Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:


§ 11 Abs 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gbildeten Ausschüsse des Landkreises Friesland wird entsprechend dem Vorschlag der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft wie folgt geändert:


§ 11 Anfragen


  1. Jede Kreistagsabgeordnete und jeder Kreistagsabgeordnete kann nach § 35 a NLO zum Zwecke der eigenen Unterrichtung jederzeit Auskünfte zu allen Angelegenheiten des Landkreises von der Landrätin/dem Landrat verlangen, sofern diese nicht der Geheimhaltung unterliegen. Diese Anfragen müssen schriftlich bei der Landrätin/dem Landrat eingereicht werden. Anfragen sollen binnen 14 Tagen beantwortet werden.


In der Regel werden die Anfragen in der nächsten Sitzung des Kreistages, des Kreisausschusses oder eines Fachausschusses mündlich beantwortet, sofern die/der Auskunft begehrende Kreistagsabgeordnete Mitglied des jeweiligen Gremiums ist und die Anfrage mindestens 3 Werktage vor dem Sitzungstermin beim Landrat eingegangen ist. Später eingehende Anfragen müssen nicht mehr in der Sitzung beantwortet werden. Die Anfragen und Auskünfte werden dann in die Niederschrift aufgenommen. Wenn innerhalb von 3 Wochen keine entsprechende Sitzung stattfindet, werden die Anfragen schriftlich beantwortet und allen Kreistagsabgeordneten zur Kenntnis gegeben.


Auskünfte werden nur über Tatsachen erteilt; zur Unterrichtung über Rechtsfragen, zur Abgabe von Einschätzungen oder Beurteilungen bestimmter Sachverhalte besteht keine Verpflichtung.


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Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.2 der Kreisausschuss-Niederschrift vom 06. Juni 2007 zur Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter W. Janßen erklärte, leider sei die Forderung, Kreistagsabgeordneten ein Fragerecht zu Angelegenheiten einzuräumen, die nicht auf der Tagesordnung enthalten seien, verworfen worden. Nach wie vor halte er es für nicht sachgerecht, dass anwesende Bürgerinnen und Bürger zur Fragestellung außerhalb der Tagesordnung berechtigt seien, Abgeordnete aber nicht.


Kreistagsabgeordneter Just signalisierte seine grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage, aber § 11 der GO sei nach wie vor unbefriedigend, da mündliche Fragen nicht zulässig seien.


Abstimmungsergebnis:


Zustimmung bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung.