Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Insgesamt hat sich der Ausschuss auf folgende Vorgehensweise verständigt:


1. Antrag an das Land, generell auf eine Pachtzahlung für die Strandflächen zu verzichten


2. Abgabe an die Fraktionen mit dem Auftrag, sich für einen freien Strandeintritt einzusetzen; dabei sollten auch alle Landtagsabgeordneten eingebunden werden, um das Thema „freier Strandeintritt“ zu transportieren.


Begründung:


Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 27.11.2008 hat sich der Kreistag des Landkreises Friesland in seiner Sitzung am 22.09.2010 bereits intensiv mit dem Thema „Freier Strandeintritt an den Stränden im Landkreis Friesland“ beschäftigt.


Mit Datum vom 08.12.2011 hat die BfB-Kreistagsfraktion eine Anfrage für die Kreistagssitzung im Dezember 2011 gestellt. Da die 5-Tage-Frist nach § 11 der Geschäftsordnung des Kreistages nicht gewahrt wurde, ist in Absprache mit Herrn Kreistagsabgeordneten Just und Landrat Ambrosy vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Fachausschusses zu beraten. Die Anfrage der BfB-Fraktion und der Protokollauszug aus der Sitzung von September 2010 ist allen Kreistagsabgeordneten im Dezember übersandt worden.


Mit Datum vom 16.02.2012 hat die BfB-Kreistagsfraktion einen ergänzenden Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Finanzen und Kreisentwicklung am 01.03.2012 gestellt.


Die Kreisverwaltung hat die betroffenen Städte und Gemeinden Wangerooge, Wangerland und Varel um Stellungnahme zu der Anfrage der BfB-Fraktion gebeten. Die Stellungnahmen der Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge, der Wangerland Touristik GmbH und der Kurverwaltung Dangast liegen zwischenzeitlich vor und sind als Anlagen beigefügt.


Aus den Stellungnahmen ist zusammenfassend folgendes Fazit zu ziehen:


1. Auf der Insel Nordseeheilbad Wangerooge wird kein separater Strandeintritt erhoben. Die Übernachtungsgäste zahlen einen Kurbeitrag für die Nutzung der touristischen Infrastruktur und der Angebote. Tagesgäste der Insel zahlen den Tageskurbeitrag, der zusammen mit der Fährkarte erhoben wird.


2. Ohne die Insel Wangerooge gibt es zwischen Harlesiel und Wapelersiel einen

Hauptdeich und damit auch eine Küstenlinie von rund 46 km Länge. Von der Küstenlinie werden aktuell die Strände in Horumersiel-Schillig, Hooksiel und Dangast durch die Wangerland-Touristik GmbH bzw. die Kurverwaltung Dangast bewirtschaftet. Insgesamt handelt es sich hier um rund 8 km der 46 km Küstenlinie im Landkreis.


3. Die Übernachtungsgäste im Wangerland und Dangast haben durch die Kurbeitragserhebung freien Strandeintritt. Betroffen von dem Thema „Freier Strandeintritt an den Stränden im Landkreis Friesland“ sind somit nur die Übernachtungsgäste aus den anderen Städten und Gemeinden und die Tagesgäste (überregionale Tagesgäste sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Friesland). In der Gemeinde Wangerland wird den Bürgerinnen und Bürgern der eigenen Gemeinde ebenfalls ein freier Strandeintritt gewährt.


4. Ein Verzicht auf die Erlöse aus dem Strandeintritt wird von allen drei Städten und Gemeinden abgelehnt; in diesem Fall müsste eine finanzielle Kompensation er- folgen. Die Strandkassen dienen auch als wichtiges Instrument zur Kontrolle der Kurbeitragsehrlichkeit.


5. Die bewirtschafteten Strandflächen sind zum Teil mit langfristigen Pachtverträgen angepachtet. Auch bei einem Verzicht der Pachterträge durch das Land Nieder- sachsen verbleiben weiterhin erhebliche Kosten, die von den Tourismusorganisa-

tionen getragen werden müssen.



Ergänzend zur Vorlage verteilt KTA Just noch weitergehende Unterlagen (sh. Anlage) zur derzeitigen Situation an den niedersächsischen Nordseestränden. KTA Just trägt seinen Antrag vor und beantragt, dass zumindest in Abschnitten freie Strandzugänge eingerichtet werden, so dass freie und kostenpflichtige Strandabschnitte in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.


Nach umfangreicher Diskussion können folgende Argumente zusammengefasst werden:


  • Freier Strandeintritt ist zwar wünschenswert, aber finanziell für die Fremdenverkehrskommunen ohne entsprechende Entlastung nicht leistbar.

  • Verzicht des Landes auf Pachtzahlungen würde nur teilweise die finanziellen Aufwendungen der Kurverwaltungen decken können.

  • Die Gesamtkosten betragen ca. 1,4 Mio. € und entsprechen damit etwa 2 Punkten Kreisumlage; wenn der Landkreis die vollen Kosten für freien Strandeintritt übernehmen sollte, müsste entsprechend die Kreisumlage erhöht werden

  • Es besteht ein Angebot der Fremdenverkehrsgemeinden, auch den anderen friesischen Gemeindebürgern freien Strandeintritt gegen Zahlung von pauschal 1,- €/Jahr und Bürger zu gewähren; dieses Angebot ist nicht wahrgenommen worden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig