Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:


Der Ausschuss nimmt die Ausführungen und den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.



Begründung:


Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland folgenden Sachstand zur Kenntnis:



Förderungen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“


Der Landkreis Friesland gehört zu den Fördergebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ von Bund und Land. Damit werden Finanzierungshilfen zum Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe in strukturschwachen Regionen durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gewährt. Gefördert wird die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit, die auf Dauer geschaffen werden. Alternativ kann auch die Sicherung von vorhandenen Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überwiegend überregionalem Absatz und Betriebe des Hotelgewerbes.


Aufgrund verschärfter Förderkriterien konnte die NBank im Jahre 2011 nur einen Zuschuss in Höhe von 607.400 Euro an ein Unternehmen aus dem Landkreis Friesland gewährt. Mit der Förderung konnten durch das Unternehmen Investitionen in Höhe von rund 5 Mio. Euro realisiert werden. Mit den Investitionen wurden 8 Arbeitsplätze – darunter 4 Ausbildungsplätze – neu geschaffen. Im Jahre 2010 wurden noch 6 Unternehmen mit insgesamt 4.686.800 € gefördert.



Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen 2008-2011


Durch die beiden Wirtschaftsförderungsprogramme des Landkreises Friesland werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (so genannte KMU's), Freiberufler sowie Existenzgründer mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Vorrangig gefördert werden können Investitionen in das Anlagevermögen verbunden mit der Schaffung sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit. Alternativ ist auch die Sicherung von vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit förderfähig. Verbunden mit der Bezuschussung ist die Auferlegung von folgenden Zweckbindungsfristen:



KMU-Programm

Kleinstprogramm
(ohne EU-Mittel)

für die geschaffenen bzw. gesicherten soz.--vers.--pfl. Dauerarbeitsplätze

2 Jahre

2 Jahre

für den Bestand des Unternehmens am Standort

5 Jahre

2 Jahre


Die Zweckbindungsfristen laufen ab Auszahlung der Zuschusssumme




1. KMU-Programm:

Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse im KMU-Programm erfolgt zu 50 Prozent durch EU-Mittel und in der Regel zu jeweils 25 Prozent aus Mitteln des Landkreises Friesland und der jeweiligen Standortgemeinde. Folgende Förderungen erfolgten in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen des KMU-Programmes:

Förderjahr

Anzahl geförderter Unternehmen

Anzahl

Arbeitsplätze

Zuschusssumme

neu

gesichert

2011

23

57,58

307,57

546.606,00 €

2010

20

34,75

62,15

449.600,00 €

2009

20

37,15

75,41

296.000,00 €

2008

19

66,25

44,00

311.500,00 €

Insgesamt

82

195,73

489,13

1.603.706,00 €


2. Kleinstprogramm

Im Rahmen des Kleinstprogrammes werden überwiegend Existenzgründer oder kleine Unternehmen gefördert, die die Mindestvoraussetzungen für das KMU-Programm nicht erreichen (z. b. die Mindestinvestitionssumme von 10.000 € für Existenzgründer und 20.000 € für Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse im Kleinstprogramm erfolgt zu 50 % aus Mitteln des Landkreises Friesland und zu 50 % der jeweiligen Standortgemeinde.

Förderjahr

Anzahl der geförderten Gründer / Firmen

Zuschusssumme

2011

10

18.095 €

2010

11

26.600 €

2009

11

20.400 €

2008

3

15.000 €

Insgesamt

35

80.095 €


Anzahl der persönlichen Beratungsgespräche in der Wirtschaftsförderung des

Landkreises Friesland:


Stand

Insgesamt

Ende 2011

168

Ende 2010

150

Ende 2009

119


Die Zählung begann erst ab 2009. Die steigende Anzahl der persönlichen Beratungsgespräche zeigt den erhöhten Beratungsbedarf von Existenzgründern und Unternehmern im Landkreis Friesland.

Nach Vortrag des Sachstandsberichtes wird nochmals herausgestellt, dass das KMU-Programm keinerlei Mitnahmeeffekte für Firmen bietet, also nicht nach dem Prinzip „Gießkanne“ arbeitet, sondern eine gezielte Förderung von Firmengründungen und nachhaltiger Ausweitung darstellt und damit letztlich immer mit der Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen verbunden ist.


Das KMU-Programm sieht eine EU-Förderquote von 50 % vor mit der Maßgabe, dass auch eine 50%ige Koförderung durch die Kommune erfolgt, hier also aufgeteilt in 25% Landkreis und 25% der jeweiligen Standortgemeinde. Auf die Frage, ob die Kommunen trotz der zum Teil sehr angespannten Haushaltslagen auch weiterhin ihren Anteil beitragen, erläutert Landrat Ambrosy, dass die Gemeinden sparen, aber in erster Linie im konsumtiven Bereich, von zwei Gemeinden die KO-Finanzierung aber durchaus skeptisch gesehen wird. Ein Eintritt des Landkreises bei Ausfall der gemeindlichen Förderung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, so dass dann nur der Landkreis-Anteil in gleicher Höhe durch die EU gegenfinanziert wird und sich die mögliche Förderung damit auf 50% halbiert.


Abstimmungsergebnis: