Kreistagsabgeordnete Schlieper verwies auf die Diskussion zu TOP 4 des Sozialausschusses betr. Versorgung bedürftiger Kinder mit Schulmitteln. Der Ausschuss habe die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob und wie für einen entsprechenden Lernmittelfonds Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden könnten.


Bis zur nächsten Kreistagssitzung verstreiche zuviel Zeit. Ihre Bitte laute daher, so Frau Schlieper, sich heute darauf zu verständigen, dass bereits für das Schuljahr 2007/2008 eine finanzielle Entlastung betroffener Familien zunächst auf Kosten des Landkreises erfolge. Hiermit werde die Zeitspanne überbrückt bis zur endgültigen Klärung, aus welchen anderen Töpfen man einen möglichen Schulmittelfonds speisen könne.


Die SPD/FDP-Gruppe schlage vor, den bereits für kreiseigene Schulen bestehenden Härtefonds von insgesamt 7.500 € aufzustocken. Mit den Schulen sollte Kontakt hinsichtlich einer sinnvollen Mittelverteilung aufgenommen werden. Wünschenswert wäre es, nicht einen bestimmten Betrag an die Eltern auszuzahlen, sondern die erforderlichen Lernmittel durch die Schulen anschaffen zu lassen. Dieses Material (Atlas, Taschenrechner usw.) sollte den Schülerinnen und Schülern im Rahmen einer Dauerleihgabe überlassen werden. Wichtig sei es, hilfsbedürftigen Familien sehr kurzfristig ein Signal zu vermitteln, dass bereits für das kommende Schuljahr mit Hilfen für die Lernmittelbeschaffung zu rechnen sei.


Kreistagsvorsitzender Funke verwies auf die Möglichkeit einer zügigen Beschlussfassung durch den Kreisausschuss (15. August 2007).


Kreistagsabgeordneter Kammer regte an, der Kreistag möge den Kreisausschuss heute ermächtigen, eine Beschlussfassung in dieser Angelegenheit herbeizuführen. Die Verwaltung könne sodann zur nächsten Kreisausschuss-Sitzung eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten. - Dieser Vorschlag wurde einmütig unterstützt.


Kreistagsabgeordneter W. Janßen verwies darauf, aus dem bereits bestehenden Hilfefonds würden betroffenen Schülerinnen und Schülern bislang u. a. Zuschüsse zu Schulfahrten gewährt. Künftig reichten diese Mittel nicht mehr aus, wenn man beabsichtige, die Schülerinnen und Schüler mit Büchern und Heften auszustatten. Im Kreisausschuss müsse angesprochen werden, welcher Personenkreis zu den Hilfeempfängern gehöre.


Kreistagsabgeordneter Just hielt eine Leihgabenregelung für nicht sachgerecht. Es gehe um die Beschaffung von Schulbüchern, aber auch um Materialien und insbesondere Arbeitshefte, die sehr teuer seien und nach Bearbeitung für eine weitere Leihe nicht mehr zur Verfügung stünden. - Kreistagsvorsitzender Funke erklärte, mit dem Begriff "Dauerleihgabe" werde deutlich, dass ausdrücklich eine dauerhafte Überlassung der Arbeitsmittel gewollt sei.


Kreistagsabgeordnete Kindo verwies auf den ursprünglich in dieser Angelegenheit gestellten Antrag des Linksbündnisses Friesland. Die nun angestrebte Regelung sei ein Schritt in die richtige Richtung. Sachgerecht und tragbar sei es, mittelfristig nach Lösungen zu suchen, einen Schulmittelfonds aus anderen Mitteln einzurichten. Frau Kindo bedankte sich namens des Linksbündnisses und der betroffenen Schülerinnen und Schüler für die positive Behandlung des Antrages.


Kreistagsabgeordneter Gabbey verwies auf die grundsätzliche Frage, welche Lernmittel durch die Schulen anzuschaffen seien. Es sei für den Landkreis als Mittelgeber nicht hinnehmbar, wenn beispielsweise eine Schule von ihren Schülern verlange, einen Taschenrechner für 168 € anzuschaffen. An dieser Stelle müsse der Schulträger zu Recht hinterfragen, ob ein Schüler die mit diesem Gerät möglichen Rechenarten im Verlaufe seiner Schulzeit und beruflichen Zukunft überhaupt je ausschöpfen werde. Solche Vorgaben der Schulen seien auch für Eltern und Schüler nicht zumutbar.


Wenn mit Steuergeldern Hilfe geleistet werde, müsse solchen Tendenzen Einhalt geboten werden. Die Verwaltung möge die beteiligten Schulen darauf hinweisen, Lernmittel nur entsprechend dem tatsächlichen Unterrichtsbedarf anzuschaffen bzw. anschaffen zu lassen. - Kreistagsvorsitzender Funke regte an, diese Thematik grundsätzlich in einer Sitzung des Schulausschusses aufzugreifen.