Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen

Herr Wehnemann teilt mit, dass heute eine Anfrage der BfB-Fraktion in Sachen EWE-Rückerstattung (sh. Anlage) gestellt wurde. Die Verwaltung beantwortet die Anfragen wie folgt:


zu 1 und 2) Die EWE-Verbandsmitglieder werden den sonstigen Kunden gleichgestellt, d.h. die volle Rückerstattung wird auch den Verbandsmitgliedern gewährt. Der Landkreis Friesland hat bereits einen Antrag gestellt und auch einen ersten Abschlag von 100.000,- € erhalten. Die Schlussabrechnung steht aber noch aus, da einige Abnahmestellen wegen Umstellungsarbeiten noch nicht abgelesen waren. Die Schlussrechnung wird in Kürze erfolgen. Eine Rückfrage bei den zuständigen Stellen hat bereits ergeben, dass auf den Landkreis insgesamt eine Rückzahlung von rd. 210.000 € entfällt.


Zu 3) Auf die Ausführungen in der Kreisausschuss-Sitzung vom 24. August 2011 wird verwiesen. Entgegen erster Annahmen ist es rechtlich nicht möglich, mit den SGB-Kunden eine Abtretung der EWE-Rückforderungsansprüche zu vereinbaren, da die Rückzahlung an eine Klageunterlassungserklärung gebunden ist und dieses zweiseitige Rechtsgeschäft nicht abgetreten werden kann. Der Landkreis hat also kein direktes Eingriffsrecht, von den SGB-Beziehern ein aktives Handeln zur Beantragung der Rückzahlung zu erzwingen. Das Problem steckt darin, dass die SGB-Empfänger kein gesteigertes Interesse an einer Rückforderung haben, da diese Gutschriften wieder mit den SGB-Leistungen verrechnet werden. Die Antragsfrist endet am 31.12.2012; die Mitarbeiter des Job-Centers werden jedoch weiter darauf hinwirken, ihre Kunden zu dem Rückforderungsantrag zu bewegen. Zudem werden alle EWE-Jahresabrechnungen geprüft, da die Rückerstattungen mit den Jahresrechnungen in Form von Gutschriften und nicht durch Überweisungen erfolgen. Somit kann sichergestellt werden, dass auch alle tatsächlich geleisteten Erstattungen verrechnet werden.



Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und leitet die Anfrage zusammen mit der Beantwortung an den Kreisausschuss zur Kenntnisnahme weiter.