielt und bereits in den 80er Jahren im Sinne einer nachhaltigen Abfallwirtschaft die Weichen für eine kommunale Entsorgung von Altpapier, Altglas und insbesondere Bioabfällen gestellt, obwohl hier noch keine Erlöse zu erzielen waren und private Entsorger diesen Bereich noch nicht für sich „entdeckt“ hatten. Viele Kommmunen haben ihren Bürgerinnen und Bürgern eine nachhaltige Abfallentsorgung angeboten, und den Grundstein für die Verwertung von Abfällen gelegt. Die kommunale Abfallwirtschaft kann somit auch zu Recht als „Wiege der Abfallverwertung“ bezeichnet werden.


Die durch den Landkreis getätigten Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere beim Zweckverband sind durch den Gesetzesentwurf mittelfristig gefährdet. Dies würde unterm Strich zu deutlichen Abfallgebührenerhöhungen führen.


Deutlich angemerkt wird, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Schlüsselfunktion für mehr Ressourceneffizienz, Green Economy und sichere Arbeitsplätze hat.

Die Investitionen des Landkreises Friesland und der regional ansässigen Entsorgungs- und Verwertungsbetriebe müssen daher dauerhaft gesichert und angesichts der sich möglicherweise bietenden Chancen für die Region noch ausgebaut werden.


Auf diesem Wege wird daher nochmal an alle Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene appelliert, sich auch weiterhin für die kommunale Position einzusetzen.


Bei allen Diskussionen bundesweit darf nicht vergessen werden, dass es bei den Gesetzesänderungen um Veränderungen bei der Abfallentsorgung bei Privathaushalten geht (die Entsorgung des Gewerbeabfalls wird ohnehin bereits durch die private Entsorgungswirtschaft geregelt, bis auf einen Pflicht-Restabfallanteil).


Das Ziel können daher nur bürgerfreundliche Entsorgungsstrukturen sein. Dass die Bürger am Ende die Zeche für die gesetzlichen Veränderungen tragen, muss unter allen Umständen vermieden werden. Der Versuch, Erlöse zu privatisieren und die Verluste den Gebührenzahlen aufzubürden muss weiterhin gemeinsam mit den relevanten Entscheidungsträgern abgewendet werden.