Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf den beigefügten bzw. elektronisch abrufbaren Antrag des Kreistagsabgeordneten Chmielewski wird verwiesen.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski führte aus, die von der Stadt Varel ergangene Stellungnahme zur Wasserentnahme P & K sei übereilt erfolgt, allerdings auch im Vertrauen darauf, die Kreisverwaltung werde alle Fakten detailliert prüfen. Die Entwicklung der Wasserentnahmen im Kreisgebiet sei ein wichtiges Thema mit Auswirkungen für die Zukunft, das sorgsam aufzubereiten sei und für das es Verantwortung zu übernehmen gelte. Der Kreistag sollte sich dieser Verantwortung durch die Heranziehung der Entscheidungsbefugnis stellen und den Bürgern demonstrieren, dass man die Dinge sehr ernst nehme.


Kreistagsabgeordneter Neugebauer erklärte, niemand könne heute beurteilen, welche Auswirkungen die von P & K beantragte Größenordnung der Wasserentnahme mit sich bringen werde. In einem Umkreis von 6 km werde die tragende Schicht beeinflusst. In diesem Bereich gebe es Bahn, Autobahn, Gewerbe usw. Viele Bürger aus diesem Gebiet hätten Einwendungen erhoben. Erst nach Vorlage und Auswertung aller Daten sollte ggf. darüber entschieden werden, ob der Kreistag die Entscheidung in der Sache an sich ziehen wolle.


Um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, sollten möglichst im gesamten Bundesgebiet zu ähnlichen Problemlagen und Erfahrungen Erkundigungen eingeholt werden. Im Osten gebe es Gegenden, in denen eine Versumpfung stattgefunden habe, nachdem große Fabriken stillgelegt wurden und ihre Wasserentnahme eingestellt worden sei. Vor dem Hintergrund, dass eine Wasserentnahmegenehmigung auf 30 Jahre erteilt werden, sollten auch solche Szenarien in die Überlegungen mit einbezogen werden.


Kreistagsabgeordneter von Polenz verdeutlichte, den Mitgliedern des Kreistages sei es nicht möglich, die in Rede stehende komplexe Materie fachlich zu beurteilen. Er empfehle, die Beurteilung und Entscheidung der Wasserentnahmen der unteren Wasserbehörde zu überlassen, die die Entscheidungsfindung sehr sorgsam und verantwortungsbewusst angehe.


Landrat Ambrosy führte aus, dem Kreistag sei es grundsätzlich unbenommen, das Verfahren an sich zu ziehen. Die nach Vorlage aller Daten und Fakten zu treffende Entscheidung biete allerdings keinerlei Freiraum für politische Diskussionen oder Einflussnahmen. Da es um ein großes, für alle Beteiligten bedeutendes Verfahren gehe, sei um so mehr eine stringente Abwicklung und Entscheidung rein nach gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Nur so könne drohenden juristischen Anfechtungen so weit als möglich entgegengewirkt werden.


Kreistagsabgeordneter Busch bekräftigte, es müsse darum gehen, das Gesamtthema nicht nur unter dem Blickpunkt „P & K“ zu betrachten, sondern die im Bereich Moorhausen usw. aufgetretenen Probleme wie Versackungen auch auf andere mögliche Ursachen zu untersuchen. Ihm liege sehr daran, dass das vom Landkreis in Auftrag gegebene zweite Gutachten sich nicht auf eine reine Plausibilitätsprüfung beschränke, sondern auch andere mögliche Auslöser der geschilderten Probleme untersuche.


Kreistagsabgeordneter Funke verdeutlichte, bei einer Entscheidung zur Wasserentnahme gelte es deren Auswirkungen auf die Entwicklung der nächsten 100 Jahre zu betrachten. Die derzeitige Faktenlage sei unbefriedigend und unsicher. Wenn der Kreistag dazu auffordere, ein eigenständiges, umfassendes zweites Gutachten in Auftrag zu geben, so sollte die Verwaltung diesem Votum folgen. Mit einer Plausibilitätsprüfung allein komme man in der Sache nicht weiter.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski stellte fest, als verantwortlicher Politiker vor Ort müsse man Rede und Antwort stehen und gut in den Informationsfluss eingebunden sein. Der Politik müsse es möglich sein, ihre Bedenken in das laufende Verfahren einzubringen. Schon das frühere wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für P & K habe möglicherweise zu Auswirkungen bei den Bürgern geführt. Zur damaligen Beweissicherung fehlten den Politikern vor Ort die nötigen Informationen. Vor diesem Hintergrund habe er seinen Antrag insofern ergänzt, auch zum damaligen Verfahren Auskünfte zu erhalten.


Der Landrat schlug im Ergebnis der Diskussion folgende weitere Vorgehensweise vor:


Die Auswertung der von der Verwaltung in Auftrag gegebenen gutachterlichen Stellungnahme wird abgewartet. Sollten Fragen ungeklärt oder Zweifel bestehen bleiben, so wird die Verwaltung bei Bedarf weitere unabhängige Gutachten bzw. ergänzende Stellungnahmen einholen. Der Kreisverwaltung wird ein ausreichender Zeitrahmen eingeräumt, da es sich um die Klärung komplexer Fragestellungen handelt. Über den Fortgang des Verfahrens wird laufend berichtet. Der Umweltausschuss wird in die fachliche Erörterung eng eingebunden.


Der Kreistag erklärte sich mit der von Landrat Ambrosy vorgeschlagenen weiteren Verfahrensweise einstimmig einverstanden.