Mit Scheiben vom 05. Juli 2007 stellte die BfB-Fraktion folgende Anfrage:

"Anfrage zur Ablieferung unangemessen hoher Aufwandsentschädigungen

Anfrage zur Kreistagssitzung am 18.7.07


Sehr geehrter Herr Ambrosy,


bitte beantworten Sie mir auf der Kreistagssitzung am 18.7.07 folgende Anfrage:


Nach öffentlicher Kritik an der unangemessen hohen Aufwandsentschädigung für die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der EWE – seit 2004 etwa 20.000 € pro Jahr - hat der Kreistag am 22.12.05 eine Höchstgrenze von 5.500 € als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Vertreter des Landkreises beschlossen. Oberhalb dieser Grenze besteht Ablieferungspflicht an den Kreis. Kreistagsabgeordnete, die mittelbar in ein Gremium entsandt werden – wie in den Aufsichtsrat der EWE über den EWE-Zweckverband – werden um Ablieferung gebeten.


Bitte teilen Sie uns mit,

1. ob die Kreistagsabgeordneten, die im Jahr 2006 Aufwandsentschädigungen von mehr als 5.500 € jährlich erhalten, der Aufforderung bzw. Bitte zur Ablieferung nachgekommen sind.

2. Falls nicht:

a. Was die Kreisverwaltung unternommen hat, um die Kreistagsabgeordneten an die Einhaltung ihrer (moralischen) Pflicht zu mahnen;

b. wie die Kreistagsabgeordneten eine Nichtablieferung begründet haben.


Aktueller Anlass für unsere Anfrage ist eine Zeitungsmeldung von heute, wonach die ehemalige Kreistagsabgeordnete Karin Evers-Meyer geäußert hat, von 20.000 € Aufwandsentschädigung für das Aufsichtsratsmandat bei der EWE seien ihr „nach Steuern und Pflichtabgaben an die Partei“ nur etwa 4.000 € geblieben. Demnach wäre die Trägerin der Friesland-Medaille der moralischen Pflicht zur Ablieferung an ihren Landkreis nicht gefolgt.


Nach unserer Kenntnis sind „Pflichtabgaben“ an Parteien gar nicht zulässig. Eine mit ihrer Partei vereinbarte Ablieferung an die SPD statt an den Landkreis wäre zudem eine bewusste Umgehung der im Kreistag mit den Stimmen der SPD beschlossenen (moralischen) Ablieferungspflicht - eine Umgehung durch die Kreistagsabgeordnete wie durch die Partei.


Freundliche Grüße

Janto Just

Fraktionssprecher"


Kreistagsabgeordneter Just erläuterte die Anfrage.


Landrat Ambrosy verlas folgende Antwort der Verwaltung:


"1. Es wird bei keiner direkten Vertretung des Landkreises die Höchstgrenze von

5.500 €, die der Kreistag beschlossen hat, überschritten.


2. Es besteht keine Ablieferungspflicht für EWE-Aufsichtsratsmitglieder nach

§ 111 Abs. 7 und Abs. 8 NGO i.V.m. § 65 NLO gegenüber dem Landkreis.

Obwohl keine Rechtspflicht besteht, hat Frau MdB Evers-Meyer am 02. Januar

2007 die Summe von 4.082 ,-- € nach Abzug der Steuern und des Abzugs des

analogen Selbstbehalts dem Landkreis Friesland gespendet. Frau Evers-Meyer

möchte, dass der Landkreis diese Spende für die Pestalozzi-Schule in Varel

verwendet. Der Landkreis möchte diesem Wunsch entsprechen."



Kreistagsabgeordneter Burgenger kritisierte, das Schreiben der BfB-Fraktion zeuge von einem schlechten Umgang miteinander. Wenn die Fraktion den Verdacht hege, dass Gelder nicht ordnungsgemäß abgeführt worden seien, so könne sie beim Landkreis entsprechende Erkundigungen einziehen. Es stelle sich die Frage, warum dies in Form einer öffentlichen Presseerklärung geschehen müsse; ein solches Vorgehen grenze an Rufmord.


Der Presse gelte der Hinweis, dass Journalismus auch auf Recherche basiere. Es könne nicht darum gehen, Briefinhalte unkommentiert zu übernehmen.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, seine Anfrage resultiere aus einer entsprechenden Pressemeldung. Er vertraue auf die Richtigkeit dieser Meldung. Bekanntlich umfasse die Aufsichtsratsvergütung bei der EWE 20.000 €, zuzüglich Kreistags-Aufwandsentschädigung komme man auf ca. 22.000/ €/Jahr. Bei Abzug von 5.500 € verbliebe eine Abgabe von ca. 16.000 /17.000 Euro.


Kreistagsvorsitzender Funke bat darum, Herr Just möge sich in Fragen dieser Art künftig direkt an die Kreisverwaltung wenden.


Bevor solche Themen weiter - auch vor dem Hintergrund der davon betroffenen Personen - debattiert würden, bedürfe es einer intensiven Erläuterung des Sachverhalts im Rahmen eines Gesprächs oder im Kreisausschuss. Es werde immer wieder der Eindruck erweckt, als würde jemand den Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung erfüllen. Das sei aber bei genauer Kenntnis der Sachverhalte keineswegs der Fall.


Auf entsprechenden Einwurf von Herrn Just entgegnete Herr Funke, die Einschätzung von Moral und Ethik basiere auf subjektiver Bewertung. Diesbezüglich folge er in vielen Punkten nicht den Anschauungen des Herrn Just.


Bei der Abführung von Beträgen handele es sich entweder um gesetzliche oder nichtgesetzliche Regelungen. Bei gesetzlichen Regelungen müsse man nach Auffassung der Oberfinanzdirektion nur den Betrag versteuern, den man tatsächlich erhalte - nicht den Betrag, den man abführe.


Liege keine gesetzliche Regelung zugrunde wie im vorliegenden Fall, so müssten Frau Evers-Meyer oder auch andere Betroffene den vollen Betrag versteuern, obwohl sie ihn nicht erhielten. Dieser Fakt aber sei in den Überlegungen von Herrn Just nicht berücksichtigt.


Bei sauberer Recherche stelle sich eine Abführung völlig anders dar, wenn man auch Beträge zu versteuern habe, die man gar nicht erhalte. Wenn keine gesetzliche Regelung vorliege, seien moralisch begründete Abführungen finanztechnisch ganz anders zu bewerten. Diese Informationen ließen sich ohne Probleme beispielsweise aus dem Internet abrufen.


Kreistagsabgeordneter W. Janßen bat darum, die Thematik in einer Sitzung des Kreisausschusses aufzugreifen und darzulegen. Kreistagsvorsitzender Funke verwies auf Veröffentlichungen zu diesem Thema; im Übrigen sei auch im Kreisausschuss dazu bereits berichtet worden.


Der Kreistag nahm Kenntnis. - Die Kreisverwaltung wird in einer der nächsten Kreisausschuss-Sitzungen über die rechtliche Lage berichten.