Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a)
Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung wird an den o.g. zwei Standorten eingeführt. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von max. 200.000 € zur Verfügung gestellt, wobei die Deckung dieser Ausgabe durch Einnahmen im Budget des Fachbereiches Straßenverkehr angestrebt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verfahren die wirtschaftlichste Auftragsvergabe zu entwickeln, wobei hierbei Mietangebote von Anbietern ausdrücklich mit in die Prüfung einzubeziehen sind.

b)
Der Ersatz der im Einsatz befindlichen analogen Anlage wird gegen eine digitale Anlage in 2013 vorgenommen und gleichzeitig wird diese intensiver eingesetzt, wobei eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung, die weiterhin mit der der Polizei eng abzustimmen ist, von ca. 500 Messstunden pro Monat anzustreben ist.





Die jahrelang positive Entwicklung der Verkehrsunfallzahlen hat sich im vergangenen Jahr umgekehrt, so gab es bundes- und landesweit eine steigende Entwicklung der Zahl der getöteten und verletzten Verkehrsteilnehmer, beispielsweise in Niedersachsen + 12,2 % bei den Getöteten (540 Unfalltote 2011) und + 9,2 % bei den Schwerverletzten (6.249 in 2011).

In diesem Trend liegt auch die Entwicklung in Friesland, so hat sich beispielsweise die Anzahl der Verletzten von 449 (2010) auf 519 in 2011 erhöht, wobei insbesondere das Auftreten der schweren Unfälle auf außerörtlichen Straßen im Fokus steht.

Weitere Ausführungen zur Verkehrsunfallstatistik und den daraus aus polizeilicher Sicht abzuleitenden Maßnahmen wird der Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, Herr Hans-Henning Freiherr von Dincklage, vornehmen.



Gerade bei den schweren Unfällen ist nach wie vor nicht angepasste und überhöhte Geschwindigkeit die Hauptursache, so gilt die einfache Formel: Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto wahrscheinlicher ist ein Unfall und desto schwerer ist insbesondere die Unfallfolge! So wird nicht nur in den entsprechenden Programmen der Europäischen Union, die bis 2020 eine Halbierung der tödlichen Unfälle anstrebt, die Durchsetzung der jeweiligen Straßenverkehrsvorschriften als eine wichtige Maßnahme zur Erreichung dieses Zieles publiziert.

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage ist die Verkehrssicherheitsarbeit des Landkreises Friesland weiter beizubehalten bzw. –wo möglich- noch zu verstärken:



Ø Rechtmäßige und nachvollziehbare Beschilderung von Verkehrsflächen

Ø Gewährleistung der Teilnahme geeigneter und befähigter Kraftfahrer am Straßenverkehr

Ø Bau und Unterhaltung von sicheren (kreiseigenen) Verkehrsflächen

Ø Intensive und transparente Verkehrsüberwachung

Ø Zulassung verkehrssicherer Fahrzeuge und deren Identifikation am Straßenverkehr

Ø Umfassende Präventionsarbeit



Im Folgenden werden diverse Maßnahmen beleuchtet:



1.)     Einführung der stationären Verkehrsüberwachung



Die Ausgangslage stellt sich wie folgt dar (zuletzt dargestellt im Fachausschuss am 28.08.2008 zu TOP „Bericht über Verkehrssicherheitsarbeit im Landkreis Friesland“):

„…Die Geräte des Landkreises werden in einer Größenordnung von ca. 400 Std./Monat eingesetzt, so wurden im Jahr 2007 beispielsweise knapp 29.000 Verstöße dokumentiert. Bei den Geräten handelt es sich jeweils um mobile Geräte, die eine höhere Flexibilität bei der Verkehrsüberwachung ermöglichen als beispielsweise stationäre Anlagen, deren Einsatz sich an besonderen Unfallhäufungspunkten oder –häufungslinien anbieten würde. Es ist z.Z. kein Einsatz stationärer Anlagen beabsichtigt, da es –nicht zuletzt aufgrund des durch die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland aufgestellten Verkehrsunfallberichtes für den Landkreis Friesland- keine typischen Unfallhäufungspunkte oder –linien im Gebiet des Landkreises gibt. Auch ein Blick auf die schweren Unfälle im Landkreis zeigt, dass es weder eine räumliche noch eine zeitliche Konzentration der Unfälle gibt.

Dieser Sachverhalt bestärkt den Landkreis Friesland in seiner bisherigen Strategie, eine möglichst

flächendeckende Überwachung anzustreben, die sich jedoch grundsätzlich nicht auf verkehrssicherheitlich unauffällige geschwindigkeitsreduzierte Gebiete wie Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche erstrecken sollte.“



Die aktuelle Verkehrsunfallentwicklung (siehe oben) hat dazu geführt, dass sich die Unfallkommission für den Landkreis Friesland (Teilnehmer neben dem Landkreis Friesland als Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie die Straßenverkehrsbehörden der Städte Varel und Schortens unter Einbeziehung der jeweils ansonsten betroffenen Gemeinden) in zwei Sitzungen am 21.03. und 13.04. mit dieser Thematik beschäftigt hat. Unter Einbeziehung des Verkehrsunfallgeschehens und der vorgenommenen Verkehrserhebungen wurde einstimmig die Empfehlung verabschiedet, an den zwei im Folgenden näher betrachteten Örtlichkeiten mittels stationärer Verkehrsüberwachungssysteme Geschwindigkeitskontrollen einzuführen mit dem Ziel der Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit einhergehend des Verkehrsunfallgeschehens.



a.)    L 813 an der Anschlussstelle Jever-Zentrum der Ortsumgehung Jever



Diese Örtlichkeit (Abfahrtsbereich aus Richtung WHV kommend) ist insbesondere aufgrund der hohen Anzahl von verletzten Personen als Unfallhäufungsstelle definiert worden, so wurden in 2011 sechs Verkehrsunfälle mit einem Schwerverletzten und insgesamt elf Verletzten registriert; von diesen Unfällen war in drei Fällen die Verletzung der Vorfahrt unfallursächlich, in zwei Fällen Fehler beim (Links-)Abbiegen. Weiterhin zu beachten ist, dass auch der zweite Ast (aus Richtung WTM kommend) drei Verkehrsunfälle in 2011 mit zwei Verletzten aufwies.

Um aktuelle Daten zur Verkehrsbelastung und insbesondere die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu erhalten, wurde mit dem verdeckten System „viacount“ in Höhe km 63,600 (aus Jever kommend vor der AS Jever-Zentrum) eine Erhebung vom 15.03. bis 20.03. vorgenommen, die einen durchschnittlichen Tagesverkehr von ca. 6.800 Fahrzeugen aufweist. Viel erschreckender waren jedoch die gefahrenen Geschwindigkeiten, denn die sog. V 85 (das ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer eingehalten wird) liegt insbesondere in Fahrtrichtung Hohenkirchen in dem auf 70 km/h beschränkten Bereich bei knapp 90 km/h, wobei insgesamt über 27 % der Fahrzeuge Geschwindigkeiten > 80 km/h fuhren. Immerhin noch 1,8 % der Fahrzeuge liegen in dem Bereich der ansonsten als „Ausreißer“ bezeichneten Geschwindigkeiten > 100 km/h mit Spitzen  bis zu 144 km/h. Anzumerken bleibt, dass die „Ausreißer“ auch zu durchaus „normalen“ Tageszeiten zu verzeichnen waren. In Fahrtrichtung Jever waren die Geschwindigkeiten nur wenig „gemäßigter“ (V max. 143 km/h; V 85 knapp 80 km/h), so dass die Auswirkungen angesichts der oben genannten alles andere als optimalen Sichtverhältnisse an der Anschlussstelle katastrophal sein könnten.

Diese Daten veranlassten die Unfallkommission dazu, hier an den Landkreis Friesland zu appellieren, mittels stationärer Anlagen in beide Fahrtrichtungen im Rahmen der Verkehrsüberwachung tätig zu werden.



b.)    B 437 zwischen AS Varel/Bockhorn und Stadtgebiet Varel



Die Kreuzung B 437/ Hellmut-Barthel-Straße/ Gertrud-Barthel-Straße in Varel ist in 2011 erneut als Unfallhäufungsstelle aufgetreten, so wurden acht Verkehrsunfälle mit acht Leichtverletzten registriert (7 x Auffahren). Verschiedene verkehrsregelnde Maßnahmen wurden hier zwischen Landesbehörde und Stadt Varel abgestimmt, darüber hinaus wurde der Beschluss gefasst, aufgrund des subjektiv auffälligen Geschwindigkeitsverhaltens objektive (Geschwindigkeits-)Daten zu ermitteln. Zu hohe Geschwindigkeiten in dem vierspurigen Bereich könnten für das aufgezeigte Unfallgeschehen mit verantwortlich sein.

Im Ergebnis wurden in diesem Bereich (km 2.4 bis 2.6) Verkehrserhebungen durchgeführt, und zwar zum einen mit einem System der Verkehrswacht Jeverland (Anhänger/Display) am 03. und 04.04., zum anderen aber auch verdeckt mit dem System „viacount“ vom 05. bis 12.04., jeweils in Fahrtrichtung Varel.

Auch hier wurde ein auffälliges Geschwindigkeitsniveau festgestellt mit ca. 18 % der Verkehrsteilnehmer mit Geschwindigkeiten > 80 km/h (zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h) und „Ausreißern“ von ca. 3,5 % über 90 km/h (V max. 165 km/h)!

In Würdigung dieser Daten wurde auch für diesen Bereich eine Empfehlung verabschiedet, in Fahrtrichtung Varel mittels stationärer Anlage eine Verkehrsüberwachung vorzunehmen (mit der rechtlich dafür zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Varel wurde vorab Einvernehmen hergestellt).



Festzuhalten bleibt, dass der Landkreis Friesland insofern der Marschroute folgt, eine stationäre Überwachung nur an Unfallschwerpunkten vorzunehmen, denn beiden Bereichen ist die Definition der sog. „Unfallhäufungsstelle“ in 2011 gemeinsam.

Die Anschaffung einer stationären Anlage zur Überwachung des fließenden Verkehrs würde Kosten in Höhe von ca. 80.000 bis 100.000 € verursachen, die im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung zu stellen wären; angestrebt würde die Deckung dieser Ausgaben aus Mitteln des Budgets Straßenverkehr, wobei nicht verschwiegen werden darf, dass stationäre  Verkehrsüberwachung auch (Verwarngeld- und Bußgeld-)Einnahmen nach sich zieht.

Mit in die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einbezogen werden auch Mietpreis-Angebote, d.h. die Lieferung entsprechender Geräte durch einen Dienstleister, der sämtliche Kosten übernimmt (Investition, Stromanschluss, laufende Kosten durch Versicherung, Wartung, Reparaturen) gegen Zahlung einer Fallpauschale.





2.) Austausch der mobilen (Alt-)Anlage gegen eine zweite digitale Verkehrsüberwachungsanlage



Der Landkreis Friesland setzt für die Überwachung des fließenden Verkehrs zwei mobile Überwachungsanlagen der Fa. ESO ein. Es handelt sich dabei um die seit Mitte 2005 verwendete ES 1.0 mit analoger Technik sowie die seit Mitte 2007 im Einsatz befindliche ES 3.0, die mit digitalen Kameras ausgerüstet ist.

Obwohl sich die Optik sowohl der Gesamtanlage als auch die der einzelnen Komponenten nicht wesentlich voneinander unterscheiden, ist die Effizienzsteigerung der digitalen Anlage erheblich. Dafür gibt es mehrere Gründe, so z.B. die direkte Einwirkungsmöglichkeit des Messkontrolleurs bei Verwendung der digitalen Technik, d.h. er kann die während der Messung erzeugten Fotos in Echtzeit auf einem Monitor kontrollieren. Entspricht die Bildqualität nicht den Anforderungen, kann er die Kameraeinstellungen per Fernsteuerung den Erfordernissen entsprechend nachregulieren, unabhängig von weiteren Fehlerquellen, die die analoge Technik mit sich bringt.

Die ES 3.0 lässt Fehlbedienungen durch das Messpersonal kaum noch zu und generiert somit eine durchschnittlich deutlich bessere Fotoqualität. Die Ausschussquote liegt folgerichtig ganz erheblich unter der der ES 1.0.

Schließlich sei noch erwähnt, dass der Markt für den Absatz geeigneter Überwachungsfilme bereits deutlich geschrumpft ist, da sich Erwerber von neuen Geschwindigkeitsmessanlagen seit nunmehr bereits einigen Jahren ausschließlich der digitalen Technik zugewendet haben. Einige Filmhersteller/-anbieter haben sich aus diesem Marktsegment bereits zurückgezogen. Ob auch mittelfristig noch qualitativ hochwertige Überwachungsfilme angeboten werden, ist zur Zeit nicht absehbar.

Somit ist endgültig beabsichtigt, den schon mehrfach vorgesehenen Ersatz der analogen „Alt“-Anlage gegen eine digitale ES 3.0-Anlage in 2013 vorzunehmen, entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 160.000 € sind im Investitionsprogramm eingeplant.

Unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen und des Unfalllagebildes muss in diesem Zusammenhang der Unfallursache „Überhöhte Geschwindigkeit“ noch effektiver begegnet werden. Neben den stationären Messanlagen, mit denen eine punktuelle Verkehrsberuhigung in ihrem direkten Umfeld erreicht werden kann, kann der flächendeckende Kontrolldruck künftig weiter erhöht werden. Die Einsatzzeiten sollten denen des schon vorhandenen digitalen Gerätes, das regelmäßig jeden Tag im Zweischichtbetrieb genutzt wird, zumindest angenähert werden (die analoge Anlage wurde bislang in der Regel jeweils von Montag bis Freitag im Einschichtbetrieb verwendet).

In den Jahren 2010 und 2011 wurden durchschnittlich 4.929 Messstunden abgewickelt, also ca. 410 Std. pro Monat. Das Einsatzkonzept der zweiten digitalen Anlage sieht vor, diese Anlage zusätzlich ca. 1.200 Stunden jährlich einzusetzen, so dass sich künftig ca. 510 Std./Monat ergeben würden, d.h. eine Erhöhung um ca. 25 %.

Hierdurch könnte der bedenklichen Entwicklung der Unfallzahlen sehr wirksam begegnet werden und die Zielsetzung der „intensiven und transparenten“ Verkehrsüberwachung, die ein Baustein der Verkehrssicherheitsarbeit des Landkreises ist, verfolgt werden.

Nicht außer acht gelassen werden darf die Tatsache, dass eine Erhöhung der Messstunden verbunden wäre mit einer Erhöhung der Arbeitszeiten des in der Verkehrsüberwachung des Messpersonals eingesetzten Personals; außerdem bedingen die zu erwartenden zusätzlichen Fallzahlen an Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen eine Erhöhung der Sachbearbeiter-Stellen.





Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor,



a.) die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung an den o.g. zwei Standorten einzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von max. 200.000 € zur Verfügung gestellt, wobei die Deckung dieser Ausgabe durch Einnahmen im Budget des Fachbereiches Straßenverkehr angestrebt wird.



Die Verwaltung wird beauftragt, im weiteren Verfahren die wirtschaftlichste Auftragsvergabe zu entwickeln, wobei hierbei Mietangebote von Anbietern ausdrücklich mit in die Prüfung einzubeziehen sind;



b.) den Ersatz der im Einsatz befindlichen analogen Anlage gegen eine digitale Anlage in 2013 vorzunehmen und gleichzeitig diese intensiver einzusetzen, wobei eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung, die weiterhin mit der der Polizei eng abzustimmen ist, von ca. 500 Messstunden pro Monat anzustreben ist.


Freiherr Henning von Dincklage, Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, erläuterte eingehend die Verkehrssituationen an der L 813 „Jever-Zentrum – Ortsumgehung Jever“ und an der B 437 „Anschlussstellen Varel/Bockhorn und Stadtgebiet Varel“ und die vorgesehenen Maßnahmen.








Abstimmungsergebnis:

einstimmig