Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 33

Beschlussgegenstand:

Die BfB-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 04. Juli 2007 eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung betr. Fahrtkosten für Kreistagsabgeordnete bei Sitzungsteilnahme an Ausschüssen, in denen sie nicht Mitglied sind.


Mit Schreiben vom 04. Juli 2007 hat die BfB-Fraktion folgenden Antrag gestellt:


"Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung

Hier: Fahrtkostenerstattung für Kreistagsabgeordnete bei Ausschuss-Sitzungen

Mit der Bitte um Behandlung in der Kreistagssitzung am 18.7.07


Sehr geehrter Herr Ambrosy,


die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat sich leider nicht auf das von uns, CDU und unseres Wissens auch UWG und SWG gewünschte Splitting der Aufwandsentschädigungssatzung in einen Grundbetrag und ein Sitzungsgeld einigen können – nicht zuletzt aufgrund unglücklicher Rechenmodelle der Verwaltung. Man konnte sich lediglich darauf verständigen, die Angelegenheit vor Ende der Wahlperiode noch einmal anzufassen.


Mit unter die Räder gekommen ist dabei ein Vorschlag des Kreistagsabgeordneten Iko Chmielewski, Kreistagsmitgliedern für die Sitzungsteilnahme an Ausschüssen, in denen sie nicht Mitglied sind, eine Fahrtkosten-Erstattung zu gewähren. Kreistagsabgeordnete, die sich zusätzlich informieren wollen und dafür jeweils mehrere Stunden Freizeit einsetzen, würden durch eine Fahrtkostenerstattung zumindest ein wenig entlastet und unterstützt.


Leider hatte die Kreisverwaltung für die AG dazu ein völlig unrealistisches Kostenszenario entworfen: Angenommen wurde, dass bei Fahrtkostenerstattung plötzlich alle Kreistagsabgeordneten zu jeder Kreisausschuss-Sitzung kämen. Dabei wären zusätzliche Fahrtkosten von jährlich über 7.000 € angefallen. Nach unseren Erfahrungen ist es jedoch sehr viel realistischer anzunehmen, dass im Durchschnitt maximal ein Kreistagsabgeordneter an einer Ausschuss-Sitzung teilnimmt, wo er nicht Mitglied ist. Dann betragen die jährlichen Mehrkosten bei durchschnittlich 17 Kreisausschuss- und 30 Fachausschuss-Sitzungen maximal 47 x 40 km x 0,30 € = 564 €. Das ist weniger als ein Zehntel der Kosten, mit denen die Kreisverwaltung die Arbeitsgruppe erschreckt hat.

Wir meinen, dass der Vorschlag des Kreistagsabgeordneten Chmielewski vor dem Hintergrund realistischer Annahmen vom Kreistag geprüft und diskutiert werden sollte und beantragen daher zur Behandlung auf der kommenden Kreistagssitzung:


  • Fahrtkostenerstattung für Kreistagsabgeordnete bei Sitzungsteilnahme an Ausschüssen, in denen sie nicht Mitglied sind.


Freundliche Grüße

Janto Just

BfB-Fraktionssprecher"



Kreistagsabgeordneter Just erläuterte den vorstehenden Antrag. Im Grunde könne davon ausgegangen werden, dass nicht einmal zu jeder Ausschusssitzung ein nicht dem Gremium angehörender Kreistagsabgeordneter komme. Leider sei mit dem Rechenmodell der Verwaltung der Antrag zerschlagen worden, da Kosten von über 7.000 € veranschlagt worden seien. Eine weitere Aussprache habe es dazu dann nicht mehr gegeben. Eine realistische Kostengrößenordnung von voraussichtlich unter 500 € sei eine vertretbare Unterstützung des zusätzlichen Informationsinteresses einiger Abgeordneter. Die Anfahrten aus dem Südkreis nach Jever seien insofern tatsächlich eine Erschwernis.


Kreistagsabgeordnete Schlieper erklärte, über alle im Antrag formulierten Punkte habe der interfraktionelle Arbeitskreis in zwei Sitzungen eingehend diskutiert. Dies betreffe auch die von der Verwaltung gelieferten Rechenmodelle und die Fahrkostenerstattung für Zuhörer, die dem Ausschuss nicht angehörten. Es sei nichts unter den Teppich gekehrt worden. Im Ergebnis habe man darüber abgestimmt und sich ausdrücklich mehrheitlich darauf verständigt, das Thema frühestens zum Ende der Wahlperiode wieder aufzugreifen, um evtl. für den nächsten Kreistag eine andere Lösung zu finden.


Man werde sich daher inhaltlich mit dem von der BfB-Fraktion gestellten Antrag nicht erneut auseinandersetzen.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski erklärte, den ursprünglichen Antrag in dieser Angelegenheit habe er seinerzeit gestellt. Als neues Mitglied in den Gremien und "Einzelkämpfer" müsse er besonderes Engagement zeigen und durch An- und Abfahrten viel Zeit aufbringen. Trotz Gruppenbildung und Sitz in einigen Ausschüssen bleibe das Bedürfnis nach umfassender Information über die Ausschuss- und Kreisausschussarbeit. Dies sei nur durch Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen gewährleistet. Abgeordnete aus Varel seien hinsichtlich der Fahrzeiten zu den in aller Regel in Jever stattfindenden Sitzungen im Nachteil, der nicht durch entsprechende Fahrkostenzahlungen entschädigt werde. Der Besuch bei einer Ausschuss- oder Kreisausschuss-Sitzung bringe für ihn, so Herr Chmielewski, einen Kostenaufwand von 15 € mit sich. Hier gebe es eine grobe Ungleichbehandlung von Kreistagsmitgliedern. Tatsächlich seien beispielsweise in Kreisausschuss-Sitzungen nicht mehr als maximal zwei Abgeordnete als Zuhörer anwesend.


Große Gruppierungen pflegten einen intensiveren Informationsaustausch als kleine; insofern sei bedauerlich, dass die SPD/FDP diesen Antrag nicht unterstütze. Eine entsprechende Regelung in der Aufwandsentschädigungssatzung wäre wichtig gewesen, zumal es um große Distanzen im Kreisgebiet gehe. Gleichwohl werde er auch bei Ablehnung seines Anliegens, so Herr Chmielewski, weiterhin gastweise an Sitzungen teilnehmen.


Kreistagsabgeordneter Kammer bestätigte die von Frau Schlieper dargelegten Ausführungen. Der Arbeitskreis habe ausgiebig diskutiert und beschlossen, sich vor Ablauf der Wahlperiode erneut darüber zu beraten, wie die Abgeordneten des nächsten Kreistages zu vergüten seien und jedem Kandidaten damit die Entscheidung zur Übernahme eines Mandats zu ermöglichen.


Im Übrigen gelte es an dieser Stelle auf die allen Abgeordneten gewährte Aufwandsentschädigung hinzuweisen, die beispielsweise auch für die Teilnahme an Sitzungen, in denen man nicht als Mitglied oder Vertreter fungiere, einzusetzen sei. Die Abgeordneten bestritten ihr Mandat keinesfalls nur aus den gezahlten Fahrtkosten, sondern erhielten eine gute Pauschale, die besondere Belastungen entgelte. Dies gelte es für die Öffentlichkeit darzustellen.






Abstimmungsergebnis:


9 Ja-Stimmen

33 Gegenstimmen


Der Antrag der BfB-Fraktion vom 04. Juli 2007 ist damit abgelehnt.