Beschluss: zur Kenntnis genommen

Landrat Ambrosy berichtete, das umfangreiche Genehmigungsverfahren für die Papier- und Kartonfabrik Varel finde in der Öffentlichkeit große Beachtung. Die Kreisverwaltung habe eine eigene gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben, die zurzeit ausgewertet werde. Fachgespräche mit Hydrologen und Geologen seien erforderlich. Ferner seien die betroffenen Einwendungsführer zu informieren.


Bei allem Verständnis für die öffentliche Diskussion müsse darauf hingewiesen werden, dass man sich in einem sehr formalen Verfahren befinde. Der Landkreis als Planfeststellungsbehörde sei gehalten, sich streng an diese formellen Vorgaben zu halten, damit alles juristisch einwandfrei ablaufe.


Spätestens im 1. Quartal 2012 werde die Kreisverwaltung alle Verfahrensbeteiligten einladen, um ihnen rechtliches Gehör zu verschaffen. Man werde auch die Stadt Varel, den zuständigen Kreisumweltausschuss und die übrige Öffentlichkeit einbinden, um Informationen möglichst transparent darzustellen.


Kreistagsabgeordneter Funke begrüßte die sorgsame Abwicklung des Genehmigungsverfahrens. Zeitdruck sei angesichts der Bedeutung der zu treffenden Entscheidung fehl am Platze. Dem Landkreis gelte daher auch im Interesse betroffener Anwohner ein Dank dafür, dass aufgrund der Vielzahl der Einwendungen Fristen verlängert worden seien.


Herr Funke hinterfragte, ob Bürger, die unwissentlich – weil sie nicht ahnten, von den Brunnenbohrungen überhaupt betroffen zu sein - Fristen versäumt hätten, ihre Einwendungen noch geltend machen könnten. Hier müsse der besondere Schutz des Eigentums und der Vertrauensschutz des Bürgers in transparentes Verwaltungshandeln greifen. Die Verwaltung möge die Option einer erneuten Öffnung des Verfahrens bitte prüfen.


Der Landrat erklärte, derzeit vollziehe sich eine für den Landkreis bislang nicht gekannte Entwicklung: Durch vermehrte Industrialisierung werde sehr viel Wasser für Industriegebiete geschöpft. Im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms gelte es sich über das Wasserregime im Kreisgebiet mit OOWV, EWE und allen großen Wasserabnehmern bzw. -einleitern zu verständigen. Ein solch umfassendes Thema müsse sehr gut, ggf. mit wissenschaftlicher Begleitung, vorbereitet werden.


Kreistagsabgeordneter Funke berichtete, in der Bevölkerung herrsche der Eindruck vor, es laufe ein Genehmigungsverfahren, ohne überhaupt Alternativen geprüft zu haben. Daher sei seine dringende Bitte, der Landkreis möge ein „echtes“ zweites Gutachten zur Grundwasserentnahme P & K in Auftrag geben. Es gehe nicht an, eine Entscheidung allein auf Basis eines Gutachtens zu treffen, das der Wasserabnehmer selbst in Auftrag gegeben habe. Nur bei ausreichender Transparenz und umfassender Begutachtung von Alternativen werde letztlich eine Besserung der Stimmungslage in der Bevölkerung und Akzeptanz für die Vorgehensweise entstehen.


Landrat Ambrosy führte aus, es werde darum gehen, die Situation insgesamt zu beleuchten, da auch andere große Wasserentnehmer, Industrien und Landwirtschaft betroffen seien. Das grundsätzliche Problem und Ursache der verständlichen öffentlichen Diskussion liege darin, dass es für dieses Verfahren keine Bündelungsbehörde der Verfahren für Bauten, Maschinen und Wasserentnahme gebe. Die Ebene der Bezirksregierung existiere nicht mehr; eine Einigung der Landesbehörden auf eine Federführung sei seinerzeit gescheitert. Dadurch gebe es nun mehrere abgespaltene Verfahren. Gebäude und Maschinen seien bereits genehmigt, nicht aber die zum Betrieb notwendige Wasserentnahme. Der Landkreis appelliere daher an die Landesregierung, bei solchen Vorgängen ein einheitliches Verfahren einzuführen, um zukünftig unnötigen Druck im Verfahrensablauf und Irritationen in der Bevölkerung zu vermeiden.


Der Kreisausschuss nahm Kenntnis.