Nachtrag: 09.07.2007 Nummer 1

Mit Schreiben vom 06. Juli 2007 stellte die BfB-Fraktion folgende Anfrage betr. Abstimmungsverhalten im EWE-Verband zur Ablieferungspflicht:

"Abstimmungsverhalten im EWE-Verband zur Ablieferungspflicht


Sehr geehrter Herr Ambrosy,


bitte beantworten Sie uns auf der Kreistagssitzung am 18.7.07 folgende Anfrage:


Auf einer Versammlung des EWE-Verbandes (am 24.4.07?) ist nach einem Bericht der Ostfriesen-Zeitung vom 1.6.07 darüber abgestimmt worden, ob die Vergütungen für die kommunalen Vertreter im EWE-Aufsichtsrat als angemessene Aufwandsentschädigung zu anzusehen sind und damit von ihnen komplett einbehalten werden dürfen oder ob für den Teil der Vergütung, der eine angemessene Aufwandsentschädigung übersteigt, Ablieferungspflicht bestehen soll.


Der Kreistag Friesland hat sich zur Höhe einer angemessenen Aufwandsentschädigung für kommunale Vertreter am 22.12.05 eindeutig festgelegt und einstimmig (!) beschlossen:

  1. Die Höchstgrenze einer angemessenen Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit als Vertreterin des Landkreises Friesland wird ... auf eine Bruttojahresgesamtvergütung von 5.500 Euro festgesetzt. Oberhalb dieser Höchstgrenze tritt in jedem Fall eine Ablieferungspflicht an den Landkreis Friesland ein.

  2. Kreistagsabgeordnete, die mittelbar in ein Gremium entsandt werden (wie in den EWE-Aufsichtsrat, J.J.), werden gebeten, ebenfalls wie unter Ziff. 1 zu verfahren.“


Nach dieser klaren Festlegung und Aufforderung müssten sich die Vertreter des Landkreises Friesland in der EWE-Verbandsversammlung für eine Ablieferungspflicht oberhalb 5.500 Euro ausgesprochen haben. Dem Bericht der OZ ist jedoch nur zu entnehmen, dass einzelne Vertreter aus der Stadt und dem Landkreis Leer für eine Ablieferungspflicht votiert haben.


Bitte teilen Sie uns mit, ob sich die Vertreter des Landkreises Friesland an die Vorgabe des Kreistages gehalten und sich für eine Ablieferungspflicht oberhalb 5.500 € ausgesprochen haben.


Um eine mündliche Antwort in öffentlicher Sitzung wird gebeten.


Freundliche Grüße

Janto Just

Fraktionssprecher"


Erster Kreisrat Wehnemann erklärte, der Kreistag habe in dieser Angelegenheit keinen Weisungsbeschluss und damit keine Vorgabe verabschiedet; es werde an die Freiwilligkeit appelliert. Der EWE-Verband habe in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, was unter dem Begriff "angemessen" zu verstehen sei.

Die Behauptung im Schreiben der BfB-Fraktion, einzelne Vertreter der Stadt und des Landkreises Leer hätten sich für eine Ablieferungspflicht ausgesprochen, entspreche nicht den Tatsachen. Vielmehr hätten sich die Vertreter nicht auf eine Regelung verständigen können, so dass ihre Stimme ungültig war. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.


Für die Vertreter des Landkreises sei es geboten gewesen, den Vorschlag des Verbandsausschusses in der Verbandsversammlung mitzutragen, weil nur dadurch die Möglichkeit gegeben sei, dass auf freiwilliger Basis Beträge - wie im Falle von Frau MdB Evers-Meyer - abgeliefert würden.


Der Kreistag nahm Kenntnis.