Beschluss: zur Kenntnis genommen


Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis und stellte fest, dass die durchgeführte Pflegemaßnahme nicht zu beanstanden ist.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.



Im Zuge des Autobahnbaus Oldenburg-Wilhelmshaven ist in den 70er Jahren unmittelbar angrenzend an den Ort Neustadtgödens eine Sandentnahme entstanden, die aus drei einzelnen, voneinander getrennten Entnahmen, besteht. Zwei dieser Sandentnahmen sind ebenfalls im Zuge des Autobahnbaus mit nicht tragfähigem Boden zum Teil wieder verfüllt worden. Es handelt sich dabei um die sog. Kammern 1 und 2. Diese Verfüllung war nicht umfassend, sondern es sind zwei Seen mit geringeren Wasserständen wie in der Kammer 3 erhalten geblieben.


Im Zuge der Rekultivierung, die sich ausschließlich auf die sog. Kammer 3 beschränkte, sind auf den Verwallungen Gehölze vom damaligen Autobahnneubauamt gepflanzt worden. Darüber hinaus ist zwischen den einzelnen Kammern jeweils ein Überlauf geschaffen worden, um den Wasserstand in den 3 Sandentnahmen zu regulieren. Bei den Gehölzpflanzungen sind auch Arten verwendet worden, die nicht als standortheimisch bzw. angepasst an den Standort zu bezeichnen sind. Zum Teil handelt es sich auch um Bäume, wie z. B. Pappeln.


Auf Grund der großen Bedeutung, die die Sandentnahmen sehr schnell nach Beendigung des Abbaus für rastende Wasservogelarten entwickelt haben, ist der gesamte Bereich von damaligen Bezirksregierung Weser-Ems zum Naturschutzgebiet (NSG) erklärt worden.


Das NSG ist auch FFH-Gebiet. Es gehört zum Gebiet Nr. 180 „Teichfledermausgewässer im Raum Wilhelmshaven“, das eine ganze Reihe von Lebensräumen in Wilhelmshaven und den Landkreisen Friesland und Wittmund umfasst.


Da es sich um einen Lebensraum handelt, sind Pflegemaßnahmen erforderlich. Diese konzentrieren sich zum einen auf die Kontrolle der Überläufe und deren Offenhaltung bzw. auf die Förderung und Erhaltung eines intakte Röhrichtsaums inbesondere im Bereich der Kammer 3. Darüber hinaus sind auch die Gehölzbestände zu pflegen.


Im Verlauf der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die Anpflanzungen bzw. auch die Weidenarten, die im Verlauf der natürlichen Entwicklung angeflogen sind, die Uferbereiche beschatten. Hierdurch ist der Röhrichtsaum zum Teil erheblich zurückgedrängt worden bzw. konnte sich nicht weiter entwickeln. Die unteren Naturschutzbehörde betreibt daher seit mehreren Jahren gemeinsam mit dem Heimatverein Neustadtgödens die Pflege in diesem Schutzgebiet. In einzelnen Jahresabschnitten wird abschnittsweise der Gehölzsaum auf den ehemaligen Spüldeichen auf den Stock gesetzt. Darüber hinaus sind sukzessive auch Bäume, wie
z. B. die Pappelbestände, vollständig entnommen worden.


Ziel dieser Gehölzpflegemaßnahmen ist es, auf Dauer einen jungen heckenartigen Gehölzbestand auf den ehemaligen Spüldeichen zu erhalten, der eine Höhe von ca. 4 m

bis 5 m nicht überschreitet. Zum einen soll damit erreicht werden, dass die Röhrichtsäume nicht weiter beschattet werden, sondern sich frei entwickeln können, zum anderen ist dies auch aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlich, um die Wertigkeit der einzelnen Seen für alle vorkommenden rastenden Wasservogelarten zu erhalten. Darüber hinaus bewirkt das Auf-den-Stock-setzen, dass die heckenartigen Gehölzbestände im unteren Bereich sehr dicht sind und damit eine abschattende Wirkung zu den umliegenden Bereichen gegeben ist. Würden diese Pflegemaßnahmen nicht durchgeführt werden, ist davon auszugehen, dass Störwirkungen aus dem Umland in das Naturschutzgebiet hineingehen. Zu bedenken ist, dass Gehölzbestände nur auf den Stock gesetzt werden. Dass heißt, ein Wiederausschlagen auf jeden Fall gewährleistet.


Das der Bereich FFH-Gebiet ist, ist auch die wertgebende Art Teichfledermaus zu berücksichtigen. Die durchgeführten Maßnahmen sind daher auch aus den von der Fachbehörde für Naturschutz herausgegebenen Vollzugshinweisen abgeleitet worden. Dort wird u.a. auch das Auflichten von Gehölzbeständen und die Entwicklung von Röhrichten empfohlen.