Nachtrag: 10.07.2007 Nummer 1

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Unter dem 09. Juli 2007 hatte die BfB-Fraktion folgenden Antrag zur Finanzierung der Promenadenbrücke gestellt:


"Sehr geehrter Herr Ambrosy,


für den Bau einer 250 Meter langen Promenaden-Brücke in Hohenkirchen hat die Gemeinde Wangerland einen Kreiszuschuss in Höhe von 525.000 € beantragt. Die Gesamtkosten der Brücke sind mit 2,036 Mio. € veranschlagt. Davon wollte die Gemeinde Wangerland 493.000 € übernehmen.


Der Kreis-Wirtschaftsausschuss hat auf Vorschlag der Verwaltung am 11.6.07 beschlossen, den Kreiszuschuss auf maximal 305.400 € zu begrenzen. Damit erhöht sich der von der Gemeinde Wangerland zu tragende Kostenanteil automatisch um 219.600 € auf 712.600 €. Obwohl die Gemeinde Wangerland dies seit dem 11.6.07 weiß, plant sie weiter nur mit einem Eigenanteil von 493.000 €. So beschloss der zuständige Fachausschuss der Gemeinde auf Vorschlag von Bürgermeister Hinrichs am 19.6.076: „Dem Bau der Promenadenbrücke in der vorgestellten Art wird zugestimmt. Die Gemeinde Wangerland beteiligt sich mit einem Zuschuss von 493.000 € an den Kosten.“


Damit ist die Finanzierung entweder nicht gesichert – es fehlen knapp 220.000 € - oder es wird der Öffentlichkeit, den Rats- und Kreisgremien sowie der EU gegenüber mit falschen Baukosten operiert.


Es ist aus Sicht der BfB-Fraktion aber nicht hinnehmbar, dass sich der Kreis mit 305.400 € an einem finanziell nicht gesicherten Projekt beteiligt. Ebenso wenig wäre es aus Sicht der BfB-Fraktion hinnehmbar, wenn Kreis- und Eu-Zuschüsse auf Kosten der Allgemeinheit mit falsch deklarierten Kosten beantragt würden.


Vor einer Beschussfassung im Kreistag ist von der Kreisverwaltung daher zu klären,

  1. wie die Finanzierung der Promenadenbrücke insgesamt sicher gestellt werden soll,

  2. mit welchen Baukosten die Gemeinde Wangerland tatsächlich rechnet.


Freundliche Grüße

Janto Just

BfB-Fraktionssprecher"



Der Kreistag nahm Kenntnis. Es bestand Übereinstimmung, dass der Antrag der BfB-Fraktion durch die unter 6.13 erfolgte Stellungnahme des Landrates abgehandelt sei.