Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 43

Beschluss:

Der beigefügten Neufassung der Geschäftsordnung (Endstand 02.11.) für Kreistag, Kreisausschuss und Fachausschüsse wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:


a) Die Einwohnerfragestunde wird an den Beginn der öffentlichen Kreistagssitzung sowie (über § 26 der GO) auch der öffentlichen Sitzungen von Fachausschüssen des Kreistages gesetzt.


b) Eingefügt werden in § 7 „Anfragen nach § 11 der Geschäftsordnung“ entsprechend dem bisher praktizierten Ablauf der Sitzungen.


Daraus resultieren folgende redaktionelle Änderungen der GO:


§ 7

Sitzungsverlauf, Tagesordnung


  1. Der regelmäßige Sitzungsverlauf beinhaltet folgende Reihenfolge von Tagesordnungspunkten:


a) Eröffnung der Sitzung

b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und

Beschlussfähigkeit

c) Feststellung der Tagesordnung

d) Genehmigung der Niederschrift über die vorausgegangene

Sitzung

e) Einwohnerfragestunde

f) Beratung und Beschlussfassung über die in der Tagesordnung

bezeichneten Verhandlungsgegenstände; dabei sind jeweils die

Empfehlungen des Kreisausschusses Grundlage der Beratung.

g) Bericht über wichtige Beschlüsse des Kreisausschusses

h ) Anfragen zu den Protokollen der Kreistagsausschüsse

i) Mitteilungen der Landrätin / des Landrates

j) Anträge der Fraktionen, Gruppen und Kreistagsabgeordneten

k) Anfragen nach § 11 der Geschäftsordnung

l ) Anregungen und Beschwerden

          m) nichtöffentliche Sitzung

n) Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

o) Schließung der Sitzung



§ 20 – Einwohnerfragestunde - Abs. 1 ist wie folgt zu fassen:


Zu Beginn einer öffentlichen Kreistagssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt; auf § 7 Abs. 1 und 3 sowie § 29 dieser Geschäftsordnung wird verwiesen. Die Fragestunde wird von der/dem Vorsitzenden geleitet. Sie soll 15 Minuten nicht überschreiten.“


c) Deklaratorische Beschlussfassung zu § 27 Abs. 2 GO:


Die Vertreter/innen der einzelnen Fraktionen und Gruppen vertreten sich unter einander.




Kreistagsvorsitzender Pauluschke verwies auf die unter TOP 4.1.7 der Kreisausschuss-Sitzung vom 26. Oktober 2011 erfolgte Erörterung des Entwurfs der Geschäftsordnung.

Zu § 27 Abs. 2 GO (Stellvertreter) bedürfe es eines ergänzenden Beschlusses, dass sich Vertreter/innen innerhalb derselben Fraktion/Gruppe unter einander vertreten.


Kreistagsabgeordneter Just unterbreitete namens der BfB-Fraktion zwei Änderungsanträge:


a)

Die Einwohnerfragestunde sollte an den Anfang der Kreistagssitzung gesetzt werden.


In der vergangenen Wahlperiode sei deutlich geworden, dass Zuhörer die Sitzung verließen, weil sie nicht erwartet hatten, bis zum – oft nicht einschätzbaren - Sitzungsende warten zu müssen.


b)

In § 7 der Geschäftsordnung sind „Anfragen nach § 11 der Geschäftsordnung“ aufzuführen.


(Anm. der Verwaltung:

Anfragen nach § 11“ waren in der GO bislang versehentlich nicht aufgeführt, obwohl diese fester Bestandteil jeder Tagesordnung sind. Es handelt sich offenbar um einen redaktionellen (Unterlassungs-) Fehler, den wir zu entschuldigen bitten.)


Beide Anträge wurden von den Mitgliedern des Kreistages unterstützt.






Abstimmungsergebnis:

einstimmig