Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 1

Kreistagsvorsitzender Funke stellte fest, das Begehren der BfB-Fraktion sei auf Grund der Ausführungen von Herrn Ersten Kreisrat Wehnemann nicht als weitergehender Antrag einzustufen. Daher lasse er zunächst über die Beschlussvorlage abstimmen:



Beschlüsse:


a) zum Beschlussvorschlag des Kreisausschusses:


Die der Kreisausschuss-Niederschrift vom 11. Juli 2007 anliegende Satzung zur

1. Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Durchführung der dem Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) vom 20. Dezember 2004 wird beschlossen.


b) zum Antrag der BfB-Fraktion:

Beantragt wird die volle Personalkostenerstattung des Landkreises Friesland an

die Kommunen bei Aufgabenübertragung nach der Heranziehungssatzung.





Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.3 der Sozialausschuss-Niederschrift vom 21. Juni 2007 bzw. zu TOP 3.14 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 11. Juli 2007 zur Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Just führte aus, die Übertragung von Sozialhilfeaufgaben auf die Städte und Gemeinden sei im Interesse der Bürgernähe durchaus sinnvoll. Nach Auffassung der BfB-Fraktion müsse der Landkreis aber bei Übertragung solcher Aufgaben - gerade auch auf Kommunen, die sich dagegen aussprächen - die Personalkosten in vollem Umfang übernehmen, da es sich um eine Kreisaufgabe handele. Die Verwaltung der Stadt Schortens habe errechnet, dass nur ca. 50 % der Personalkosten durch den Kreis gedeckt würden. Aus diesem Grund wollte, so Herr Just, die Gemeinde Wangerland die Aufgabenwahrnehmung an den Landkreis zurück geben.


Die BfB-Fraktion beantrage die volle Erstattung der Personalkosten an die Kommunen.


Erster Kreisrat Wehnemann erklärte, der Gegenstand dieses Antrages sei bereits seit zwei bis drei Jahren umgesetzt. Seinerzeit habe man bei Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Gespräche mit den Gemeinden geführt. Ausdrücklicher Wunsch der Kommunen sei es gewesen, die Aufgaben der Sozialhilfe auch weiterhin vor Ort wahrzunehmen, um bürgerfreundlich zu sein und insbesondere älteren Bürgern lange Wege zu ersparen.


Eingebunden in diese Regelung sei damals die Übernahme von Mitarbeitern der Sozialämter in das Job-Center Friesland gewesen. Bereits damals sei also eine jährliche finanzielle Entlastung der Kommunen vom Kreistag beschlossen worden; der von der BfB-Fraktion gestellte Antrag sei damit umgesetzt.


Abstimmungsergebnisse:


zu a) Zustimmung bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung


zu b) Ablehnung bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen



Kreistagsabgeordneter Just kritisierte die Abfolge der Abstimmung; der Antrag der BfB-Fraktion sei als Modifizierungsantrag zu verstehen gewesen. - Kreistagsvorsitzender Funke widersprach dem Vorwurf, fälschlicherweise zunächst über den Hauptgegenstand, die Heranziehungssatzung, entscheiden lassen zu haben.


Landrat Ambrosy erläuterte, über eine Kostenübernahme könne überhaupt erst entschieden werden, wenn als Basis eine Heranziehungssatzung existiere. Juristisch sei es somit korrekt, zuerst über die Heranziehung zu entscheiden und erst dann über den dazu gestellten Modifizierungsantrag.